Zuckerart
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Zuckerart ist eine Verkehrsbezeichnung und dient der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Der Begriff umfasst nach der Zuckerartenverordnung[1] und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111 EG des Rates über bestimmte Zuckerarten namentlich die Zuckerarten:
- Halbweißzucker
- Zucker oder Weißzucker
- Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
- Flüssigzucker = Wässrige Lösung von Saccharose mit näher definierten Merkmalen
- Invertflüssigzucker
- Invertzuckersirup
- Glukosesirup
- Getrockneter Glukosesirup
- Dextrose kristallwasserhaltig oder Traubenzucker kristallwasserhaltig
- Dextrose kristallwasserfrei oder Traubenzucker kristallwasserfrei
- Fruktose.
Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen.
Siehe auch [Bearbeiten]
Rechtsbegriff im Lebensmittelrecht