Zuschlag
Zuschlag steht für
- Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- allgemein ein für Sonderleistungen zu entrichtendes Entgelt, siehe Zulage
- Bei der Eisenbahn wird für die Nutzung besonders schneller oder komfortabler Züge ein zusätzliches Entgelt erhoben, siehe: Zuschlag (Eisenbahn).
- bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot (meist durch Hammerschlag angezeigt), siehe Auktion
- bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch gerichtlichen Beschluss, siehe Zwangsversteigerung
- die Erteilung eines Auftrags, meist von der öffentlichen Hand, siehe Ausschreibung
- eine Gruppe von Bestandteilen von Werkstoff-Gemengen, siehe Zuschlagstoff
- im Hüttenwesen Zusätze zum Erz-Koks-Gemisch, um eine günstigere Schlacke zu erzielen oder auch um die Eisenbegleiter Schwefel und Phosphor zu entfernen, siehe Möller
- ein Naturschutzgebiet: Zuschlag (Naturschutzgebiet)
Zuschlag ist der Familienname folgender Personen:
- Friedrich Zuschlag (1910–1940), deutscher Verwaltungsjurist und Landrat