Diskussion:Drittstaat/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von WIr lagen vor Madagaskar in Abschnitt Überarbeitung (erl.)
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Bitte nicht schnelllöschen

Bevor jemand auf den Gedanken kommen sollte, diesen Artikel als evtl. Widergänger schnelllöschen zu wollen: bitte erst hier - http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Artikel_Drittstaat_schnellgel.C3.B6scht.3F und hier - http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schpr%C3%BCfung#Drittstaat - lesen. --Rollo rueckwaerts 20:20, 7. Dez. 2006 (CET)

Sichere Drittstaaten

Im Asyl- und Asylverfahrensrecht taucht ständig der Begriff "Sichere Drittstaaten" auf. Vielleicht sollte ein fachlich versierter Nutzer in diesem Lemma einen Unterabsatz dazu schreiben. --Rollo rueckwaerts 21:33, 7. Dez. 2006 (CET)

Staatenlose

Hi, weiß jemand wie Staatenlose oder Personen aus nicht in den Listen aufgeführten Ländern behandelt werden? --212.23.126.8 19:19, 27. Mai 2007 (CEST)

Wo ist Island?

Was ist mit Island? Positiv oder Negativland? Oder gar nichts? Häsk 01:15, 23. Aug. 2007 (CEST)

3-Spalten-Tabelle?

Vllt. sollte man lieber eine Tabelle für die, immerhin fast alle, Staaten der Erde benutzen, der Artikel wirkt sonst ziemlich wie eine Liste. Mir fällt nur gerade kein gutes Konzept ein. Am besten etwas flexibles... Grüße --WissensDürster 17:28, 19. Mär. 2009 (CET)

und ausserhalb der EU?

Der Artikel ist sehr EU-zentriert. Es gibt den Begriff Drittstaat aber auch ausserhalb der EU, z.B. bezüglich der Guantanomo-Gefangenen, welche weder in ihrem Heimatland noch in den USA sicher leben können und für welche deshalb ein drittes Land gesucht wird (z.B. http://www.amnesty.ch/de/themen/krieg-gegen-terror/guantanamo/internationaler-schutz-fur-in-guantanamo-festgehaltene-gefangene) oder in Australien als third country bezüglich Handel definiert: "third country" , in relation to goods that have been or may be exported to Australia means a country other than Australia or the country of export, or the country of origin, of those goods. http://www.austlii.edu.au/au/legis/cth/consol_act/ca1901124/s269t.html [[Hadi 15:46, 4. Jun. 2009 (CEST)]]

Meines Wissens nach, sollte es anders sein bitte belegen, ist der Begriff "Drittstaat" aber nur in der EU ein juristischer Fachbegriff. Zudem ergibt sich es der einmaligen Konstruktion der EU ein besonderer Erklärungsbedarf da die EU Mitgliedsländer zwar weiterhin souveräne Staaten sind aber untereinander ein spezielles Verhältnis haben. 84.155.78.152 20:10, 7. Jun. 2009 (CEST)

Hier einige Belege juristischer Verwendung ausserhalb des EU-Kontexts:

[[Hadi 22:15, 10. Jun. 2009 (CEST)]]

Überarbeitung (erl.)

Dieser Artikel ist stark redundant zu Drittstaatsangehöriger und nun auch zu Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung). Ich meine, hier sollte eine Verschmelzung beider Artikel (Drittstaat/Drittstaatsangehöriger) erfolgen und im Übrigen eine grundlegende Überarbeitung. Meinungen? --Opihuck 00:41, 19. Okt. 2012 (CEST)

Hallo Opihuck. Einerseits sehe ich, dass die beiden Artikel im jetzigen Stand stark redundant sind, aber nach meiner Einschätzung ist der Artikel Drittstaat zu unrecht fast nur auf die EU ausgerichtet. Siehe dazu meine Hinweise in hier vorangehenden Abschnitt der Diskussion, welche immer noch gültig sind. Bei einer Zusammenlegung der Artikel, welche ich sinnvoll fände, müsste das Thema also noch ausgeweitet werden. Beste Grüsse --Hadi (Diskussion) 15:56, 19. Okt. 2012 (CEST)
Hallo Hadi, ich habe deinen edit oben gelesen, stimme dir auch darin zu, dass in internationalen Verträgen zuweilen das Wort "Drittstaat" in einem kontextbezogenen Zusammenhang verwendet wird. Dort erklärt er sich aber zumeist aus dem Regelungsgegenstand, sodass auf eine Begriffserklärung verzichtet wird – schön zu sehen am Beispiel des WÜD, wo klar ist, dass Drittstaat jeder andere Staat außer dem Endsendestaat und dem Empfangsstaat (mit denen sich das WÜD hauptsächlich befasst) sein muss. Hier hat der Begriff nicht unbedingt eine rechtliche Bedeutung. Als echten rechtlichen Terminus kenne ich ihn vor allem aus dem EU-Recht, wobei ich gar nicht sicher bin, ob er dort überall (in allen Verordnungen und Richtlinien) gleich definiert wird. Dem müsste ich dann mal im einzelnen nachgehen. Zunächst ging's mir um die Frage: Brauchen wir beides: Drittstaat und Drittstaatsangehöriger? Viele Grüße --Opihuck 17:10, 19. Okt. 2012 (CEST)--Opihuck 17:10, 19. Okt. 2012 (CEST)
Den Anfang einer Überarbeitung habe ich heute bei Drittstaatsangehöriger gemacht. Dieses Lemma hier kommt demnächst dran ... --Opihuck 22:28, 8. Feb. 2013 (CET)
Die Ausführungen zu den "positiven" und "negativen Drittstaaten" lassen einen Bezug zum Lemma vermissen. Abgesehen davon, dass diese Bezeichnungen in der Praxis so nicht verwendet werden, erschließt sich mir nicht, was die - noch dazu in einigen Punkten fehlerhafte - Darstellung des Visumrechts des Schengen-Raums unter "Drittstaat" zu suchen hat. In der entsprechenden Rechtsvorschrift wird die Bezeichnung "Drittstaat" noch nicht einmal verwendet. Ich werde mir daher erlauben, diesen Teil demnächst komplett zu löschen. Das Visumrecht findet sich viel ausführlicher als hier unter → Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung). --Opihuck 01:23, 10. Mär. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 21:08, 7. Jan. 2016 (CET)