Bezirk Sanok

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Lage des Bezirks Sanok im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Sanok war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens im heutigen Polen (Powiat Sanok), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Sanok. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten, hier sind große Teile heute im Powiat Sanocki zu finden.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Brzozów, im Nordosten an den Bezirk Dobromil, im Südosten an den Bezirk Lisko, im Süden an das Königreich Ungarn sowie im Westen an den Bezirk Krosno.

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Sanok war dem Regierungsgebiet Lemberg unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

  • Gerichtsbezirk Sanok
  • Gerichtsbezirk Lisko
  • Gerichtsbezirk Baligród

Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Sanok (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Sanok[3].

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Sanok wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]

Der Bezirk Sanok bestand bei der Volkszählung 1910 aus 136 Gemeinden sowie 117 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 1261 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 105.303 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 108.678 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (54 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 10 % der Bevölkerung aus[10].

Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1900 Bezirksgerichte in Bukowsko, Rymanów und Sanok, diesen waren folgende Orte zugeordnet[11]:

Gerichtsbezirk Bukowsko:

  • Bełchówka
  • Bukowsko Miasto (Stadt)
  • Bukowsko Wieś (Dorf)
  • Czystohorb, auch Horb
  • Darów
  • Dołżyca
  • Duszatyn
  • Jasiel, auch Jasełko
  • Jawornik
  • Kamienne
  • Karlików
  • Komańcza
  • Kulaszne
  • Mików
  • Mokre
  • Morochów
  • Moszczaniec
  • Nadolany
  • Nagórzany
  • Niebieszczany
  • Stadt Nowotaniec
  • Osławica
  • Płonna
  • Prełuki
  • Przybyszów
  • Puławy bestehend aus den Ortsteilen Puławy und Wernejówka
  • Radoszyce
  • Ratnawica
  • Rzepedź
  • Surowica
  • Szczawne
  • Tokarnia
  • Turzańsk
  • Wisłok Wielki
  • Wola Piotrowa
  • Wola Sękowa
  • Wolica
  • Wysoczany bestehend aus den Ortsteilen Kożuszne und Wysoczany
  • Zawadka Morochowska
  • Zboiska

Gerichtsbezirk Rymanów:

Gerichtsbezirk Sanok:

Einzelnachweise

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  1. Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
  2. Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
  3. Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  10. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  11. Ludwig Patryn (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, XII. Galizien. Wien 1907 (online).