Bezirk Wadowice

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Lage des Bezirks Wadowice im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Wadowice war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Westgaliziens in der heutigen Woiwodschaft Kleinpolen, Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Wadowice. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Nordwesten an den Bezirk Oświęcim, im Norden an den Bezirk Krakau, im Nordosten an den Bezirk Podgórze, im Südosten an den Bezirk Myślenice, im Süden an den Bezirk Żywiec sowie im Westen an den Bezirk Biała.

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Wadowice war dem Regierungsgebiet Krakau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

  • Gerichtsbezirk Wadowice
  • Gerichtsbezirk Zator
  • Gerichtsbezirk Myślenice
  • Gerichtsbezirk Landskron

Nachdem im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichts- und Verwaltungsreform durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden waren, legten die Ministerien des Inneren, der Finanz und der Justiz 1854 die neue Verwaltungs- und Justizeinteilung fest. Auf oberster Ebene wurden die beiden Verwaltungsgebiete Krakau (Westgalizien) und Lemberg (Ostgalizien) geschaffen, darunter folgten die Kreise und die Amtsbezirke. Bei den Bezirksämtern handelte es sich vorerst um gemischte Behörden, denen Aufgaben der Politik, Verwaltung und Justiz zukamen, weshalb der Bezirk Wadowice anfangs deckungsgleich mit dem Gerichtsbezirk Wadowice war.[2] Die Errichtung dieser gemischten Bezirksämter wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Bezirk Wadowice gemeinsam mit den Bezirken Andrychów, Biała, Jordanów, Kalwarya, Kenty, Maków, Milówka, Myślenice, Oświęcim, Seypusch, Skawina und Ślemień den Kreis Wadowice bildete.[2]

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft worden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergegangen waren,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Wadowice wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]

Im Gegensatz zu anderen Kronländern waren durch diese Bestimmungen Gerichtsbezirke auf mehrere politische Bezirke verteilt worden. Um diese Situation zu bereinigen, kam es 1878 zu einer umfassenden Gebietsreform der Gerichtsbezirke. Im Zuge der Reform traten die Gerichtsbezirke Skawina, Oświęcim und Ślemień die dem Bezirk Wadowice zugeteilten Gemeinden an den Gerichtsbezirk Wadowice ab; die im Bezirk Myślenice liegenden Gemeinden der Gerichtsbezirke Maków und Kalwaryja kamen an den Gerichtsbezirk Myślenice. Daneben wurden Gemeinden auch innerhalb des Bezirks Wadowice zwischen den Gerichtsbezirken getauscht. Durch die am 1. August 1878 wirksam gewordene Gebietsreform bestand der Bezirk Wadowice ab diesem Zeitpunkten aus den Gerichtsbezirken Andrychów, Kalwaryja und Wadowice.[8]

Per 1. Oktober 1891 kam der Gerichtsbezirk Zator hinzu, der aus Teilen der Gerichtsbezirke Wadowice und Andrychów gebildet wurde.[9][10]

Am 1. Juli 1910 wurde der Gerichtsbezirk Zator aus dem Bezirksgebiet ausgegliedert und dem neugegründeten Bezirk Oświęcim zugeschlagen[11].

Der Bezirk Wadowice bestand bei der Volkszählung 1910 aus 87 Gemeinden sowie 64 Gutsgebieten[12] und umfasste eine Fläche von 666 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 88.554 Menschen umfasst, so lebten 1910 hier 95.339 Menschen.[13] Auf dem Gebiet lebten dabei fast ausschließlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (99 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 3,5 % der Bevölkerung aus.[14]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Andrychów, Kalwaryja und Wadowice, diesen waren folgende Orte zugeordnet[15]:

Gerichtsbezirk Andrychów
Gerichtsbezirk Kalwarya
Gerichtsbezirk Wadowice

Einzelnachweise

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  1. Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
  2. a b Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 111 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Königreiche Galizien und Lodomerien, mit dem Großherzogthume Krakau und den Herzogthümern Auschwitz und Zator“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 90: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 36: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Krakau“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1891, XII. Stück, Nr. 39: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1878, V. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend Aenderungen des Gebietsumfanges mehrerer Bezirksgerichts- und Gerichtshofs-Sprengel in den Königreichen Galizien und Lodomerien und dem Großherzogthume Krakau“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1891, XII. Stück, Nr. 39: „Verordnung des Justizministeriums vom 17. März 1891, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Zator in Galizien“
  10. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 1891, XXXIII. Stück, Nr. 98: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Juli 1891, betreffend die Activierung des Bezirksgerichtes Zator in Galizien“
  11. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1910, XLI. Stück, Nr. 110: „Kundmachung des Ministeriums des Innern vom 31. Mai 1910“
  12. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  13. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  14. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  15. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, S. 389 ff.