„Bundesverband Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands“ – Versionsunterschied

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* Der BKFD hält auf seiner Webseite kein umfassendes Angebot an im engeren Sinne branchenrelevanten Informationen bereit.
* Der BKFD hält auf seiner Webseite kein umfassendes Angebot an im engeren Sinne branchenrelevanten Informationen bereit.
!Es wird über medizinische Fußpfleger, Kavitation, und andere Bereiche Stellung genommen<ref>http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/landesvertreungen/12-news/64-studie-ueber-kavitation</ref> <ref>http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/12-news/53-15112011</ref>
* Er gibt keine Verbandszeitschrift heraus und organisiert keine Fachtagungen.
* Er gibt keine Verbandszeitschrift heraus und organisiert keine Fachtagungen.
!Im Zeitalter von Email und Baumsterben auch nicht nötig.
* Er bietet keine branchenspezifischen Fortbildungsmöglichkeiten an.
* Er bietet keine branchenspezifischen Fortbildungsmöglichkeiten an.
!anscheinend ja doch; zumindest auf der Webseite, auch gibt es angeschlossene Schulen <ref>http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/fortbildungsseminare-fuer-profis</ref> <ref>http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/unsere-schulungspartner</ref>
* Er ist nicht föderal organisiert, d.h. es existieren keine Landesverbände oder Regionalgruppen.
* Er ist nicht föderal organisiert, d.h. es existieren keine Landesverbände oder Regionalgruppen.
!Es gibt Landesvertretungen, ist das etwas anderes?<ref>http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/landesvertreungen</ref>
* Er bietet auf seiner Webseite keine Funktion zur Suche nach Mitgliedsbetrieben an.
* Er bietet auf seiner Webseite keine Funktion zur Suche nach Mitgliedsbetrieben an.
!Ist wohl nicht unnormal. Bei dem hier als Refferenz angebenen BDK auch nicht<ref>http://www.bdk-kosmverb.de/bdk_lauf/bdk_aktuell_inhalt_lauf.htm</ref>
* Er gibt vor, [[Gemeinnützigkeit|gemeinnützig]] zu sein, obwohl die Vertretung wirtschaftlicher Interessen einer bestimmten Klientel keinen gemeinnützigen Zweck nach [http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__52.html §52] [[Abgabenordnung]] (AO) darstellt.
* Er gibt vor, [[Gemeinnützigkeit|gemeinnützig]] zu sein, obwohl die Vertretung wirtschaftlicher Interessen einer bestimmten Klientel keinen gemeinnützigen Zweck nach [http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__52.html §52] [[Abgabenordnung]] (AO) darstellt.
* Seine Vorstandsmitglieder arbeiten nach eigenen Angaben ehrenamtlich. Es erscheint jedoch äußerst fragwürdig, ob die Vertretung der Interessen einer ganzen Branche allein durch ehrenamtliches Engagement seriös geleistet werden kann.
* Seine Vorstandsmitglieder arbeiten nach eigenen Angaben ehrenamtlich. Es erscheint jedoch äußerst fragwürdig, ob die Vertretung der Interessen einer ganzen Branche allein durch ehrenamtliches Engagement seriös geleistet werden kann.
! Das ist vollkommen normal, alles andere wäre unseriös. Der Vorstand eines Vereines wird regelmäßig gewählt, kann also auch regelmäßig ausgewechselt werden. Diese Bestimmungen würden in Deutschland dann nicht zu den Arbeitsrechten/Gesetzen passen. In größeren Vereinen gibt es aber auch hauptberufliche Geschäftführer neben den Vorständen. Diese können mit Arbeitsvertrag bezahlt werden. Vorstände werden in Deutschland grundsätzlich nicht "haupberuflich" beschäftigt.<ref>http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm#II.</ref>


Darüber hinaus wird der BKFD in einschlägigen Foren im Zusammenhang mit Massenabmahnungen von Kosmetik- und Fußpflegebetrieben wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] (UWG) genannt.<ref>http://forum.bdk-kosmverb.de/viewtopic.php?t=906</ref>
Darüber hinaus wird der BKFD in einschlägigen Foren im Zusammenhang mit Massenabmahnungen von Kosmetik- und Fußpflegebetrieben wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] (UWG) genannt.<ref>http://forum.bdk-kosmverb.de/viewtopic.php?t=906</ref>

Version vom 4. März 2012, 19:54 Uhr

Der Bundesverband Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. (BKFD) ist der Arbeitgeberverband der in Deutschland ansässigen Dienstleister im Bereich Kosmetik und Fußpflege. Als Arbeitgeberverband vertritt er die Interessen der in der Branche tätigen Betriebe, nicht die der Angestellten. Er hat seinen Sitz in Berlin.

Strukturiert ist der Verband in Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung. Gemäß Satzung ist der Verband gemeinnützig, dies bedeutet unter anderem, dass alle Vorstände gemäß der Abgabenordnung (AO) nur ehrenamtlich, ohne Vergütung, tätig sein dürfen.

Die Mitarbeit an gesetzgebenden Maßnahmen, wie zum Beispiel am Gesetz zu Podologen, zum Berufsbild der Kosmetikerin etc., wird mit Lobbyismus im Deutschen Bundestag gemäß Satzung betrieben.

Kritik

Entgegen eigener Behauptungen finden sich auf der Webseite des Vereins keine überzeugenden Hinweise darauf, dass der Vereinszweck darin besteht, die Interessen der Kosmetik- und Fußpflegebetriebe zu vertreten. Von etablierten Interessenvertretungen dieser Branche wie z.B. dem Bundesverband deutscher Kosmetiker/innen (BDK) oder dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V. (ZFD) unterscheidet er sich unter anderem durch folgende Merkmale:

  • Der BKFD hält auf seiner Webseite kein umfassendes Angebot an im engeren Sinne branchenrelevanten Informationen bereit.
   !Es wird über medizinische Fußpfleger, Kavitation, und andere Bereiche Stellung genommen[1] [2]
  • Er gibt keine Verbandszeitschrift heraus und organisiert keine Fachtagungen.
   !Im Zeitalter von Email und Baumsterben auch nicht nötig.
  • Er bietet keine branchenspezifischen Fortbildungsmöglichkeiten an.
   !anscheinend ja doch; zumindest auf der Webseite, auch gibt es angeschlossene Schulen [3] [4]
  • Er ist nicht föderal organisiert, d.h. es existieren keine Landesverbände oder Regionalgruppen.
   !Es gibt Landesvertretungen, ist das etwas anderes?[5]
  • Er bietet auf seiner Webseite keine Funktion zur Suche nach Mitgliedsbetrieben an.
   !Ist wohl nicht unnormal. Bei dem hier als Refferenz angebenen BDK auch nicht[6]
  • Er gibt vor, gemeinnützig zu sein, obwohl die Vertretung wirtschaftlicher Interessen einer bestimmten Klientel keinen gemeinnützigen Zweck nach §52 Abgabenordnung (AO) darstellt.
  • Seine Vorstandsmitglieder arbeiten nach eigenen Angaben ehrenamtlich. Es erscheint jedoch äußerst fragwürdig, ob die Vertretung der Interessen einer ganzen Branche allein durch ehrenamtliches Engagement seriös geleistet werden kann.
   ! Das ist vollkommen normal, alles andere wäre unseriös. Der Vorstand eines Vereines wird regelmäßig gewählt, kann also auch regelmäßig ausgewechselt werden. Diese Bestimmungen würden in Deutschland dann nicht zu den Arbeitsrechten/Gesetzen passen. In größeren Vereinen gibt es aber auch hauptberufliche Geschäftführer neben den Vorständen. Diese können mit Arbeitsvertrag bezahlt werden. Vorstände werden in Deutschland grundsätzlich nicht "haupberuflich" beschäftigt.[7]

Darüber hinaus wird der BKFD in einschlägigen Foren im Zusammenhang mit Massenabmahnungen von Kosmetik- und Fußpflegebetrieben wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) genannt.[8]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/landesvertreungen/12-news/64-studie-ueber-kavitation
  2. http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/12-news/53-15112011
  3. http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/fortbildungsseminare-fuer-profis
  4. http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/unsere-schulungspartner
  5. http://www.bundesverband-kosmetik.de/index.php/landesvertreungen
  6. http://www.bdk-kosmverb.de/bdk_lauf/bdk_aktuell_inhalt_lauf.htm
  7. http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm#II.
  8. http://forum.bdk-kosmverb.de/viewtopic.php?t=906