„Vorlage:Info PR“ – Versionsunterschied

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entwurf
(kein Unterschied)

Version vom 6. Juni 2013, 11:04 Uhr

Verwendung: Bitte binde diese Vorlage immer mit {{subst:Info PR}} oder {{ers:Info PR}} ein, damit der Inhalt der Vorlage statisch in die Seite kopiert wird!

Substituierte Vorlagen sind nicht späteren Änderungen der Vorlagenprogrammierung ausgesetzt und verwirren Neulinge weniger als eine normale Einbindung. Zudem funktionieren auch automatische Unterschriften oder andere „hineinsubstituierte“ Parameter.

Bei fehlender Textersetzung kann die Vorlagenfunktion gestört werden, so dass beispielsweise die Vorlage {{Löschantrag}} am nächsten Tag auf das falsche Datum zeigt. Durch die Substitution wirken auch Begrüßungsvorlagen nicht so sehr maschinell.

Eine signierte Nachricht, die in eine Diskussion geschrieben wird, muss immer substituiert werden, damit sie dauerhaft den Inhalt behält, den sie hatte, als sie geschrieben wurde, und welchen der Adressat las. Andernfalls dürfte man nachträglich die Formulierung oder Inhalte niemals verbessern und nie aktualisieren und nie Überholtes aus der Muttervorlage entfernen, damit der vom jeweiligen Unterzeichner vor vielen Jahren beabsichtigte Text nicht verfälscht würde.

Diese Vorlage enthält eine automatische Unterschrift. Sie funktioniert jedoch nur, wenn die Vorlage mit {{subst:Info PR}} substituiert wird. Somit ist das zusätzliche Signieren per ~~~~ nicht erforderlich.


Wichtige Informationen an Marketing- und PR-Konten

Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
die Wikipedia ist ein Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie. Bitte beachten Sie, daß PR-Konten von vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern sehr kritisch gesehen werden, da sie oftmals lediglich zum Mißbrauch der Wikipedia für Werbezwecke verwendet werden. Werbebeiträge sind grundsätzlich unerwünscht und werden sehr schnell gelöscht.
Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, folgende Hinweise

durchzulesen und zu beachten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung dringend den Punkt 11 unter Unlauterer Wettbewerb: OLG München · Urteil vom 10. Mai 2012 · Az. 29 U 515/12 vor irgendwelchen Beiträgen in der Wikipedia ab, um sich gegenüber Ihren Mitbewerbern am Markt nicht angreifbar zu machen.

Mit freundlichen Grüßen, ~~~~