„Verpartnerung“ – Versionsunterschied

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'''Verpartnerung''' ist der Vorgang der Eingehung einer [[Eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaft]] nach dem [[Lebenspartnerschaftsgesetz]]<ref>Verwendung z.&nbsp;B. in der [[Lebenspartnerschaftsgesetz|Wikipedia]] (Stand 12. September 2007) oder bei [[Martin Schwarzkopf]] in der [http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/08/03/144a0203.asp Ärztezeitung].</ref>, die in Deutschland<ref>Beispielsweise im Duden-Deutsches Universalwörterbuch unter [http://www.duden.de/suche/index.php?begriff=verpartnern&bereich=mixed&pneu=#inhalte „verpartnern“].</ref> <ref>Z.&nbsp;B. im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. September 2004, Aktenzeichen 6 K 631/04: „Die Unterscheidung zwischen verheirateten und ''verpartnerten'' Beamten entspricht der Wertentscheidung des Grundgesetzes.“</ref> im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen<ref>Dieser Sprachgebrauch findet sich etwas bei der [http://www.stadt-koeln.de/bol/standesamt/produkte/00376/index.html Stadt Köln] oder den [http://www.statistik.sachsen.de/32/AllgemeineAngaben06.pdf Staistischen Ämtern] (PDF, 144 KB) des Bundes und der Länder.</ref>, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen<ref>beim [http://www.jawort.de/bund/news/0210a.html LSVD], bei [http://www.zwischenraum.net/scheidung_auf_skandinavisch.htm Zwischenraum] oder bei [http://www.positivegefuehle.de/www/aktuell.htm „positive Gefühle“].</ref> verwendet wird.
'''Verpartnerung''' ist der Vorgang der Eingehung einer [[Eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaft]] nach dem [[Lebenspartnerschaftsgesetz]]<ref>Verwendung z.&nbsp;B. in der [[Lebenspartnerschaftsgesetz|Wikipedia]] (Stand 12. September 2007) oder bei [[Martin Schwarzkopf]] in der [http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/08/03/144a0203.asp Ärztezeitung].</ref>, die in Deutschland<ref>Beispielsweise im Duden-Deutsches Universalwörterbuch unter [http://www.duden.de/suche/index.php?begriff=verpartnern&bereich=mixed&pneu=#inhalte „verpartnern“].</ref> <ref>Z.&nbsp;B. im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. September 2004, Aktenzeichen 6 K 631/04: „Die Unterscheidung zwischen verheirateten und ''verpartnerten'' Beamten entspricht der Wertentscheidung des Grundgesetzes.“</ref> im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen<ref>Dieser Sprachgebrauch findet sich etwas bei der [http://www.stadt-koeln.de/bol/standesamt/produkte/00376/index.html Stadt Köln] oder den [http://www.statistik.sachsen.de/32/AllgemeineAngaben06.pdf Staistischen Ämtern] (PDF, 144 KB) des Bundes und der Länder.</ref>, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen<ref>beim [http://www.jawort.de/bund/news/0210a.html LSVD], bei [http://www.zwischenraum.net/scheidung_auf_skandinavisch.htm Zwischenraum] oder bei [http://www.positivegefuehle.de/www/aktuell.htm „positive Gefühle“].</ref> verwendet wird.


Verpartnerung als den Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer [[eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaft]] ist eine Form der [[Trauung]] bzw. [[Heirat]]<ref>Mindestens eine kleine Gruppe in Deutschland vor allem im Umfeld der Homosexuellen bezeichnet diesen Vorgang mit dem Wort ''Heirat'', um damit ihre Überzeugung von der Gleichwertigkeit hetero- und homosexueller Partnerschaften auszudrücken. Der [[LSVD]] in [http://typo3.lsvd.de/257.0.html Die Lebenspartnerschaft - Teil 1] wird unter 1. im dritten Absatz ''der aktuelle Sprachgebrauch'' festgestellt, der ''zwischen „VH“ für verheiratet und „LP“ für verpartnert unterscheidet.'' Im siebenten Absatz wird der Wunsch auf Ausdehnung des Begriffs deutlich gemacht: ''Wie werden wir selbst unsere Partnerschaften bezeichnen? Uns sind Lesben und Schwule sympathisch, die selbstbewusst davon sprechen, dass sie „heiraten“ bzw. „verheiratet“ sind, und die ihren Mann und ihre Frau als das vorstellen, was sie sind, nämlich „mein Mann“ bzw. „meine Frau“.'' Das mit '''Heirat''' in Bezug stehende Wort ''[[Homo-Ehe]]'' hat in der Standardsprache eine geringe Verbreitung gefunden, der verwandte Begriff ''„gleichgeschlechtliche Heirat“'' ist bisher nicht signifikant. Das [http://wortschatz.uni-leipzig.de/ Wortschatzportal der Universität Leipzig] hat für ''Homoehe'' die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort ''der'' wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. Das Wort Heirat hingegen ist nach [http://wortschatz.uni-leipzig.de/ Wortschatzportal, Abfrage „Heirat“] etwa 8 mal häufiger, der Begriff „gleichgeschlechtliche Heirat“ nach gleicher Abfrage nicht signifikant (ebenda). Das Wort Verpartnerung hat zur Zeit die Häufigkeitsklasse 21 (12. September 2007).</ref>, so wie die [[Eheschließung]] auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer [[Ehe]].
Verpartnerung als den Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer [[eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaft]] ist eine Form der [[Trauung]] bzw. [[Heirat]]<ref>Das Wort ''Heirat'' wird auch für eine Verpartnerung von solchen Leuten gebraucht, die Anlass haben, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu erwähnen, ohne eine Exklusivität der heterosexuellen Lebensformen betonen zu wollen, um damit ihre Überzeugung von der Gleichwertigkeit hetero- und homosexueller Partnerschaften auszudrücken. Dies kann in Medienberichten [http://www.wdr.de/themen/panorama/gesellschaft/homo_ehe/index.jhtml] [http://www.freitag.de/2002/30/02301701.php] oder im privaten Sprachgebrauch im Freundeskreis vorkommen [http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bildung-sport/service/veroeffentlichungen/handreichung/gleichgeschlechtliche-beziehungen,property=source.pdf Seite 36, unten]. Dies kann aber auch im Rahmen der PR-Tätigkeit von Verbänden liegen, wie im Fall vom [[LSVD]], der in [http://typo3.lsvd.de/257.0.html Die Lebenspartnerschaft - Teil 1] unter 1. im dritten Absatz ''der aktuelle Sprachgebrauch'' feststellt, der ''zwischen „VH“ für verheiratet und „LP“ für verpartnert unterscheidet.'' Im siebenten Absatz wird der Wunsch auf Ausdehnung des Begriffs deutlich gemacht: ''Wie werden wir selbst unsere Partnerschaften bezeichnen? Uns sind Lesben und Schwule sympathisch, die selbstbewusst davon sprechen, dass sie „heiraten“ bzw. „verheiratet“ sind, und die ihren Mann und ihre Frau als das vorstellen, was sie sind, nämlich „mein Mann“ bzw. „meine Frau“.'' Das mit '''Heirat''' in Bezug stehende Wort ''[[Homo-Ehe]]'' hat in der Standardsprache eine geringe Verbreitung gefunden, der verwandte Begriff ''„gleichgeschlechtliche Heirat“'' ist bisher nicht signifikant. Das [http://wortschatz.uni-leipzig.de/ Wortschatzportal der Universität Leipzig] hat für ''Homoehe'' die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort ''der'' wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. Das Wort Heirat hingegen ist nach [http://wortschatz.uni-leipzig.de/ Wortschatzportal, Abfrage „Heirat“] etwa 8 mal häufiger, der Begriff „gleichgeschlechtliche Heirat“ nach gleicher Abfrage nicht signifikant (ebenda). Das Wort Verpartnerung hat zur Zeit die Häufigkeitsklasse 21 (12. September 2007).</ref>, so wie die [[Eheschließung]] auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer [[Ehe]].


Für die Verpartnerung sind in den meisten deutschen Bundesländern ähnlich wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig. In einigen Bundesländern sind jedoch Stadt-, Kreis-, oder Gemeindeverwaltungen zuständig. Diese machen in der Regel ebenfalls von den Räumlichkeiten eines Standesamts (sofern verfügbar--bei Kreisverwaltungen ist das jedoch meistens nicht der Fall) Gebrauch. In Bayern wird sie [[Notar|notariell]] durchgeführt, was eine Zeremonie in den Räumen eines Standesamts aber--entsprechenden Vereinbarungen mit der Gemeindeverwaltung vorausgesetzt--nicht ausschließt<ref>[http://www.rosaliste.de/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=36 Erste] Verpartnerung in Bayern fand im Standesamt statt.</ref>.
Für die Verpartnerung sind in den meisten deutschen Bundesländern ähnlich wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig. In einigen Bundesländern sind jedoch Stadt-, Kreis-, oder Gemeindeverwaltungen zuständig. Diese machen in der Regel ebenfalls von den Räumlichkeiten eines Standesamts (sofern verfügbar--bei Kreisverwaltungen ist das jedoch meistens nicht der Fall) Gebrauch. In Bayern wird sie [[Notar|notariell]] durchgeführt, was eine Zeremonie in den Räumen eines Standesamts aber--entsprechenden Vereinbarungen mit der Gemeindeverwaltung vorausgesetzt--nicht ausschließt<ref>[http://www.rosaliste.de/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=36 Erste] Verpartnerung in Bayern fand im Standesamt statt.</ref>.

Version vom 10. Oktober 2007, 11:19 Uhr

Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz[1], die in Deutschland[2] [3] im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen[4], aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen[5] verwendet wird.

Verpartnerung als den Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Form der Trauung bzw. Heirat[6], so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe.

Für die Verpartnerung sind in den meisten deutschen Bundesländern ähnlich wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig. In einigen Bundesländern sind jedoch Stadt-, Kreis-, oder Gemeindeverwaltungen zuständig. Diese machen in der Regel ebenfalls von den Räumlichkeiten eines Standesamts (sofern verfügbar--bei Kreisverwaltungen ist das jedoch meistens nicht der Fall) Gebrauch. In Bayern wird sie notariell durchgeführt, was eine Zeremonie in den Räumen eines Standesamts aber--entsprechenden Vereinbarungen mit der Gemeindeverwaltung vorausgesetzt--nicht ausschließt[7].

Gemäß den jeweiligen kommunalen Gebührenordnungen wird für eine Verpartnerung in der Regel der Gebührensatz einer Eheschließung erhoben. In einigen Gemeinden, insbesondere im Bundesland Sachsen, wird zum Teil der 2,5 fache Satz erhoben.[8]

Abgrenzung zur Gleichgeschlechtlichen Ehe

In den Ländern Spanien, Niederlande, Belgien, Südafrika, Massachusetts und Kanada können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Diese ist keine Verpartnerung, sondern eine Eheschließung.

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. Verwendung z. B. in der Wikipedia (Stand 12. September 2007) oder bei Martin Schwarzkopf in der Ärztezeitung.
  2. Beispielsweise im Duden-Deutsches Universalwörterbuch unter „verpartnern“.
  3. Z. B. im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. September 2004, Aktenzeichen 6 K 631/04: „Die Unterscheidung zwischen verheirateten und verpartnerten Beamten entspricht der Wertentscheidung des Grundgesetzes.“
  4. Dieser Sprachgebrauch findet sich etwas bei der Stadt Köln oder den Staistischen Ämtern (PDF, 144 KB) des Bundes und der Länder.
  5. beim LSVD, bei Zwischenraum oder bei „positive Gefühle“.
  6. Das Wort Heirat wird auch für eine Verpartnerung von solchen Leuten gebraucht, die Anlass haben, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu erwähnen, ohne eine Exklusivität der heterosexuellen Lebensformen betonen zu wollen, um damit ihre Überzeugung von der Gleichwertigkeit hetero- und homosexueller Partnerschaften auszudrücken. Dies kann in Medienberichten [1] [2] oder im privaten Sprachgebrauch im Freundeskreis vorkommen Seite 36, unten. Dies kann aber auch im Rahmen der PR-Tätigkeit von Verbänden liegen, wie im Fall vom LSVD, der in Die Lebenspartnerschaft - Teil 1 unter 1. im dritten Absatz der aktuelle Sprachgebrauch feststellt, der zwischen „VH“ für verheiratet und „LP“ für verpartnert unterscheidet. Im siebenten Absatz wird der Wunsch auf Ausdehnung des Begriffs deutlich gemacht: Wie werden wir selbst unsere Partnerschaften bezeichnen? Uns sind Lesben und Schwule sympathisch, die selbstbewusst davon sprechen, dass sie „heiraten“ bzw. „verheiratet“ sind, und die ihren Mann und ihre Frau als das vorstellen, was sie sind, nämlich „mein Mann“ bzw. „meine Frau“. Das mit Heirat in Bezug stehende Wort Homo-Ehe hat in der Standardsprache eine geringe Verbreitung gefunden, der verwandte Begriff „gleichgeschlechtliche Heirat“ ist bisher nicht signifikant. Das Wortschatzportal der Universität Leipzig hat für Homoehe die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort der wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. Das Wort Heirat hingegen ist nach Wortschatzportal, Abfrage „Heirat“ etwa 8 mal häufiger, der Begriff „gleichgeschlechtliche Heirat“ nach gleicher Abfrage nicht signifikant (ebenda). Das Wort Verpartnerung hat zur Zeit die Häufigkeitsklasse 21 (12. September 2007).
  7. Erste Verpartnerung in Bayern fand im Standesamt statt.
  8. Respekt! 02/2007 Seite 21, Cindy Ballaschk - Diskriminierung in sächsischen Ämtern