„Fachwirt“ – Versionsunterschied

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== „Bachelor CCI“ ==
== „Bachelor CCI“ ==


Zu beachten ist, dass beispielsweise die englischsprachige Kammerübersetzung der Weiterbildungsprüfung zum Medienfachwirt IHK (''bachelor of media engineering CCI'', wobei CCI=''Chamber of Commerce and Industry'' bedeutet) eine Übersetzungshilfe und eine Einschätzung der Kammer zur Einordnung des Abschlusses wiedergeben soll,<ref>IHK Düsseldorf</ref> was Verwirrung stiftet, da es sich natürlich nicht um einen Hochschulabschluss handelt, und in dieser Form auch nicht geführt werden darf.
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Wer einen ''Bachelor (CCI)'' führt, macht sich wegen Titelmissbrauch nach § 132a [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] strafbar. Deshalb hat das Generalsekretariat der [[Kultusministerkonferenz]] inzwischen die Kultusminister der Länder aufgefordert, mit Anzeigen gegen die Kammern und ihre Scheinakademiker vorzugehen.<ref>[http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,326160,00.html Artikel im UniSPIEGEL vom 3. November 2004]</ref>

Bis Ende 2006 ist jedoch keine Klage eingereicht worden. Es ist strittig, ob in Deutschland die Abschlussbezeichnugnen [[Bachelor]] und [[Master]] über das Hochschulgesetz zum ausschließlichen Gebrauch durch die Hochschulen geschützte Bezeichnungen sind. Verschiedene Gutachten sprechen den Kammern das Recht zu, die Begrifflichkeiten zu verwenden. In Nordrhein-Westfalen hat das Wirtschaftsministerium den Kammern die Verwendung ''Bachelor Professional'' ausdrücklich erlaubt. Hier – wie auch in anderen Bundesländern – zeigt sich die unterschiedliche Einschätzung und die Diskrepanz zwischen Wirtschaftsministerien und den Kultus- bzw. Bildungsministerien innerhalb der Länder, zwischen den Ländern und zwischen Bund und Länder.

Die rasch zunehmende Internationalisierung der nationalen Arbeitsmärkte macht es erforderlich, dass Dritte, vor allem Personalverantwortliche im Ausland, die Fortbildungsqualifikation richtig einordnen können, damit der Bewerber/in in einer Wettbewerbssituation nicht benachteiligt ist.

Eine Lösung könnte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungsrahmens und dessen nationale Umsetzung sein. Der zurzeit diskutierte ''European Qualification Framework'' (EQF) sieht acht Kompetenzstufen vor, denen jeweils Abschlüsse in den Säulen Hochschule, berufliche Bildung und informelle/nonformale Bildung zugeordnet werden. Beispielsweise Promotion und Habilitation Stufe 8, Masterabschluss Stufe 7, Bachelor in Stufe 5. Jedoch entscheidend ist der Gebrauch von Kompetenzbeschreibungen, daher können berufliche Bildugnsabschlüsse, wie Ausbildung und Fortbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt ebenfalls verortet werden. Bankfachwirt in Stufe 5, Betriebswirt IHK in Stufe 7, wie ein Master-Abschluss. In diesem Sinne wird die Möglichkeit eröffnet, nicht über Abschlüsse sondern über Kompetenzstufen den Absolventen berufliche Mobilität zu eröffnen und eine Durchlässigkeit zwischen der Bildungssystemen – hochschulische und berufliche Bildung zu erreichen.


== Fachgebiete (Auswahl) ==
== Fachgebiete (Auswahl) ==

Version vom 17. Oktober 2007, 19:44 Uhr

Ein Fachwirt erlangt aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Weiterbildung eine höhere kaufmännische Qualifikation, die unterhalb akademischer Abschlüsse angesiedelt ist. Er ist wirtschaftszweigbezogen und unterscheidet sich dadurch von den funktionsorientierten Fachkaufleuten und den funktionsübergreifenden Betriebswirten.

Ausbildungsinhalte

Diese der Meisterprüfung gleichgestellte Aufstiegsfortbildung erfolgt in der Regel im Anschluss an eine möglichst kaufmännische Ausbildung mit anschließender umfassender Berufspraxis. Die Qualifizierungsmaßname wird von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nach den Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorgenommen. Sie dauert in der Regel zwischen 6 bis 24 Monate (Teilzeit- oder Vollzeitform).

Die Abschlussprüfungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern durchgeführt.

Erfolgreiche Absolventen erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer IHK-Weiterbildung zum Betriebswirt IHK oder an einer HWK-Weiterbildung zum Betriebswirt HWK.

Die Fachwirtausbildung wird in Deutschland vor allem von privaten Bildungsträgern mit Abschlussprüfung bei einer IHK oder HWK erworben. Ausbildungsinhalte sind hauptsächlich betriebswirtschaftlicher Natur sowie ein – je nach Prüfungsordnung verschieden umfangreicher – branchenspezifischer Fachanteil. Diese fachbezogene Ausbildung bezieht jedoch auch immer betriebswirtschaftliche Anforderungen im Bezug auf Kosten und Leistung des Unternehmens mit ein. Im Unterricht soll neben einem starken Praxisbezug auch eine vergleichbar tiefe theoretische Kompetenzvermittlung für eine spezielle Branche stattfinden. Die Aufstiegsmöglichkeiten für Absolventen sind auch in größeren Unternehmen gut. Die Beschäftigungsquote der Absolventen liegt bei ca. 98,5 % und ist damit deutlich besser als bei akademischen Abschlüssen.

„Bachelor CCI“

Zu beachten ist, dass beispielsweise die englischsprachige Kammerübersetzung der Weiterbildungsprüfung zum Medienfachwirt IHK (bachelor of media engineering CCI, wobei CCI=Chamber of Commerce and Industry bedeutet) eine Übersetzungshilfe und eine Einschätzung der Kammer zur Einordnung des Abschlusses wiedergeben soll,[1] was Verwirrung stiftet, da es sich natürlich nicht um einen Hochschulabschluss handelt, und in dieser Form auch nicht geführt werden darf.

Wer einen Bachelor (CCI) führt, macht sich wegen Titelmissbrauch nach § 132a StGB strafbar. Deshalb hat das Generalsekretariat der Kultusministerkonferenz inzwischen die Kultusminister der Länder aufgefordert, mit Anzeigen gegen die Kammern und ihre Scheinakademiker vorzugehen.[2]

Bis Ende 2006 ist jedoch keine Klage eingereicht worden. Es ist strittig, ob in Deutschland die Abschlussbezeichnugnen Bachelor und Master über das Hochschulgesetz zum ausschließlichen Gebrauch durch die Hochschulen geschützte Bezeichnungen sind. Verschiedene Gutachten sprechen den Kammern das Recht zu, die Begrifflichkeiten zu verwenden. In Nordrhein-Westfalen hat das Wirtschaftsministerium den Kammern die Verwendung Bachelor Professional ausdrücklich erlaubt. Hier – wie auch in anderen Bundesländern – zeigt sich die unterschiedliche Einschätzung und die Diskrepanz zwischen Wirtschaftsministerien und den Kultus- bzw. Bildungsministerien innerhalb der Länder, zwischen den Ländern und zwischen Bund und Länder.

Die rasch zunehmende Internationalisierung der nationalen Arbeitsmärkte macht es erforderlich, dass Dritte, vor allem Personalverantwortliche im Ausland, die Fortbildungsqualifikation richtig einordnen können, damit der Bewerber/in in einer Wettbewerbssituation nicht benachteiligt ist.

Eine Lösung könnte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungsrahmens und dessen nationale Umsetzung sein. Der zurzeit diskutierte European Qualification Framework (EQF) sieht acht Kompetenzstufen vor, denen jeweils Abschlüsse in den Säulen Hochschule, berufliche Bildung und informelle/nonformale Bildung zugeordnet werden. Beispielsweise Promotion und Habilitation Stufe 8, Masterabschluss Stufe 7, Bachelor in Stufe 5. Jedoch entscheidend ist der Gebrauch von Kompetenzbeschreibungen, daher können berufliche Bildugnsabschlüsse, wie Ausbildung und Fortbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt ebenfalls verortet werden. Bankfachwirt in Stufe 5, Betriebswirt IHK in Stufe 7, wie ein Master-Abschluss. In diesem Sinne wird die Möglichkeit eröffnet, nicht über Abschlüsse sondern über Kompetenzstufen den Absolventen berufliche Mobilität zu eröffnen und eine Durchlässigkeit zwischen der Bildungssystemen – hochschulische und berufliche Bildung zu erreichen.

Fachgebiete (Auswahl)

Quellen

  1. IHK Düsseldorf
  2. Artikel im UniSPIEGEL vom 3. November 2004