„Ausländerkriminalität“ – Versionsunterschied

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== Ausländerkriminalität in der Schweiz ==
== Ausländerkriminalität in der Schweiz ==
Von der Wohnbevölkerung in der Schweiz sind 21,9% d.h. 1’655’300 ausländisch. Davon ca. 23% jünger als 20 Jahre alt.
In der Schweiz ist ''Ausländerkriminalität'' ein bedeutendes Schlagwort von rechten und konservativen Parteien, um politische Erfolge zu erzielen.<ref>[http://www.vernunft-schweiz.ch/document/html/101/Ausl%E4nderkriminalit%E4t.html Ausländerkriminalität], ''"Vernunft Schweiz"''.</ref>
Wenn man die beiden kleinen Staaten Liechtenstein und Luxemburg vernachlässigt, hat die Schweiz den grössten Ausländeranteil in Europa. Der Anteil liegt bei den anderen Staaten in der EU unter 10%. <ref> http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/lexikon/bienvenue___login/blank/zugang_lexikon.Document.88215.pdf</ref>


Der Anteil der zum Stichtag im Jahr 2006 inhaftierten Ausländer in der Schweiz betrug 69.0% von insgesamt 6'741 Inhaftierten <ref> http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberblick/wichtigsten_zahlen.html </ref>
Die Leitfrage politischer Vorstösse vonseiten [[rechtskonservativ]]er Parteien, die eine härtere Behandlung von kriminellen ''Ausländern'' fordern, dürfte lauten: "Verhalten sich Ausländer krimineller als Schweizer?" Aufgrund des föderalistischen Aufbaus der Schweiz ist es schwierig, aktuelle sowie aussagekräftige Daten für die ''gesamte Schweiz'' zu finden. In der Schweiz gibt es bisher keine nach Aufenthaltsstatus differenzierte und umfassende statistische Analyse
der strafrechtlichen Registrierung ausländischer Personen.
<ref>[http://www.bebi.ch/webseiten/seminare/Auslaenderkrimi.pdf Ausländerkriminalität in der Schweiz], Bernhard Bircher.</ref>


Von den 14'106 Jugendstrafurteilen im Jahr 2005 sind 62.7% durch Schweizer, 29.9% durch in der Schweiz wohnhaften Ausländer, 4.3% durch Asylsuchende und 2.8% durch im Ausland sesshafte Ausländer begangen worden. <ref> http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/delinquenten/gesetze.html
Im Jahre 2005 hatte die Schweiz gemäss [[Bundesamt für Statistik]] 14'106 Jugendstrafurteile; davon waren 2'268 so genannte Jugendstrafurteile mit Gewaltdelikten. Schlüsselt man diese in Nationalitäten auf, dann ist der Ausländeranteil bei 53,9 %. Das macht also 1'223 jugendliche ausländische Straftäter. Doch diese Zahl stimmt so nicht, denn laut dem Direktor von Fedpol, [[Jean-Luc Vez]], werden 40-60 % der Gewaltdelikte von 4-6 % der Jugendlichen verübt. Somit hat man im Jahre 2005 vielleicht grob geschätzt, wenige hundert jugendliche ausländische Straftäter.<ref>[http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/04/02/02/01.html ''Minderjährige als Opfer und Täter von Gewaltdelikten''], Statistik Schweiz.</ref> Die [[Schweizerische Volkspartei|SVP]] und [[Schweizer Demokraten|SD]] bringt diese Zahl oft mit den über 1,5 Millionen Ausländern in der Schweiz in Verbindung.<ref>[http://blog.rainbownet.ch/politik-schweiz/svp/svp-ausschaffungsinitiative]</ref> Dies wird von der [[Sozialdemokratische Partei der Schweiz|SP]] als fremdenfeindliche Übertreibung kritisiert.<ref>[http://www.chblog.ch/migrationspolitik/13896/]</ref>
</ref>


Am 10. Juli 2007 lancierte die [[Schweizerische Volkspartei]] die [[eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)']], die beabsichtigt, die [[Ausschaffung]] von Ausländern zu vereinfachen. Die Frist für die Unterschriftensammlung wird am 10.Januar 2009 ablaufen.<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis357.html Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)'], Schweizerische Bundeskanzlei.</ref> Im Gegensatz zu anderen Volksinitiativen, die im selben Jahr lanciert wurden, gab es auf diese bereits nach einer Woche heftige Reaktionen von anderen Parteien. Speziell kritisiert wurde, dass die SVP an ''jeden'' schweizer Haushalt einen Flyer schicken liess.<ref>[http://www.nachrichten.ch/detail/282436.htm SVP verknüpft 1. August mit Ausschaffungsinitiative]</ref> Im Initiativtext<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis357t.html Bundeskanzlei]</ref> steht unter anderem:
Am 10. Juli 2007 lancierte die [[Schweizerische Volkspartei]] die [[eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)']], die beabsichtigt, die [[Ausschaffung]] von kriminellen Ausländern zu vereinfachen.
:"[die Ausländerinnen und Ausländer] verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr [[Aufenthaltsrecht]] sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
:Wegen eines [[vorsätzlich]]en [[Tötungsdelikt]]s, wegen einer [[Vergewaltigung]] oder eines anderen schweren [[Sexualdelikt]]s, wegen eines anderen [[Gewaltdelikt]]s wie [[Raub]], wegen [[Menschenhandel]]s, [[Drogenhandel]]s oder eines [[Einbruch]]sdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder [[Sozialhilfemissbrauch|missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe]] bezogen haben.
:4. Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
:5. Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem [[Einreiseverbot]] von 5 - 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
:6. Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen."


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 22. Oktober 2007, 22:43 Uhr

Die Ausländerkriminalität ist ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Ausländern begangen werden. Der Begriff tritt auch als politisches Schlagwort auf.

Situation in Deutschland

In Deutschland ist die Ausländerkriminalität ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG begangen werden.

Kriminalstatistischer Ansatz

Die soziostrukturelle und geschlechtsspezifische Zusammensetzung anderer Ethnien und ihre demographisch divergierende Schichtung führt dazu, dass es nur eine begrenzte Vergleichbarkeit zwischen der von Deutschen begangenen Kriminalität und der von Ausländern begangenen Kriminalität gibt. Statistische Vergleiche der Häufigkeit von Straftaten zwischen Deutschen und Ausländern führen zu verzerrten Ergebnissen, da nur Ausländer Straftaten nach dem Ausländergesetz und nach dem Asylverfahrensgesetz begehen können. Das Bundeskriminalamt weist jedoch auch auf Folgendes hin: Überdurchschnittlich sind nichtdeutsche Tatverdächtige in den alten Ländern mit Berlin jedoch auch bei gravierenden Gewaltdelikten wie Raub (35,3 %, 2001: 35,3 %), Mord und Totschlag (34,5 %, 2001: 35,1 %) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gemäß §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB (33,5 %, 2001: 34,1%) vertreten.

Des Weiteren war es bisher problematisch, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auch die Kriminalität derjenigen Nichtdeutschen erfasst wurde, die im Prinzip nichts mit der ausländischen Wohnbevölkerung zu tun hatte: Touristen, Durchreisende und Angehörige der Stationierungsstreitkräfte.

Der Vergleich von Tatverdächtigenbelastungen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen ist daher nur bedingt möglich.

Geographisch lässt sich die Ausländerkriminalität fast ausschließlich auf die westliche Bundesrepublik mit Berlin eingrenzen, während die Ausländerkriminalität in den östlichen Bundesländern insbesondere in den grenznahen Regionen signifikant erhöht ist.

Hierzu das Bundeskriminalamt: Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben häufiger in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden.

Soziologischer Ansatz

Die erhöhte Ausländerkriminalität kann durch mehrere Faktoren erklärt werden: Ausländer entstammen häufig den unterprivilegierten Schichten. Auch würden mangelnde Sprachkenntnisse oft den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt verhindern. Ferner bestehe die Gefahr, dass es zu einer Ghettobildung komme, wenn Ausländer wegen ihrer finanziell prekären Lage in Gegenden zögen, die selbst ebenfalls unterprivilegiert sind und daher geringe Mietkosten aufwiesen. Die Integration von Ausländern werde damit erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Feststellbar ist ferner, dass Personen bei interethnischen Streitigkeiten (also zwischen Deutschen und Nichtdeutschen oder Ausländern unterschiedlicher Herkunft) eher geneigt sind, Anzeige zu erstatten. Dies erklärt zum Teil auch die höhere Kriminalitätsbelastung in der PKS. Dem ist entgegenzuhalten, dass intraethnische Streitigkeiten häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Häufig wird auch angeführt, dass eine andere Werteordnung zu erhöhter Kriminalität führen könne. Dem ist in der Hinsicht zuzustimmen, dass das Gesellschaftsgefüge in Deutschland eine westlich aufgeklärte und zugleich humanistische Entwicklung widerspiegelt, dadurch kann jedoch nur die erhöhte Kriminalität von Ausländern anderer Kulturkreise in bestimmten deliktsspezifischen Feldern erklärt werden.

Ausländerkriminalität in der Schweiz

Von der Wohnbevölkerung in der Schweiz sind 21,9% d.h. 1’655’300 ausländisch. Davon ca. 23% jünger als 20 Jahre alt. Wenn man die beiden kleinen Staaten Liechtenstein und Luxemburg vernachlässigt, hat die Schweiz den grössten Ausländeranteil in Europa. Der Anteil liegt bei den anderen Staaten in der EU unter 10%. [1]

Der Anteil der zum Stichtag im Jahr 2006 inhaftierten Ausländer in der Schweiz betrug 69.0% von insgesamt 6'741 Inhaftierten [2]

Von den 14'106 Jugendstrafurteilen im Jahr 2005 sind 62.7% durch Schweizer, 29.9% durch in der Schweiz wohnhaften Ausländer, 4.3% durch Asylsuchende und 2.8% durch im Ausland sesshafte Ausländer begangen worden. [3]

Am 10. Juli 2007 lancierte die Schweizerische Volkspartei die eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)', die beabsichtigt, die Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu vereinfachen.

Quellen

  1. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/lexikon/bienvenue___login/blank/zugang_lexikon.Document.88215.pdf
  2. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberblick/wichtigsten_zahlen.html
  3. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/delinquenten/gesetze.html

Literatur