„Spickmich“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Klaus Eber (Diskussion | Beiträge)
→‎Klagen gegen Spickmich: DER SPIEGEL 3.12.07
Klaus Eber (Diskussion | Beiträge)
Zeile 17: Zeile 17:
Spiegel Online vom 11.07.2007[http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,493920,00.html] </ref> <ref>golem IT-News vom 11.07.2007 [http://www.golem.de/0707/53424.html] </ref> Schüler dürfen ohne dass sie „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“ <ref>Urteil spickmich.de, „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können“ Focus Online vom 11. Juli 2007 [http://www.focus.de/schule/schule/urteil-spickmich-de_aid_66236.html]</ref> Lehrer auf spickmich.de benoten. <ref> Gericht: Lehrer dürfen benotet werden, WDR.de vom 11.07.2007 [http://www.wdr.de/themen/wissen/bildung/schule/noten_fuer_lehrer/index.jhtml] </ref> Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22.08.07 (Aktenzeichen 28 O 333/07) ebenfalls zurückgewiesen.
Spiegel Online vom 11.07.2007[http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,493920,00.html] </ref> <ref>golem IT-News vom 11.07.2007 [http://www.golem.de/0707/53424.html] </ref> Schüler dürfen ohne dass sie „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“ <ref>Urteil spickmich.de, „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können“ Focus Online vom 11. Juli 2007 [http://www.focus.de/schule/schule/urteil-spickmich-de_aid_66236.html]</ref> Lehrer auf spickmich.de benoten. <ref> Gericht: Lehrer dürfen benotet werden, WDR.de vom 11.07.2007 [http://www.wdr.de/themen/wissen/bildung/schule/noten_fuer_lehrer/index.jhtml] </ref> Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22.08.07 (Aktenzeichen 28 O 333/07) ebenfalls zurückgewiesen.
In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 15 U 142/07) folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile <ref>Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2007 [http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2007/SpickmichTermin.pdf]</ref> <ref>Heise Online vom 6.11.2007 [http://www.heise.de/newsticker/meldung/98539]</ref> .
In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 15 U 142/07) folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile <ref>Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2007 [http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2007/SpickmichTermin.pdf]</ref> <ref>Heise Online vom 6.11.2007 [http://www.heise.de/newsticker/meldung/98539]</ref> .
Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich sei. Die Klagevertreter streben dies nun an.
Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich sei. Die Klagevertreter streben dies nun an.[http://service.spiegel.de/digas/find?DID=54154556]


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 3. Dezember 2007, 16:17 Uhr

Offizielles Logo

Spickmich.de ist ein deutschsprachiges Internet-Portal zur "Benotung" von Lehrern und Schulen durch Schüler und seit Februar 2007 in Deutschland und Österreich online.[1] [2] Es ist kostenlos und werbefrei. Gründer waren die drei Kölner Studenten Tino Keller, Manuel Weisbrod und Philipp Weidenhiller. Im Mai 2007 wurde die Spickmich GmbH mit Sitz in Köln gegründet.[3] Bereits 7 Monate nach Gründung hatten sich über 250.000 Schüler auf der Plattform registriert und mehr als 100.000 Lehrer wurden bis zu diesem Zeitpunkt bereits benotet.

„Benotung“ von Lehrern und Schulen

Auf dem Portal können Schüler verschiedene Eigenschaften ihrer Lehrer wie z.B. fachliche Kompetenz, Motivation, Beliebtheit, faire Prüfungen oder Auftreten mit Noten von eins bis sechs bewerten. [4] Die Noten werden anonym vergeben. Spaßbenotungen und beleidigende Äußerungen werden herausgefiltert. Damit die Noten der Lehrer überhaupt auf dem Portal aufscheinen, müssen mindestens zehn Schüler einer Schule registriert sein und mindestens fünf Schüler den gleichen Lehrer benotet haben. Neben der Lehrerbenotung gibt es auch die Möglichkeit, die Schule in zehn verschiedenen Kategorien zu bewerten. Dazu gehören Kriterien wie technische Ausstattung, Zustand der Gebäude, Stimmung unter den Schülern, Fächerangebote, Schulleitung, Essens- oder Sportmöglichkeiten

Kritik

Seit der Gründung des Portals gibt es immer wieder Proteste von Eltern und Lehrern, ob man Pädagogen öffentlich an den Pranger stellen darf. [5] Genau das ermögliche nach Ansicht vieler Lehrer spickmich.de. Manche Datenschützer sehen in der Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung eine Verletzung des Datenschutzes und sehen die „Persönlichkeitsrechte der Lehrer nicht ausreichend geschützt.“[6] Kritik richtet sich außerdem gegen die Art, wie die Bewertung zustandekommt. Es kann jeder anonym und ohne den betreffenden Lehrer zu kennen, eine Benotung vornehmen. In vielen Fällen sind die Namen der Lehrkräfte falsch geschrieben; dieselbe Lehrkraft erscheint manchmal unter zwei Schreibweisen und wird unter beiden Schreibweisen "benotet". In einem Fall wird dem Hausmeister der Schule eine gute Note für Unterrichtsvorbereitung und motivierenden Unterricht gegeben.

Klagen gegen Spickmich

Am 27. Juni 2007 gab es eine erste Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts. Eine Lehrerin vom Niederrhein hatte gegen spickmich.de geklagt, da sie Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts und im Datenschutz sah. Das Kölner Landgericht lehnte die Klage ab und entschied am 11. Juli 2007 (Aktenzeichen: 28 O 263/07) zu Gunsten von spickmich, da „die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt“ sei. In der weiteren Begründung des Landgerichts heißt es, es handele sich bei den Benotungen "nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile“. Diese seien zulässig, „solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde.“ [7] [8] Schüler dürfen ohne dass sie „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“ [9] Lehrer auf spickmich.de benoten. [10] Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22.08.07 (Aktenzeichen 28 O 333/07) ebenfalls zurückgewiesen. In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 15 U 142/07) folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile [11] [12] . Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich sei. Die Klagevertreter streben dies nun an.[13]

Quellen

  1. In „Sexy“ eine glatte 6, Kölner Stadtanzeiger vom 20.03.07 [1]
  2. "Alkoholisierte Lehrer sind nicht sexy", ARD Kultur vom 17.07.2007 [2]
  3. Schüler benoten ihre Lehrer im Internet, DEUTSCHLANDFUNK vom 07.07.07 [3]
  4. Spiegel Online vom 08.10.2007 [4]
  5. Mobbing oder faires Feedback?, WDR Radio vom 20.06.2007 [5]
  6. Stern-Online vom 07.07.2007 [6]
  7. Lehrer dürfen sexy und cool sein, Spiegel Online vom 11.07.2007[7]
  8. golem IT-News vom 11.07.2007 [8]
  9. Urteil spickmich.de, „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können“ Focus Online vom 11. Juli 2007 [9]
  10. Gericht: Lehrer dürfen benotet werden, WDR.de vom 11.07.2007 [10]
  11. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2007 [11]
  12. Heise Online vom 6.11.2007 [12]