„Conseil constitutionnel (Libanon)“ – Versionsunterschied

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Version vom 30. Mai 2010, 12:37 Uhr

Der Conseil constitutionnel du Liban (deutsch Verfassungsrat des Libanon) ist eine libanesische politische Institution.

Seine Kreation geht auf den Abkommen von Taif, unterzeichnet im Jahre 1989, zurück. Sie wurde eingerichtet durch die Reform des Artikels 19 der Libanesischen Verfassung: Durch das Gesetz Nummer 250 des 14. Juli 1993, konformiert durch eine Verfassungsbestimmung vom 21. September 1990. Inspiriert durch das Conseil constitutionnel von Frankreich, hat es als politische Rolle die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze von der libanesischen Nationalversammlung zu kontrollieren und auf den Respekt der Integrität der Institutionen zu achten, vor allem auf die Gewaltenteilung.

Sie ist Mitglied der Assoziation der Verfassungsgerichte, welche die Französische Sprache als Arbeitssprache benutzen.[1].

Der Verfassungsrat setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen, 5 von der libanesischen Nationalversammlung gewählt und 5 vom libanesischen Ministerrat ernannt. Einer von ihnen ist der Präsident des Verfassungsrates, einer der Vize-Präsident und einer ein Sekretär. Gleichzeitig müssen jeweils 5 Muslime und Christen sein.[2].

Der Verfassungsrat ist unabhängig von der judikativen Gewalt und unterscheidet sich davon von einem obersten Gericht, welches ihrerseits Teil der rechtlichen Hierarchie stellt.[3].

Einzelnachweise

Vorlage:Reflist

Siehe auch

  1. französisch: Liste des cours membres de l’ACCPUF.
  2. französisch: La loi du 9 juin 20061 sur le Conseil constitutionnel libanais… ou la tentative de sauvetage d’un organe juridictionnel en perdition.
  3. Rapport préliminaire, Elektorale Beobachtermission der Europäischen Union, Parlamentswahlen im Libanon 2009, 8. Juni 2009 (französisch, PDF).