„Fluchtlinienplan“ – Versionsunterschied

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Ein '''Fluchtlinienplan''' ist ein historisches Werkzeug der [[Bauleitplanung]].
Ein '''Fluchtlinienplan''' ist in Preußen historisch ein Werkzeug der [[Bauleitplanung]] gewesen.


Im Fluchtlinienplan werden [[Überbaubare Grundstücksfläche|Fluchtlinien]] festgesetzt, die eine Abgrenzung der Straßen und Plätze von den sonstigen Flächen darstellen. Zunächst war die Aufstellung der Fluchtlinienpläne Aufgabe der [[Baupolizei]] ''(Bau-Polizei-Ordnung für Berlin und den weiteren Polizeibezirk vom 21. April 1853).'' Die Gemeinden wurden nicht miteinbezogen.
Im Fluchtlinienplan werden [[Überbaubare Grundstücksfläche|Fluchtlinien]] festgesetzt, die eine Abgrenzung der Straßen und Plätze von den sonstigen Flächen darstellen. Zunächst war die Aufstellung der Fluchtlinienpläne Aufgabe der [[Baupolizei]] ''(Bau-Polizei-Ordnung für Berlin und den weiteren Polizeibezirk vom 21. April 1853).'' Die Gemeinden wurden nicht miteinbezogen.
Eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an der Fluchtlinienplanung sah erstmals ein ''Erlass zur Aufstellung städtischer Bebauungspläne'' (1855) des Preußischen Ministerium für Handel vor, bevor mit dem Fluchtliniengesetz von 1875 dieses Planungsinstrument an die Gemeinden überging.
Eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an der Fluchtlinienplanung sah erstmals ein ''Erlass zur Aufstellung städtischer Bebauungspläne'' (1855) des Preußischen Ministerium für Handel vor, bevor mit dem ''Gesetz, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften'' vom 2. Juli 1875 (GS S. 561)<ref>[http://www.berlin.de/imperia/md/content/dienstleistungsdatenbank/verm/preussisches_fluchtliniengesetz_1875_gs.pdf?start&ts=1327999326&file=preussisches_fluchtliniengesetz_1875_gs.pdf ''Original-Textfassung des Preußischen Fluchtliniengesetzes'']</ref>, meist als [[Bauleitplanung|Preußisches Fluchtliniengesetz]] bezeichnet (historisch auch Straßen- und Baufluchtengesetz), dieses Planungsinstrument an die Gemeinden überging.

== Einzelnachweise ==
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Version vom 1. Februar 2012, 09:14 Uhr

Ein Fluchtlinienplan ist in Preußen historisch ein Werkzeug der Bauleitplanung gewesen.

Im Fluchtlinienplan werden Fluchtlinien festgesetzt, die eine Abgrenzung der Straßen und Plätze von den sonstigen Flächen darstellen. Zunächst war die Aufstellung der Fluchtlinienpläne Aufgabe der Baupolizei (Bau-Polizei-Ordnung für Berlin und den weiteren Polizeibezirk vom 21. April 1853). Die Gemeinden wurden nicht miteinbezogen. Eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an der Fluchtlinienplanung sah erstmals ein Erlass zur Aufstellung städtischer Bebauungspläne (1855) des Preußischen Ministerium für Handel vor, bevor mit dem Gesetz, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 (GS S. 561)[1], meist als Preußisches Fluchtliniengesetz bezeichnet (historisch auch Straßen- und Baufluchtengesetz), dieses Planungsinstrument an die Gemeinden überging.

Einzelnachweise

  1. Original-Textfassung des Preußischen Fluchtliniengesetzes