„Horst Hagen“ – Versionsunterschied

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'''Horst Hagen''' (* 5. Januar 1934 in [[Oppeln]]) war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 1999 Vizepräsident des [[Bundesgerichtshof]]s.
'''Horst Hagen''' (* 5. Januar 1934 in [[Oppeln]]) war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 1999 Vizepräsident des [[Bundesgerichtshof]]s.


Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat Hagen zunächst 1961 in den höheren Justizdienst des Landes [[Schleswig-Holstein]] ein. Nach der Probezeit wurde er 1965 zum Landgerichtsrat am [[Landgericht Kiel]] ernannt, jedoch bereits 1966 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Universität Kiel abgeordnet. Dort wurde er mit einer ARbeit über ''Die Drittschadensliquidation im Wandel der REchtsdogmatik'' [[Habilitation|habilitiert]]. Trotz einer ihm verliehenen ''venia legendi'' kehrte Hagen 1973 in den [[Richter|richterlichen Dienst]] am [[Oberlandesgericht Schleswig]] zurück. 1975 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, gehörte Hagen während seiner gesamten Tätigkeit an diesem Gericht dem vorwiegend für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat an, ab Mai 1988 als dessen Vorsitzender. Vizepräsident des Bundesgerichtshofs wurde Hagen 1994.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Hagen zunächst 1961 in den höheren Justizdienst des Landes [[Schleswig-Holstein]] ein. Nach der Probezeit wurde er 1965 zum Landgerichtsrat am [[Landgericht Kiel]] ernannt, jedoch bereits 1966 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Universität Kiel abgeordnet. Dort wurde er mit einer ARbeit über ''Die Drittschadensliquidation im Wandel der REchtsdogmatik'' [[Habilitation|habilitiert]]. Trotz einer ihm verliehenen ''venia legendi'' kehrte Hagen 1973 in den [[Richter|richterlichen Dienst]] am [[Oberlandesgericht Schleswig]] zurück. 1975 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, gehörte Hagen während seiner gesamten Tätigkeit an diesem Gericht dem vorwiegend für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat an, ab Mai 1988 als dessen Vorsitzender. Vizepräsident des Bundesgerichtshofs wurde Hagen 1994.


1974 verlieh die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel Herrn Prof. Dr. Hagen den Titel eines außerplanmäßigen Professors.
1974 verlieh die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel Herrn Prof. Dr. Hagen den Titel eines außerplanmäßigen Professors.

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Version vom 11. Januar 2008, 18:54 Uhr

Horst Hagen (* 5. Januar 1934 in Oppeln) war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 1999 Vizepräsident des Bundesgerichtshofs.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Hagen zunächst 1961 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Nach der Probezeit wurde er 1965 zum Landgerichtsrat am Landgericht Kiel ernannt, jedoch bereits 1966 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Universität Kiel abgeordnet. Dort wurde er mit einer ARbeit über Die Drittschadensliquidation im Wandel der REchtsdogmatik habilitiert. Trotz einer ihm verliehenen venia legendi kehrte Hagen 1973 in den richterlichen Dienst am Oberlandesgericht Schleswig zurück. 1975 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, gehörte Hagen während seiner gesamten Tätigkeit an diesem Gericht dem vorwiegend für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat an, ab Mai 1988 als dessen Vorsitzender. Vizepräsident des Bundesgerichtshofs wurde Hagen 1994.

1974 verlieh die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel Herrn Prof. Dr. Hagen den Titel eines außerplanmäßigen Professors.