Post mortem auctoris

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Post mortem auctoris (kurz: p. m. a.) ist eine lateinische Phrase, die insbesondere bei der Schutzfrist im Urheberrecht und bei verwandten Schutzrechten wie dem Verwertungsrecht eine Rolle spielt und wörtlich übersetzt „nach dem Tod des Autors“ heißt.

So ist die regelmäßige Schutzfrist für die urheberrechtlich geschützten Werke nach § 64 Abs. 1 UrhG 70 Jahre post mortem auctoris gültig. Bei mehreren Urhebern wird die Schutzfrist vom Tod des am längsten lebenden Urhebers berechnet (§ 65 UrhG).[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Berlin, Heidelberg, ISBN 978-3-662-07490-9 (worldcat.org [abgerufen am 25. November 2020]).