Staatsgründung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. November 2019 um 13:22 Uhr durch Regi51 (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 2A02:908:2911:3140:F18D:7469:D9AE:46EE (Diskussion) rückgängig gemacht (HG) (3.4.9)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Staatsgründung bezeichnet den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates. Erforderlich ist zumindest die Festlegung des Staatsgebietes und seiner territorialen Grenzen sowie die Proklamation des neu entstehenden Staates.

Die Proklamation schließt das Gesuch der Anerkennung des neuen Staates durch die Staaten der Weltgemeinschaft ein. Zur Staatsgründung kann entweder eine Verfassung oder Übergangsverfassung promulgiert worden sein oder es wird festgelegt, eine Nationalversammlung anzuberaumen, welche die Bildung einer Verfassung und die Wahl eines Staatsoberhauptes vollzieht.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Staatsgründung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen