§ 212 StGB
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§ 212 StGB steht für:
- Totschlag (Deutschland), einen Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch
- Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, einen Tatbestand im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch, siehe Kindesmisshandlung #Österreich
Siehe auch: