„Übereinstimmungsbescheinigung“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Eurococ (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Eurococ (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Da sich die Grenzen geöffnet haben, bietet die Europäische Union einen freien Verkehr von Waren und das ohne weitere Einschränkungen und Kosten.Gründung des European Certificate of Conformity im Jahr 1996 hat die Käufe, Verkäufe von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union erleichtert.
Da sich die Grenzen geöffnet haben, bietet die Europäische Union einen freien Verkehr von Waren und das ohne weitere Einschränkungen und Kosten.Gründung des European Certificate of Conformity im Jahr 1996 hat die Käufe, Verkäufe von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union erleichtert.


Die Übereinstimmungsbescheinigung [[(COC)|Type approval]] ist ein Dokument, welches die EU-Normen und die [[Bauartzulassung|EG-Typen-Zulassung]] erklärt. Diese Bescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und gibt alle technische Details und Merkmale des Fahrzeugs an. Dieses Dokument erschien zum ersten Mal im Jahr 1993, wurde aber erst im 1996 zur Pflicht gemacht wegen der EU-Vorschriften über Sicherheit und Umweltschutz. Diese Richtlinien beziehen Derzeit sich nur auf Personenkraftwagen der Klasse M1 (bestimmt für den Transport von maximal 8 Personen mit Fahrer), Motorräder und Anhänger. Die EG-Typen-Zulassung wird ab 2012 für Kraftfahrzeuge der Klassen [[EG-Fahrzeugklasse|M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3]] gelten.
Die Übereinstimmungsbescheinigung [http://en.wikipedia.org/wiki/Certificate_of_Conformity (COC)] ist ein Dokument, welches die EU-Normen und die [[Bauartzulassung|EG-Typen-Zulassung]] erklärt. Diese Bescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und gibt alle technische Details und Merkmale des Fahrzeugs an. Dieses Dokument erschien zum ersten Mal im Jahr 1993, wurde aber erst im 1996 zur Pflicht gemacht wegen der EU-Vorschriften über Sicherheit und Umweltschutz. Diese Richtlinien beziehen Derzeit sich nur auf Personenkraftwagen der Klasse M1 (bestimmt für den Transport von maximal 8 Personen mit Fahrer), Motorräder und Anhänger. Die EG-Typen-Zulassung wird ab 2012 für Kraftfahrzeuge der Klassen [[EG-Fahrzeugklasse|M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3]] gelten.


Für die Registrierung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten benötigt man die Übereinstimmungsbescheinigung um die amtliche Eintragung an der Kfz-Zulassungsstelle zu erleichtern.
Für die Registrierung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten benötigt man die Übereinstimmungsbescheinigung um die amtliche Eintragung an der Kfz-Zulassungsstelle zu erleichtern.

Version vom 28. Januar 2011, 12:32 Uhr

Dieser Artikel wurde am 28. Januar 2011 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden: WP:Vollprogramm. XenonX3 - (:±) 11:22, 28. Jan. 2011 (CET)

Da sich die Grenzen geöffnet haben, bietet die Europäische Union einen freien Verkehr von Waren und das ohne weitere Einschränkungen und Kosten.Gründung des European Certificate of Conformity im Jahr 1996 hat die Käufe, Verkäufe von neuen und gebrauchten Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union erleichtert.

Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist ein Dokument, welches die EU-Normen und die EG-Typen-Zulassung erklärt. Diese Bescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und gibt alle technische Details und Merkmale des Fahrzeugs an. Dieses Dokument erschien zum ersten Mal im Jahr 1993, wurde aber erst im 1996 zur Pflicht gemacht wegen der EU-Vorschriften über Sicherheit und Umweltschutz. Diese Richtlinien beziehen Derzeit sich nur auf Personenkraftwagen der Klasse M1 (bestimmt für den Transport von maximal 8 Personen mit Fahrer), Motorräder und Anhänger. Die EG-Typen-Zulassung wird ab 2012 für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3 gelten.

Für die Registrierung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten benötigt man die Übereinstimmungsbescheinigung um die amtliche Eintragung an der Kfz-Zulassungsstelle zu erleichtern.

  • Richtlinie 92/53/EWG (von 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Typen-Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhänger)
 Richtlinie 92/53/EWG  
  • Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der EU (von 5 September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge)
 Richtlinie 2007/46/EG
  • Verordnung 385/2009
 Verordnung 385/2009

Siehe auch

EuroCoC