Deutsche Künstlerhilfe
Die Deutsche Künstlerhilfe ist eine 1953 von Bundespräsident Theodor Heuss gegründete Förderung für Künstler.
Durch das Bundespräsidialamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kulturausschüssen der Länder werden Künstler aller Sparten unterstützt, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Ca. 450 Künstler und Schriftsteller werden laufend (3 Zahlungen im Jahr) mit Zuwendungen in gleicher Höhe, dem so genannten Ehrensold des jeweiligen Bundeslandes,[1] betreut. Die Höhe und Auszahlungsweise zusätzlicher Dauerzuwendungen können bundesweit stark variieren, so werden z. B. mit dem Bayerischen Ehrensold monatlich 250.- € ausgezahlt.[2] Ca. 200 weitere Schriftsteller und Künstler erhalten einmalige Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe. Das finanzielle Jahresvolumen im Jahr 2005 betrug ca. 2,95 Mio. €.
Einzelnachweise
- ↑ mfkjks.nrw.de: Ehrensold des Landes NRW ( vom 20. April 2014 im Internet Archive) (abgerufen am 22. Mai 2014)
- ↑ stmwfk.bayern.de: Bayerischer Ehrensold (abgerufen am 22. Mai 2014)