Kabinett Langfeld
Das Kabinett Langfeld bildete vom 1. April 1914 bis zum 8. November 1918 die von Großherzog Friedrich Franz IV. eingesetzte Landesregierung von Mecklenburg-Schwerin.
Das Kabinett wurde im Zuge der Novemberrevolution 1918 am 8. November 1918 vom Großherzog entlassen und durch das Kabinett Wendorff I ersetzt, in dem erstmals die politischen Mehrheitsparteien des Reichstags die Macht übernahmen.
Amt | Name |
Staatsminister, Präsident des Staatsministeriums Auswärtige Angelegenheiten und Großherzogliches Haus Justiz1 |
Adolf Langfeld |
Inneres | Ludwig von Meerheimb |
Finanzen2 | Ulrich-Vicco Gustav Karl von Blücher |
1 Das Justizministerium beinhaltete die Abteilungen für die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten.
2 Das Finanzministerium beinhaltete die Abteilung für Domänen und Forsten.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Michael Buddrus/Sigrid Fritzlar: Landesregierungen und Minister in Mecklenburg 1871–1952: Ein biographisches Lexikon, S. 366, Bremen 2012, ISBN 978-3-8378-4044-5