Klaus Friedrich Arndt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Juni 2022 um 00:57 Uhr durch Kriddl (Diskussion | Beiträge) (HC: ± 2 Kategorien).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Klaus Friedrich Arndt (* 20. Februar 1930 in Berlin; † 13. Oktober 2012) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Er war im Wissenschaftlichen Dienst im Landtag Rheinland-Pfalz (1965–1968), in der Projektgruppe Regierungs- und Verwaltungsreform beim Bundesministerium des Innern (1969–1971) und als Verfassungsreferent beim Bundesministerium der Justiz (1971–1972) tätig. Nach der Promotion in Mainz am 5. Januar 1967 war er ab 1972 Professor für Verwaltungswissenschaften und Öffentliches Recht an der Goethe-Universität.

Schriften (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]