Wahlbezirk Galizien 2

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. April 2023 um 16:29 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wahlbezirk Galizien 2
Land Österreich-Ungarn
Kronland Galizien
Wahlkreisnummer 2
Typ Städtewahlkreis
Region Lemberg
Wahlberechtigte 5,252  (1911)
Abgeordnete

Der Wahlbezirk Galizien 2 war ein Wahlkreis für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im österreichischen Kronland Galizien. Der Wahlbezirk wurde 1907 mit der Einführung der Reichsratswahlordnung geschaffen und bestand bis zum Zusammenbruch der Habsburgermonarchie.

Nachdem der Reichsrat im Herbst 1906 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht beschlossen hatte, wurde mit 26. Jänner 1907 die große Wahlrechtsreform durch Sanktionierung von Kaiser Franz Joseph I. gültig. Mit der neuen Reichsratswahlordnung schuf man insgesamt 516 Wahlbezirke, wobei mit Ausnahme Galiziens in jedem Wahlbezirk ein Abgeordneter im Zuge der Reichsratswahl gewählt wurde. Der Abgeordnete musste sich dabei im ersten Wahlgang oder in einer Stichwahl mit absoluter Mehrheit durchsetzen. Der Wahlkreis Galizien 2 umfasste in der Stadt Lemberg den Teil des V. Gemeindebezirskes (Innere Stadt) und des II. Gemeindebezirskes (Krakowskie), der durch den 1. Wahlbezirk, Podwale, Wałowagasse, Halickagasse, Sobieskigasse, Marienplatz, Kopernikusgasse, Leo Sapiehagasse, Brodeckagasse, Kaźmierzgasse, Kołłątajgasse, Smolkaplatz, Jagelonnengasse und Heiliger Geistplatz begrenzt wird.[1] Der Wahlraum befand sich an der Krasickistraße 12.[2] Aus der Reichsratswahl 1907 sowie 1911 ging Ernest Breiter als Sieger hervor.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder. 1907, IX. Stück, Nr. 17: „Gesetz vom 26. Jänner 1907 betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates“
  2. M. Semczyszyn, 2013, S. 59