Alarmtuch

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Ein Alarmtuch oder eine Alarmmatte ist ein Alarmmelder, der auf Belastungsänderungen reagiert.

Im Zusammenspiel mit Alarmanlagen

Alarmtuch

Alarmtücher nutzt man in Ausstellungen, Museen, Messen, Kirchen und an anderen Orten, an denen ein wertvoller Gegenstand ohne Sichtbehinderung oder sonstige Einschränkung für den Besucher zugänglich gemacht werden soll. Das Alarmtuch war der erste Alarmmelder, der diese Möglichkeit der diskreten Absicherung von ausgestellten Wertgegenständen ohne unverhältnismäßigen Aufwand bot. Es war auch der erste Melder, der bei Wanderausstellungen die Möglichkeit einer barrierefreien Präsentation der Ausstellungsstücke bot.

Das Alarmtuch ist ein ca. 1 mm dickes Synthetikvlies, das wie ein Tischtuch unter den zu überwachenden Objekten liegt. Das Vlies enthält zahlreiche Messpunkte aus meist gitterförmig angeordneten Glasfaserleitungen. Die zu sichernden Objekte müssen eine gewisse Mindestauflagefläche aufweisen, die je nach Hersteller und Typ variiert.

An das Alarmtuch angeschlossen ist eine Elektronik, die ständig die Gewichtsbelastung auf dem Tuch überwacht. Ändert sich diese um einen gewissen Betrag, gibt die Elektronik eine Alarmmeldung an die angeschlossene Alarmanlage. Das Alarmtuch ist ein aktiver Alarmmelder.

Alarmmatte

In abgewandelter Form werden weniger empfindliche Alarmmatten zur Überwachung von Haustüren oder Patienten eingesetzt. Solche Matten verwenden aufgrund ihres unterschiedlichen Empfindlichkeitsbereichs häufig Druckschalter im Inneren.

Zum Schutz alter oder pflegebedürftiger Menschen

Das Konzept des Alarmtuches wird auch zum Schutz alter oder pflegebedürftiger Menschen eingesetzt, insbesondere zur Verringerung der Gefahr von Stürzen. Dafür gibt es zwei Hilfsmittel:[1]

  • Die Alarmmatte oder Alarmmatratze löst ein Signal aus, wenn der pflegebedürftige Mensch aus dem Bett fällt oder dieses verlässt.
  • Die Tritt-Alarmmatte wird vor dem Bett oder einem Sitzmöbel platziert und löst ein Signal aus, wenn das Sitzmöbel oder Bett verlassen wird.

Diese Hilfsmittel spielen eine Rolle bei der Abwägung, ob auf die Bewegungseinschränkung durch Gitter oder Absperrungen durch den Einsatz gelinderer Mittel verzichtet werden kann.

Quelle

  • Bodo Wollny: Alarmanlagen. Planung, Komponenten, Installation. 4. Auflage. Richard Pflaum Verlag GmbH & Co. KG, ISBN 3-7905-0903-5.

Einzelnachweise

  1. Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Georg Hecht: @1@2Vorlage:Toter Link/www.oegkv.atHeimaufenthaltsgesetz aus der Sicht des Pflegesachverständigen. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2018. Suche in Webarchiven) Österreichische Pflegezeitschrift 02/200 (PDF; 127 kB).