Freimachen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Freimachen bezeichnet:

  • einen Vorgang in der Statik zur Berechnung der angreifenden Kräfte und Momente, siehe Freischneiden
  • umgangssprachlich das Begleichen der Postgebühren
  • umgangssprachlich das Entkleiden
  • Aufwendungen, die im Vorfeld einer Baumaßnahme oder Grundstücksveräußerung erforderlich sind, um das Grundstück von Belastungen (zum Beispiel Leitungsrechten, Geh- und Fahrrechten, Mietverhältnissen) zu befreien (vgl. DIN 276, Kostengruppe 130), siehe Freimachen (Grundstück)
  • Befahrung eines alten, ins bergfreie gefallenen, Grubengebäudes durch einen Berggeschworenen, siehe Freifahrung