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- eine rechtskräftige Entscheidung über für die endgültige Entscheidung vorgreifliche Rechtsverhältnisse herbeigeführt werden kann. Ist zum Beispiel im Rahmen…15 KB (1.636 Wörter) - 22:40, 24. Mai 2024
- werden, die dazu dient, die Rechtskraft einer Entscheidung auf ein vorgreifliches Rechtsverhältnis zu erstrecken. Eine petitorische Widerklage ist eine…19 KB (2.154 Wörter) - 12:19, 21. Mär. 2022
- nach § 22 UStG geführt werden müssen, die auch für die Einkommensteuer vorgreiflich sind, besteht immer eine Aufzeichnungspflicht, auch wenn der Kunde namentlich…35 KB (4.047 Wörter) - 21:53, 12. Dez. 2023
- Nichtigkeitsklage aussetzen, bis diese entschieden ist, da letztere vorgreiflich für ersteren ist. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Verletzungsgerichts…10 KB (1.017 Wörter) - 13:24, 8. Mär. 2021
- (§ 148 ZPO): Ist ein Parallelverfahren anhängig, dessen Entscheidung vorgreiflich für den Ausgang des hiesigen Verfahrens ist und ist es deswegen tunlich…8 KB (923 Wörter) - 13:39, 22. Mai 2022
- Bestrebungen zu einer Anstellung im Forstdienst gab es gerade wegen vorgreiflicher Ansprüche anderer Adliger keine Gelegenheit. In Weimar war die beabsichtigte…19 KB (2.401 Wörter) - 21:42, 12. Nov. 2023
- Arbeit) gestattete. Die Aufenthaltserlaubnis war für die Arbeitserlaubnis vorgreiflich, eine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis somit wertlos. Im Juni…24 KB (2.862 Wörter) - 23:10, 11. Aug. 2022
- Bindungswirkung wurde im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt, da eine solche vorgreifliche Prüfung zu Verfahrensverzögerungen bei den Ausländerbehörden führen…23 KB (1.912 Wörter) - 03:43, 8. Nov. 2022
- keine Steigerung Aussprache: IPA: [ˈfoːɐ̯ˌɡʁaɪ̯flɪç] Hörbeispiele: vorgreiflich (Info) Bedeutungen: [1] veraltet: vor jemand anderen handelnd; vor der
- Kunstcommission den Titel eines Professors der Baukunst, den ihm Goethe vorgreiflich schon in seinen Tagebüchern und Briefen von 1797 an zu geben pflegte
- (z.B. §§ 738, 740 und 741Vorlage:§/Wartung/buzer ZPO) Das Urteil ist vorgreiflich für die rechtlichen Beziehungen des Dritten zu einer Partei (z.B. Regressrecht