Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker

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Bundesverband Deutscher
Krankenhausapotheker e.V.
(ADKA)
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1911
Sitz Deutschland München
Schwerpunkt Interessenvertretung der deutschen Krankenhausapotheker
Vorsitz Kim Green (Präsident)[1]
Mitglieder ca. 2.800 in 14 Landesverbänden
Website www.adka.de

Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (früher Arbeitsgemeinschaft Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V.) ist der Berufsverband Deutscher Krankenhausapotheker. Er ist untergliedert in die Teilbetriebe ADKA e.V., ADKA-Akademie für Krankenhauspharmazie gGmbH und ADKA-Service GmbH.

Geschichte und Gegenwart

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Im Jahre 1911 wurde die „Vereinigung der Leiter der Anstaltsapotheken für das Deutsche Reich“ gegründet. Ziel war es, den Krankenhausapothekern in Deutschland ein Forum für den regelmäßigen Austausch sowie die Behandlung wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und juristischer Belange zu schaffen. Gleichzeitig sollten die Besonderheiten der Krankenhauspharmazie innerhalb und außerhalb des Berufsstandes der Apotheker vertreten werden.

Heute ist der Verein ein Netzwerk mit über 2800 Mitgliedern, die in 14 aktiven Landesverbänden unter Leitung der Landesverbands-Vorsitzenden organisiert sind. Die Gesellschaft ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und beteiligt sich als Fachgesellschaft an der evidenzbasierten und interprofessionellen Entwicklung von Behandlungsleitlinien.

Der Verband ist organisatorisch in ein Präsidium und einen Vorstand gegliedert. Das höchste Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Organe der Teilbetriebe werden in Personalunion durch die Verbandsleitung besetzt. Dem Präsidium gehören 5 von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder an. Diese sind der Präsident, der 1. Vizepräsident, der 2. Vizepräsident, der Schriftführer sowie der Schatzmeister. Der Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums sowie den Vorsitzenden der 14 Landesverbände. Ein hauptamtlicher Geschäftsführer führt die Geschäfte der ADKA und leitet das Hauptstadtbüro in Berlin. Vereinssitz ist München.

Derzeitiger Präsident (Stand:05/2023) ist Kim Green, Apotheker des Universitätsklinikum Heidelberg; 1. Vizepräsident Jochen Schnurrer, Chefapotheker der Universitätsklinik Essen; 2. Vizepräsident Thomas Vorwerk, Chefapotheker des KRH Klinikum Region Hannover; Schatzmeister Nils Pollak, Apotheker im Universitätsklinikum Würzburg; Schriftführerin Edith Bennack, Chefapothekerin des St,-Elisabeth Krankenhaus, Köln. Geschäftsführer ist Christopher Jürgens.

Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), der Patientenschutz sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie sind die wesentlichen Handlungsfelder der ADKA. Ziel ist die wirksame, sichere und kostengünstige Arzneimitteltherapie aller Patienten im Krankenhaus. Mit dem „Closed Loop Medication Management“, der durchgängigen Digitalisierung des Verordnungsprozesses unter Verwendung klinischer Expertensysteme in Verbindung mit dem flächendeckenden Einsatz von Stationsapothekern, wird dieses Ziel schwerpunktmäßig verwirklicht.[2] Im Bundesland Niedersachsen ist der verpflichtende Einsatz von Stationsapothekern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Das ADKA-Wissenschaftsreferat begleitet den Prozess wissenschaftlich, bindet ihn ein in den AMTS-Aktionsplan des Bundesministerium für Gesundheit und fördert die Zusammenarbeit insbesondere mit medizinischen Fachgesellschaften.
Mit bisher 9 ADKA-Leitlinien (Stand: 01/2024) gibt der Verband systematisch entwickelte Empfehlungen mit „dem Zweck, den Krankenhausapothekern Unterstützung bei der Entscheidung über angemessene Vorgehensweisen und Maßnahmen bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln und klinisch-pharmazeutischen Dienstleistungen zu geben.“[3] Krankenhauspatienten müssen das richtige Arzneimittel, in der richtigen Dosierung und Arzneiform, zum richtigen Zeitpunkt sowie richtig informiert und dokumentiert erhalten. Zur Steuerung der damit im Zusammenhang stehenden Prozesse hat der Bundesverband im ADKA-Thesenpapier 22 Thesen formuliert, die sich mit der Sicherheit und Qualität der Arzneimitteltherapie, -information und -herstellung, sowie der Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Qualität der Pharmazeutischen Logistik und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie befassen.[4] Weitere Verbandsaufgaben sind die

  • Vertretung der Krankenhauspharmazie gegenüber Bund, Ländern, Körperschaften, Standes- und sonstigen Organisationen im Gesundheitswesen
  • Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Vereinigungen auf nationaler und auf internationaler Ebene
  • Wahrung und Förderung der beruflichen und sozialen Interessen der Krankenhausapotheker
  • Herausgabe der verbandseigenen Fachzeitschrift „Krankenhauspharmazie“
  • Öffentlichkeitsarbeit

Es existieren 16 von der Mitgliederversammlung gewählte Ausschüsse, die sich mit der Analyse und fachlichen Bearbeitung zahlreicher Themengebiete befassen:

Die ADKA-Stiftung zur Förderung der klinischen Pharmazie e.V. unterstützt durch die Vergabe von Stipendien junge Apotheker, die Interesse an der praktischen Umsetzung der Klinischen Pharmazie im Krankenhaus zeigen. Gefördert werden beispielsweise Pharmaziepraktikanten im dritten Prüfungsabschnitt, die ein sechsmonatiges Praktikum in einer Krankenhausapotheke im Ausland ableisten, Krankenhausapotheker, die sich zum Fachapotheker für klinische Pharmazie weiterbilden oder auch Krankenhausapotheker nach Abschluss der Weiterbildung. Die Stiftung fördert auch den internationalen Kontakt sowie den Austausch von Apothekern und die Ausrichtung von Seminaren für junge Führungskräfte. Hierbei liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Förderung von Auslandspraktika und -studien.

Einzelnachweise

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  1. Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker: ADKA-Präsidium. Abgerufen am 17. Januar 2024.
  2. Closed Loop Medication Management - Goldstandard im Krankenhaus[1] abgerufen am 17. Januar 2024
  3. ADKA-Leitlinien [2] abgerufen am 17. Januar 2024
  4. ADKA-Thesenpapier[3] abgerufen am 17. Januar 2024