AFS-Übereinkommen

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Das Internationale Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (englisch International Convention on the Control of Harmful Antifouling Systems on Ships, 2001, deutsch AFS-Übereinkommen) ist ein internationales Übereinkommen der IMO und verbietet den Einsatz von TBT-haltigen Unterwasseranstrichen. Das AFS-Übereinkommen ist seit dem 17. September 2008 in Kraft.[1]

Alle Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 400 und mehr, die in internationaler Fahrt eingesetzt werden, müssen über einen TBT-freien Unterwasseranstrich verfügen.

Verstöße gegen das AFS-Übereinkommen werden in Deutschland durch die See-Umweltverhaltensverordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Status of Treaties (Memento des Originals vom 12. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.imo.org, International Maritime Organization, 11. October 2017. Abgerufen am 13. Oktober 2017.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]