„Abitur in Berlin“ – Versionsunterschied
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ACHTUNG! - Der folgende Artikel ist zum Teil veraltet, weil ältere durch neuere Rechtsvorschriften ersetzt wurden. Wer sich auf das Abitur vorbereitet, sollte sich daher über den unten angegebenen Link "Alle Rechtsvorschriften zur Berliner Schule" über die jeweils aktuellen für ihn gültigen Vorschriften informieren und sich im Zweifelsfall von dem Oberstufenkoordinator seiner Schule beraten lassen. |
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Das '''[[Abitur]] in [[Berlin]]''' wird durch den erfolgreichen Abschluss der [[Kursstufe]] (ab 2012 Jahrgangsstufen 11 und 12 im sechsjährigen [[Gymnasium]], bis 2012 und an Gesamtschulen Jahrgangsstufen 12 und 13) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erlangt. |
Das '''[[Abitur]] in [[Berlin]]''' wird durch den erfolgreichen Abschluss der [[Kursstufe]] (ab 2012 Jahrgangsstufen 11 und 12 im sechsjährigen [[Gymnasium]], bis 2012 und an Gesamtschulen Jahrgangsstufen 12 und 13) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erlangt. |
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Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das schriftliche Abitur in den Fächern [[Deutschunterricht|Deutsch]], [[Mathematikdidaktik|Mathematik]] und den [[Fremdsprache]]n landesweit [[Zentralabitur|zentral]] geprüft. Außerdem werden fünf statt bisher nur vier Prüfungen abverlangt. |
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das schriftliche Abitur in den Fächern [[Deutschunterricht|Deutsch]], [[Mathematikdidaktik|Mathematik]] und den [[Fremdsprache]]n landesweit [[Zentralabitur|zentral]] geprüft. Außerdem werden fünf statt bisher nur vier Prüfungen abverlangt. |
Version vom 5. Februar 2012, 19:01 Uhr
ACHTUNG! - Der folgende Artikel ist zum Teil veraltet, weil ältere durch neuere Rechtsvorschriften ersetzt wurden. Wer sich auf das Abitur vorbereitet, sollte sich daher über den unten angegebenen Link "Alle Rechtsvorschriften zur Berliner Schule" über die jeweils aktuellen für ihn gültigen Vorschriften informieren und sich im Zweifelsfall von dem Oberstufenkoordinator seiner Schule beraten lassen.
Das Abitur in Berlin wird durch den erfolgreichen Abschluss der Kursstufe (ab 2012 Jahrgangsstufen 11 und 12 im sechsjährigen Gymnasium, bis 2012 und an Gesamtschulen Jahrgangsstufen 12 und 13) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erlangt. Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das schriftliche Abitur in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen landesweit zentral geprüft. Außerdem werden fünf statt bisher nur vier Prüfungen abverlangt.
Die schriftlichen Prüfungen
Am Ende der Schulzeit, also nach dem vierten Semester, werden drei schriftliche Prüfungen abgelegt. Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum von Ende April bis Mitte Mai geschrieben (die zentralen Fächer Ende April). Zum einen in den beiden Leistungskursen und zum anderen in einem weiteren Grundkursfach. Die Prüfungen dauern ca. vier Stunden, wobei Sprachen und künstlerische Fächer mitunter eine Stunde bis eineinhalb Stunden länger schreiben. Die Themen der Prüfungen können aus allen vier Semestern genommen werden, wobei es ein Hauptthema gibt und die Themen der anderen drei Semester angeschnitten werden. Unter diesen drei schriftlichen Prüfungen muss ein zentral geprüftes Fach gewählt werden.
Die mündliche Prüfung
Neben den schriftlichen Prüfungen gibt es auch eine mündliche Prüfung. Sie wird in einem weiteren Grundkursfach abgelegt. Nach 20 Minuten Vorbereitungszeit findet ein 20-minütiges Prüfungsgespräch statt, in dem die bearbeiteten Aufgaben dargestellt werden. Die erste von zwei Aufgaben stammt aus dem Wahlsemester, welches der zu prüfende Schüler zuvor angegeben hat. Die zweite Aufgabe enthält Themen aus dem 4. Semester.
Des Weiteren kann eine weitere mündliche Prüfung in einem Prüfungsfach abgelegt werden, welche dann den Durchschnitt minimal verbessert.
Die fünfte Prüfungskomponente
Die fünfte Prüfungskomponente besteht wahlweise aus einer schriftlichen Belegarbeit im Rahmen eines Seminarkurses, einer Belegarbeit zu einem selbstgewählten Thema, einer Wettbewerbsarbeit (als BLL bezeichnet) oder einer Präsentation zu einem selbstgewählten Thema. Im Fokus steht dabei neben dem Inhalt vor allem die Methodik.
Berechnung der Gesamtpunktzahl
Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus drei Blöcken.
- Erster Block (Grundkursblock): Im 1. Block werden genau 24 Grundkurse eingebracht. Zum Bestehen müssen mindestens 120 von 360 möglichen Punkten erreicht werden.
- Zweiter Block (Leistungkursblock): Im 2. Block werden 8 Leistungskurse in zweifacher Wertung angerechnet. Von 240 möglichen Punkten müssen mindestens 80 erreicht werden.
- Dritter Block (Prüfungsblock): Punktsumme aus den Prüfungen in den Prüfungsfächern sowie der 5. Prüfungskomponente in vierfacher Wertung. Von 300 möglichen Punkten müssen mindestens 100 erreicht werden.
Kursbewertungen von 1 bis 4 Punkten können ausgeglichen werden, allerdings nur in vier Grundkursen und zwei Leistungskursen.
Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote
Die Durchschnittsnote (N) errechnet sich in Übereinstimmung mit Anlage 3 der Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen nach der Formel:
.
Ein Schnitt unter 1,0 wird als 1,0 gewertet. Die Durchschnittsnote wird auf eine Stelle hinter dem Komma angegeben, es wird nicht gerundet.
Daraus ergibt sich folgende Verteilung der Noten:
Durchschnittsnote | 1,0 | 1,1 | 1,2 | 1,3 | 1,4 | 1,5 | 1,6 | 1,7 | 1,8 | 1,9 | 2,0 | 2,1 | 2,2 | 2,3 | 2,4 | 2,5 | 2,6 | 2,7 | 2,8 | 2,9 | 3,0 | 3,1 | 3,2 | 3,3 | 3,4 | 3,5 | 3,6 | 3,7 | 3,8 | 3,9 | 4,0 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | 900 – 823 | 822 – 805 | 804 – 787 | 786 – 769 | 768 – 751 | 750 – 733 | 732 – 715 | 714 – 697 | 696 – 679 | 678 – 661 | 660 – 643 | 642 – 625 | 624 – 607 | 606 – 589 | 588 – 571 | 570 – 553 | 552 – 535 | 534 – 517 | 516 – 499 | 498 – 481 | 480 – 463 | 462 – 445 | 444 – 427 | 426 – 409 | 408 – 391 | 390 – 373 | 372 – 355 | 354 – 337 | 336 – 319 | 318 – 301 | 300 |
Nichtschüler-Abitur in Berlin
In Berlin gibt es auch die Möglichkeit, als sogenannter „Nichtschüler“ sein Abitur abzulegen. Diese externe, außerschulische Prüfung wird auch als „Nichtschülerprüfung“ oder „Fremdenprüfung“ bezeichnet. Dabei muss man sich entweder autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter, zum Beispiel an der Schule für Erwachsenenbildung oder dem Lichtenberg-Kolleg, vorbereiten und nur zu den Prüfungen erscheinen.
Da keine Vornoten aus dem Unterricht in die Prüfung mit einfließen, müssen im Vergleich zum normalen Abitur mehr Prüfungen abgelegt werden. In Berlin sind vier schriftliche und vier mündliche Prüfungen in acht Fächern notwendig.
Quellen
- Wegweiser Gymnasiale Oberstufe 2011/2012 der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (PDF-Datei; 1,12 MB)
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007 (PDF-Datei; 236 kB)