Abtropfgewicht

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Nenngewicht, Abtropfgewicht und, in eckigem Kasten, Randvollvolumen auf einem Gurkenglas

Das Abtropfgewicht ist das Gewicht der festen Einlage von Konserven, somit das Gewicht, das nach Abgießen der Aufgussflüssigkeit verbleibt.[1]

Bei Konserven und Verpackungen, in denen ein festes Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit (Wasser, wässrige Salzlösungen, Salzlake, Genusssäure in wässriger Lösung, Essig, wässrige Zuckerlösungen, wässrige Lösungen von anderen Süßungsstoffen oder -mitteln, Frucht- oder Gemüsesäfte bei Obst und Gemüse; siehe §11 Satz 2 Fertigpackungsverordnung) lagert, zum Beispiel Feta in Salzlake oder Würstchen in Lake, muss neben der Gesamtfüllmenge auch das Abtropfgewicht angegeben werden. Bei einem Produkt, welches in Öl eingelegt ist, ist das Gewicht des Öles in der gesamten Füllmenge enthalten.

Beispiel: Ein Glas eingelegte Champignons mit einer Füllmenge von 320 g. Das Abtropfgewicht wird mit 200 g auf dem Etikett angegeben. Nach dem Abgießen verbleiben somit 200 g im Glas, also das Gewicht der Champignons ohne Flüssigkeit. Dieses Gewicht muss auch für die Nährwertangaben herangezogen werden, nicht die gesamte Füllmenge.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Abtropfgewicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Claus Schünemann: Technologie der Backwarenherstellung. In: europa-lehrmittel. Pfanneberg, abgerufen am 16. Februar 2024.