„Akzeptkredit“ – Versionsunterschied

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http://www.auxmoney.com

Version vom 1. Juni 2011, 16:13 Uhr

Der Akzeptkredit ist eine Kreditleihe, bei dem sich ein Kreditinstitut für einen Kunden durch Wechselakzept verpflichtet.

Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank den Wechsel ihres Kunden. Begünstigter ist ein Gläubiger, z. B. ein Lieferant des Kunden. Die Bank haftet dann für die Einlösung des Wechsels.

Der Akzeptkredit wird nur erstklassigen Unternehmen eingeräumt, über deren Zahlungsfähigkeit kein Zweifel besteht. Sie bekommen in dem Bankakzept ein vorzügliches und leicht verwertbares Kredit- und Zahlungsmittel:

  1. Hauptbedeutung hat der Akzeptkredit vor allem im Außenhandel als Rembourskredit. Da es für ausländische Partner schwer ist die Kreditwürdigkeit des Handelspartners einzuschätzen, kann das Akzept einer Bank dies deutlich erhöhen.
  2. Als Zahlungsmittel kann es einem Lieferer zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten gegeben werden (Warenwechsel).
  3. Als Kreditmittel dient es der Beschaffung von flüssigen Mitteln (Finanzwechsel). Die akzeptierende Bank bedingt sich aber gewöhnlich aus, dass der Wechsel bei ihr diskontiert wird, damit sie den Diskont selbst verdient. Die Wechselform wählt man, weil der Kredit für den Kunden zum Teil billiger ist als ein anderer Kredit.

Weblink: http://www.auxmoney.com