Alprechte
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Der Begriff Alprechte (auch Almrechte, Bergrechte, Seyrechte) bezeichnet Rechte und Einrichtungen der Alpwirtschaft und bedeutet:
- das Nutzungs- oder Eigentumsrecht an einer Alp zur Viehsömmerung, siehe Kuhrecht
- eine schriftlich festgelegte, verbindliche Ordnung (Reglement) zur Alpnutzung
- ein Ertrags- oder Schätzmass, siehe Kuhrecht.
In der Schweiz gibt es Alprechte in den Alpen, Voralpen und im Jura.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Anne-Marie Dubler: Alprechte. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Dieser Artikel basiert weitgehend auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS), der gemäss den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) steht.