Amtsbuch

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Ein Amtsbuch ist ein Buch, das von einer Institution mit amtlichem Charakter angelegt und benutzt wird. Der Begriff wurde im 19. Jahrhundert durch Archivare zur Abgrenzung gegen Akten und Urkunden geprägt. Amtsbücher sind Gegenstand der Amtsbücherkunde.

Grundlegender Hauptzweck der Amtsbücher war die Nutzung als Beweismittel für etwaige Rechtsstreitigkeiten. Im Römischen Recht, wie es in Deutschland seit der frühen Neuzeit angewendet wurde, hatten die Amtsbücher vollkommene Beweiskraft. Die dort festgehaltenen Umstände konnten kaum angefochten werden. Sehr bedeutsam ist ebenfalls die Aufzeichnung von wirtschaftserheblichen Tatsachen zur Durchführung von Abrechnungen. Auch die Erhebung von Steuern wurde mit Hilfe von Amtsbüchern abgewickelt.

Ihr Inhalt waren zunächst vollständige und originäre Texte. Später enthielten sie oft auch vollständige oder partielle Abschriften.

Form

Äußere Grundformen sind die Rolle und der Kodex. Letzterer setzte sich jedoch seit dem Hochmittelalter immer mehr durch. Die Führung der Bücher erfolgte als Liste, alphabetisch oder sachlich geordnetes Verzeichnis oder als Mischbuch, in dem verschiedene Formen hinter- und nebeneinander angewendet wurden.

Typologie

Die Fülle der im Laufe der Jahrhunderte entstandenen Amtsbücher wird nach unterschiedlichen Gesichtspunkten typisiert. Diese überlagern sich teilweise.

Institution

Ausgehend von der Institution, die das Buch führt, werden unterschieden:

Zweck

Nach dem Zweck werden unterschieden:

Geschichte

Als frühester Typ wird das Traditionsbuch angesehen, wie es im 9. Jahrhundert entstanden war. Es wandelte sich im 13. Jahrhundert zu Grund- oder Lagerbuch. Seit dem 13. Jahrhundert entstanden in den Städten ebenfalls Grundbücher sowie Stadtbücher und Schreinsbücher. In dieser Zeit finden sich auch die ersten Kopialbücher. Bald darauf folgen Urkundenregister in Buchform, in denen die auslaufenden Urkunden aufgezeichnet werden. Auch die Notare führten Register, die in Kurzform die von ihnen beurkundeten Rechtsvorgänge dokumentierten. Im Laufe der Zeit entstanden bei einer Reihe von Institutionen umfangreiche Amtsbuchreihen, die sogar die Grundlage der gesamten Organisation des Schriftgutes abgaben (Amtsbuch-Registratur). Die veränderten Abläufe sowie die erhöhte Frequenz von Verwaltunshandlungen machten seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts den starren Charakter der Amtsbücher deutlich, sodass seitdem die Sachakte immer mehr weiter bevorzugt wurde. Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Datenverarbeitung im späten 20. Jahrhundert spielen Amtsbücher in den Verwaltungen so gut wie keine Rolle mehr.

Literatur

Wikisource: Amts-Bücher – Quellen und Volltexte

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