Amtsgericht Gleiwitz
Das Amtsgericht Gleiwitz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gleiwitz.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Gleiwitz bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Gleiwitz.
Das königlich preußische Amtsgericht Gleiwitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 6 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Gleiwitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Gleiwitz.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Tost-Gleiwitz außer dem Teil der den Amtsgerichten Peiskretscham, Tarnowitz (gehörte zum Landgericht Beuthen) und Tost zugeordnet war.[1]
Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Zum 1. April 1941 wurde der Landgerichtsbezirk Gleiwitz mit seinen Amtsgerichten dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen.[3]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Gleiwitz. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Gliwicach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Gliwicach).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 456 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 401 online
- ↑ Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)