Amtsgericht Groß-Strehlitz
Das Amtsgericht Groß-Strehlitz (auch: Amtsgericht Groß Strehlitz) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Groß-Strehlitz.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Groß-Strehlitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Oppeln im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Groß-Strehlitz.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Groß Strehlitz ohne den Teil, der dem Amtsgericht Ujest zugeordnet war .[1]
Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Gogolin, Leschnitz und Zawadzkie gehalten.[2]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Groß-Strehlitz . Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Strzelcach Opolskich (1950–1975: Sąd Powiatowy w Strzelcach Opolskich).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 463 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 403 online