Amtsgericht Lentschütz

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Das Amtsgericht Lentschütz war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Lenczyca (damaliger offizieller Name: Lentschütz).

Das Landgericht Litzmannstadt mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Lentschütz wurde das Amtsgericht Lentschütz als eines von 10 Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2]

Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichts Lentschütz wurde das Sąd Rejonowy w Łęczycy bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Łęczycy errichtet.

Einzelnachweise

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  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat