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Amtsgericht Schwabmünchen

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Das Amtsgericht Schwabmünchen war ein von 1879 bis 2017 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schwäbischen Stadt Schwabmünchen.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Schwabmünchen.[1] Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Augsburg im Oberlandesgerichtsbezirk München. Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Schwabmünchen als Zweigstelle des Amtsgerichts Augsburg fortgeführt.[3] Die Aufhebung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte zum 1. Februar 2017.[4]

Untergebracht war das Gericht in der Fuggerstrasse 62, nahe dem ehemaligen Fuggerschloss.

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 398)
  2. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  3. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
  4. Verordnung zur Änderung der Amtsgericht-Zweigstellen-Verordnung vom 15. Dezember 2016 (GVBl. Nr. 1/2017, S. 4)

Koordinaten: 48° 11′ 8,3″ N, 10° 45′ 23,7″ O