Amtsgericht Schwabmünchen
Das Amtsgericht Schwabmünchen war ein von 1879 bis 2017 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schwäbischen Stadt Schwabmünchen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Schwabmünchen.[1] Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Augsburg im Oberlandesgerichtsbezirk München. Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Schwabmünchen als Zweigstelle des Amtsgerichts Augsburg fortgeführt.[3] Die Aufhebung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte zum 1. Februar 2017.[4]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Untergebracht war das Gericht in der Fuggerstrasse 62, nahe dem ehemaligen Fuggerschloss.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 398)
- ↑ Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
- ↑ Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
- ↑ Verordnung zur Änderung der Amtsgericht-Zweigstellen-Verordnung vom 15. Dezember 2016 (GVBl. Nr. 1/2017, S. 4)
Koordinaten: 48° 11′ 8,3″ N, 10° 45′ 23,7″ O