Arbeitszeitgesetz (Österreich)
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Basisdaten | |
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Titel: | Arbeitszeitgesetz |
Langtitel: | Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG) |
Abkürzung: | AZG |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
Fundstelle: | [1] |
Datum des Gesetzes: | 11. Dezember 1969 BGBl. Nr. 461/1969 |
Inkrafttretensdatum: | 5. Jänner 1970 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 53/2018 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das Arbeitszeitgesetz reglementiert die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.[1] Die Ergänzung für die Ruhezeiten ist das Arbeitsruhegesetz.
Im Juli 2018 wurde von der Bundesregierung Kurz I ein neues Arbeitszeitgesetz trotz massiver Proteste von Gewerkschaft und SPÖ beschlossen. Unter anderem wurde die Tageshöchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden erhöht, wobei ein 12-Stundenarbeitstag bereits bisher möglich war, jedoch nur mit Betriebsratszustimmung (Betriebsvereinbarung). Durch diese neue Tageshöchstarbeitszeit rückt Österreich nun ins EU-Mittelfeld.[2]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Rechtsvorschrift für Arbeitszeitgesetz, Fassung vom 8. August 2011. RIS, 8. August 2011, abgerufen am 8. August 2011.
- ↑ Die Presse: Was die neue Arbeitszeit bringt; abgerufen am 5. Juli 2018