Aufschluss (Bergbau)

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Der Aufschluss umfasst alle bergbaulichen Maßnahmen zur Erschließung einer Lagerstätte im Tagebau. Bei Untertage-Bergwerken spricht man von Ausrichtung.

Der Aufschluss ist ein technischer Vorgang zur Freilegung einer geologischen Formation oder Lagerstätte. Der Aufschluss im Tagebau entspricht dem Entfernen des Deckgebirges über der Lagerstätte. Der Aufschluss im Untertagebau erfolgt durch das Abteufen von Schächten, dem Auffahren von Strecken sowie der Ausrichtung und Vorbereitung der Lagerstätte zum Abbau.[1]

Der Aufschluss ist die erste Phase im Zyklus eines Tagebaus:

  1. Aufschluss
  2. Förderung / Regelbetrieb
  3. Rekultivierung / Wiedernutzbarmachung

Voraussetzung für den Beginn der Aufschlussarbeiten ist die Erteilung einer Bergbauberechtigung.[2] Dies ist notwendig, da diese Phase durch hohe Investitionskosten gekennzeichnet ist und mehrere Jahre dauern kann. Beispielsweise begann der Aufschluss von Tagebau Hambach 1978, die erste Förderung erfolgte erst sechs Jahre später.[3]

Zum Aufschluss gehören mehrere Maßnahmen:[4][5]

  • Festlegung der „Aufschlussfigur“, d. h. der Form des aufzuschließenden Gebietes
  • Maßnahmen zur Wasserhaltung (z. B. Absenkung des Grundwasserspiegels, Umleitung von Flussläufen)
  • Devastierung von Ortschaften, Biotopen und Schutzgebieten sowie Ausgleichsmaßnahmen
  • Abtragung des Deckgebirges (Ablagerung des Abraums auf Außenkippen, Abtragung von Mutterboden)
  • Vorbereitung von Arbeitsebenen, auf denen die Fördertechnik aufgestellt wird
  • Montage der Fördertechnik
  • Schaffung von Verkehrs- und Infrastruktur (z. B. Anbindung an das Straßen- und Bahnnetz, Stromversorgung)
  • Maßnahmen zum Immissionsschutz (Verminderung von Lärm, Erschütterungen, Staubemission)

Überdies sind bereits in dieser Phase Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung zu treffen.

  • Stefan Bergs: Rückstellungen im Braunkohlenbergbau : Auswirkungen der Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nach BBergG. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden 2006, S. 53–55.
  • Helmut Schäfer (Hrsg.): VDI-Lexikon Energietechnik. VDI-Verlag, Düsseldorf 1994, ISBN 3-642-95749-8, Tagebauaufschluß, S. 1230–1231.

Einzelnachweise

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  1. Das Bergbau-Handbuch. 5. Auflage. Glückauf Verlag, 1994, ISBN 3-7739-0567-X, S. 41.
  2. Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e. V. (Hrsg.): Eckpunktepapier Bergrecht. Berlin 3. September 2013, 3a., S. 2 (v-r-b.de (Memento vom 10. August 2016 im Internet Archive) [PDF; 60 kB]).
  3. Tagebau Hambach (Memento des Originals vom 7. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rwe.com (PDF; 1,2 MB)
  4. VDI-Lexikon Energietechnik, 1994, S. 1230.
  5. Sächsisches Oberbergamt (Hrsg.): Richtlinie zur Aufstellung und Gliederung von Betriebsplänen für Tagebaue und dazugehörige Tagesanlagen vom 1. August 2011 (Betriebsplanrichtlinie für Tagebaue). 2011, S. 13 (sachsen.de [PDF; 558 kB]). Richtlinie zur Aufstellung und Gliederung von Betriebsplänen für Tagebaue und dazugehörige Tagesanlagen vom 1. August 2011 (Betriebsplanrichtlinie für Tagebaue) (Memento des Originals vom 10. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.oba.sachsen.de