Facharzt für Augenheilkunde
Facharzt für Augenheilkunde, auch Augenärztin/Augenarzt, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Gebiet Augenheilkunde spezialisiert hat.
Gebiet Augenheilkunde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet Augenheilkunde umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation der anatomischen und funktionellen Veränderungen des Sehorgans und seiner Adnexe einschließlich der Optometrie und der plastisch-rekonstruktiven Operationen in der Periorbitalregion.[1]
Facharzt-Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um in Deutschland als Facharzt für Augenheilkunde tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens 60 Monate dauernde Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.
Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens
- 60 Monate Augenheilkunde.
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Augenheilkunde verfügt.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Grundlagen der Ergo-, Sport- und Verkehrsophthalmologie
- Tropenophthalmologische und reisemedizinische Augenerkrankungen
- Fachgebundene genetische Beratung
- Diagnostik und Therapie
- augenärztlicher Notfallsituationen
- entzündlicher, degenerativer und tumoröser Erkrankungen der Lider, Tränenwege und der Orbita
- entzündlicher, degenerativer, dystrophischer und tumoröser Erkrankungen der Bindehaut, Hornhaut und Sklera
- von entzündlichen, degenerativen, dystrophischen und tumorösen Erkrankungen an Uvea, Retina und Glaskörper
- der Augenbeteiligung bei endokrinen Störungen, z. B. endokrine Orbitopathie, Diabetes mellitus
- strabologischer, kinder- und neuro-ophthalmologischer Erkrankungen
- von gutartigen und bösartigen Tumorerkrankungen des Fachgebietes
- Laserchirurgische Eingriffe an der Retina
- Intravitreale operative Medikamenteneinbringungen
- Prävention und Rehabilitation von Gesundheitsstörungen des Fachgebietes
- Untersuchungen Früherkennung und Beratung zu Risikofaktorenvon Amblyopie, Glaukom und Makuladegeneration
- Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungsverfahren an allen Augenabschnitten
- Optometrische Untersuchungstechniken
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Zusatz-Weiterbildungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören die Zusatz-Weiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Gebiet Augenheilkunde. Augenarzt/Augenärztin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 39 bis 42. Bundesärztekammer, abgerufen am 28. Oktober 2024.