Badische Aktenheftung

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Die Badische Aktenheftung ist ein bei der badischen Verwaltung angewandtes Verfahren, umfangreiche Akten ohne die Verwendung von Aktenordnern zu binden und zu archivieren. Dabei werden die einzelnen Seiten links oben gelocht. Weil die Löcher kleiner und der Lochabstand geringer ist als gewöhnlich, muss ein Speziallocher verwendet werden. Zwischen entsprechend gelochten Kartondeckel und -boden gelegt, werden die Aktenseiten anschließend mit einer Aktenschnur so verbunden, dass die beiden Enden oben auf dem rückseitigen Aktendeckel zu einem speziellen Knoten gebunden werden können, dem so genannten Badischen Aktenknoten. Zum Hinzufügen weiterer Seiten muss der Knoten geöffnet werden. Zum Auffädeln der Aktenseite auf die Schnur gibt es spezielle Hilfsmittel aus Metall, die einer großen Nadel ähneln und Aktenstecher genannt werden.

Zum Bearbeiten der Akte wird der Knoten nicht festgezogen, sondern in einiger Entfernung vom Aktendeckel der Leseknoten (eine einfache Schlaufe) geknüpft. Dadurch können die gelesenen Seiten nach hinten umgeschlagen werden. Anders als etwa bei Schnellheftern und konventionellen Aktendeckeln können auch der linke Seitenrand und der rechte Rand der Blattrückseiten problemlos gelesen werden. Zum Archivieren wird der Knoten dagegen festgezogen, sodass die Akte eng zusammengezogen wird.

Wegen der praktischen Vorzüge und der geringen Materialkosten hat sich die Badische Aktenheftung insbesondere bei Staatsanwaltschaften und Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe (der etwa dem ehemaligen Land Baden entspricht) erhalten. Das erforderliche Spezialwerkzeug wird in Gefängniswerkstätten hergestellt.

Literatur

  • Dagmar Kicherer (Bearb.): Universitätsarchiv der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Bestand A 23. Universitätsarchiv. 1574–1912. Neubearbeitung. Universitätsarchiv der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg 1999 (PDF)

Weblinks