Beffchen

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Paul Gerhardt mit einer frühen Form des Beffchens

Das Beffchen (lat. biffa „Halsbinde“) ist ein seit dem 17. Jahrhundert am Halsausschnitt getragenes 10–15 cm langes rechteckiges weißes Leinenstück.

Es ist ein Rest des früher unter dem sogenannten „Mühlsteinkragen“ getragenen kleineren Kragens. Ab 1680 gehörte eine Halsbinde mit zwei auf die Brust herunterhängenden, nur wenige Zentimeter breiten Leinenstreifen zur bürgerlichen Tracht der Männer, dem Jabot vergleichbar, und war keinesfalls Amtstracht des lutherischen Pfarrers im Gottesdienst. Erst im 19. Jahrhundert wurde durch die Anordnung König Friedrich Wilhelm III. das Beffchen mit schwarzem Talar zum liturgischen Kleidungsstück im evangelischen Gottesdienst.[1]

Bei bestimmten Trachten von katholischen Klerikern waren noch im 19. Jahrhundert auch farbige Beffchen (schwarz, violett) verbreitet. Bis heute hat sich das weiße Beffchen in der Amtstracht der evangelischen Geistlichen erhalten. Hier ist es fester Bestandteil des Talars.

Beffchen (uniert)

Das Beffchen besteht aus zwei Streifen weißen Stoffes, die je nach Konfession des Pfarrers auseinandergehen oder zusammengenäht sind[2]: Während bei Pfarrern lutherischer Konfession die Streifen etwa im Winkel von 30° auseinandergehen, sind sie bei deutschen Reformierten fest miteinander verbunden, bei Schweizer Reformierten allerdings wie bei den deutschen Lutheranern getrennt. Neben diesen beiden gibt es eine dritte Form, bei der die Streifen in der oberen Hälfte fest miteinander verbunden sind, in der unteren jedoch nicht. Diese Form tragen Geistliche der evangelischen unierten Kirchen, die sich sowohl dem lutherischen als auch dem reformierten Bekenntnis verbunden fühlen. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist allein das Tragen des lutherischen Beffchens von den kirchlichen Ordnungen gedeckt.

Beffchen werden meist schmucklos, zum Teil aber auch aufwändig mit Hohlsaum oder Stickereien gestaltet und mit Symbolen verziert. Es gibt Beffchen zum Zubinden und zum Anknöpfen; oft werden sie auch einfach nur in den Kragen des Talars gesteckt. Welches Beffchen der Pfarrer benutzt, bleibt ihm – im Rahmen der jeweiligen landeskirchlichen Kleiderordnungen – überlassen.

Ursprünglich war das Beffchen zum Schutz des Talares vor dem Bart des Geistlichen gedacht. Diese Schutzfunktion wird zwar häufig nicht mehr benötigt, dennoch gehört das Beffchen weiterhin zur Amtstracht. Nach der Einführung der Frauenordination steht es den Pfarrerinnen in einigen Landeskirchen frei, ob sie ein Beffchen tragen wollen oder nicht. Entscheiden sie sich gegen das Tragen des Beffchens, tragen sie in der Regel einen über den Talar geschlagenen weißen Kragen.

Aber auch in der Tracht der französischen Abbés des 18. Jahrhunderts findet sich zu dem schwarzen oder dunkelvioletten Talar oder Herrenrock (Justaucorps) ein weiß umrandetes Bäffchen; auf dem tonsierten Haupt wurde häufig eine Perücke getragen.

Dem Beffchen ähneln die Jabots, die von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts getragen werden.


Einzelnachweise

  1. Königlich-Preußische Kabinettsordre vom 20. März 1811; zitiert bei: Walter Lotz: Das hochzeitliche Kleid. Zur Frage der liturgischen Gewänder im evangelischen Gottesdienst (= Im Dienst der Kirche. Bd. 6, ZDB-ID 978716-1). Stauda-Verlag, Kassel 1949, S. 40 f.
  2. Gerhard Krause, Gerhard Müller, Theologische Realenzyklopädie, Band 13, Seite 165.

Weblinks