Befund (Medizin)

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Als Befund wird die Gesamtheit der durch einen Arzt erhobenen körperlichen und psychischen Erscheinungen (Status praesens) eines Patienten bezeichnet. Er setzt sich zusammen aus während der körperlichen Untersuchung durch Sinne und einfache Hilfsmittel des Arztes erhobenen Einzelbefunden, welche den sogenannten klinischen Befund bilden, sowie gegebenenfalls den Ergebnissen weiterer medizinischer Untersuchungen mittels gerätegestützter Verfahren. Da der Befund sich auf vom Arzt festgestellte, intersubjektive Erscheinungen bezieht, wird er von der Anamnese als Summe der subjektiven Angaben des Patienten abgegrenzt.

Bei der Dokumentation des Befundes kann unterschieden werden zwischen:

  1. quantitativen Aussagen, wie z. B. „der Cholesterinwert liegt bei 220 mg/dl“
  2. qualitativen Aussagen, wie z. B. „das Bewusstsein ist getrübt“

Aus einer gewonnenen Befundkonstellation kann der Arzt seine Diagnose ableiten, wodurch er dem Patienten eine Krankheitsentität zuschreibt. Befunde, die nicht zu dieser Diagnose passen, werden als Nebenbefunde bezeichnet, welche ihrerseits Symptome weiterer Krankheiten darstellen können.

Obwohl im alltäglichen Sprachgebrauch häufig nicht klar unterschieden wird, sind Befund und Symptom durchaus voneinander abgrenzbar: Während der Ausdruck Befund den empirischen Charakter (das gefunden werden können) erfasster Merkmale hervorhebt, betont Symptom den Zeichencharakter eines Merkmals als Hinweis auf eine Erkrankung.

Die Erstellung eines Befundes gehört zu den wesentlichen ärztlichen Berufspflichten. Im Falle des Unterlassens der (rechtzeitigen) Befunderstellung drohen dem Arzt daher berufsrechtliche Sanktionen (VG Frankfurt am Main, Urt. v. 14.11.2001 - BG 3410/00 (V).