Benutzer:Anselm Rapp/Gender-Beispiel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eines von unzähligen Beispielen für williges aber chaotisches Gendern liefert der Verein Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V. (WiE) in seinem Online-Artikel „Das neue Wohnungseigentumsgesetz jetzt auch für Wohnungseigentümer“. Hier ein korrigierter Auszug.

Die komplette Fettschrift der beiden jeweils ersten Absätze habe ich der Lesefreundlichkeit wegen weggelassen.


Original:

01.06.2021. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Mio. Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Spätestens zu den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen – die Saison beginnt gerade – müssen sich die Eigentümer mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Zeitnah und druckfrisch legt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt einen Verbraucherratgeber vor, der neben der „Übersetzung“ und Erläuterung der komplizierten gesetzlichen Regelungen auch die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer herausarbeitet und diese mit Checklisten, Verbrauchertipps, Karikaturen sowie Fallbeispielen aus der Krimiwelt lebens- und praxisnah darstellt. Der Ratgeber speziell für die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer kann bei WiE im Web-Shop bestellt werden.

Das neue Gesetz ist am 1.12.2020 in Kraft getreten. Anlässlich der bevorstehenden Eigentümerversammlungen legt Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) nun den 356 Seiten starken Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ vor. Darin werden zum einen die Rollen der Mitwirkenden vorgestellt: Die Rechte, Pflichten, Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume der Eigentümer*innen – der einzelnen und aller gemeinsam. Es wird erklärt, was es mit dem „rechtsfähigen Verband Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)“ auf sich hat. Beiratsmitglieder lernen ihre „Geheimwaffen“ zur Verwalterkontrolle kennen und Verwalter*innen erfahren, was ihre Aufgaben sind und wo die Grenzen ihres selbständigen Handelns liegen. Bauträgern wird auf die Finger geschaut.


Korrektur (konsequent und einheitlich gegendert):

rot = fehlt, unterstrichen = vorhanden

01.06.2021. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer*innen von rund 10 Mio. Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Spätestens zu den jährlich stattfindenden Eigentümer*innenversammlungen – die Saison beginnt gerade – müssen sich die Eigentümer*innen mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Zeitnah und druckfrisch legt der Verbraucher*innenschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt einen Verbraucher*innenratgeber vor, der neben der „Übersetzung“ und Erläuterung der komplizierten gesetzlichen Regelungen auch die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Wohnungseigentümer*innen herausarbeitet und diese mit Checklisten, Verbraucher*innentipps, Karikaturen sowie Fallbeispielen aus der Krimiwelt lebens- und praxisnah darstellt. Der Ratgeber speziell für die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer Wohnungseigentümer*innen kann bei WiE im Web-Shop bestellt werden.

Das neue Gesetz ist am 1.12.2020 in Kraft getreten. Anlässlich der bevorstehenden Eigentümer*innenversammlungen legt Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) nun den 360 Seiten starken Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucher*innenratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ vor. Darin werden zum einen die Rollen der Mitwirkenden vorgestellt: Die Rechte, Pflichten, Gestaltungsmöglichkeiten und Spielräume der Eigentümer*innen – der einzelnen und aller gemeinsam. Es wird erklärt, was es mit dem „rechtsfähiger Verband Wohnungseigentümer*innengemeinschaft (WEG)“ auf sich hat. Beiratsmitglieder lernen ihre „Geheimwaffen“ zur Verwalter*innenkontrolle kennen und Verwalter*innen erfahren, was ihre Aufgaben sind und wo die Grenzen ihres selbständigen Handelns liegen. Bauträger*innen wird auf die Finger geschaut.


Fazit:

Der gesamte Text wurde 4 x gegendert, davon 3 x durch Gendersternchen und 1 x (ohne erkennbaren Grund abweichend) durch Paarnennung. 13 x wurde das generische Maskulinum verwendet, also nicht gegendert.


Persönliche Studie, zur Auswertung, nicht aber zur Veröffentlichung gedacht.