Benutzer:Bernd Zinkel

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www.nürnberger-elternverband-ev.de

Vertreter der Eltern – Partner der Schulen VON ELTERN--- FÜR ELTERN!!!

WAS?: Der Nürnberger Elternverband e.V. (NEV) wurde 1970 gegründet und ist eine Interessenvertretung für Eltern von Schülern aller Schularten. Er besteht in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist schulartübergreifend, gemeinnützig, interkulturell, politisch unabhängig und konfessionell ungebunden.

Aktive Mitglieder sind Schülereltern als Einzelmitglied oder ganze Schulen als Gruppenmitglied, des Weiteren andere bildungspolitisch Engagierte als Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Der Vorstand besteht aus dem/der Präsidenten/in, zwei gleichberechtigten Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und maximal zwölf Beisitzern im erweiterten Vorstand.

Nach der Gründung 1970 entwickelte sich früh der Bayerische Elternverband (BEV= aus dem NEV. Für den Integrationsbereich entstand aus diesen Reihen die Organisation Bildungslotse e.V. Im Jahr 2011 folgte BEST (Bildung-Eltern-Schule-Team) als starker Neuling auf Landesebene.

WARUM?: Die gesetzliche Elternvertretung (Elternbeirat) in Bayern sieht eine schulhausinterne und vor allem schulartbezogene, also separierte, Elternvertretung vor. Die gesetzliche Reichweite der Elternvertretung bleibt damit schulhausbezogen und auf die kommunale Ebene beschränkt. Ein Zusammenschluss mehrerer Elternbeiräte von verschiedenen Schulen ist in Gemeinden mit mehreren Volks- und Förderschulen im Gemeinsamen Elternbeirat (GEB) vorgesehen. Allerdings auch hier definiert als gemeinsame Interessenvertretung innerhalb der Gemeinde oder des Zweckverbands.

Der praktische Wunsch gemeinsame Interessen zu bündeln, also z.B. die Übertrittthematik die alle Grundschulen und weiterführenden Schulen in Nürnberg, in Mittelfranken, in ganz Bayern betrifft, nicht nur als einzelner Elternbeirat, sondern für alle Schularten in einer Interessengemeinschaft vernetzt zu vertreten, hat einst zum Zusammenschluss im Elternverband geführt.

Eine rein pragmatische Entscheidung auch unter dem Aspekt, dass Eltern mehrerer Kinder diese sehr häufig in verschiedenen Schularten haben und in einer gemeinsamen schulartübergreifenden Interessenvertretung mehrere Bereiche zugleich abdecken können.

Schulpolitik wird nicht in der Kommune oder im Bezirk gemacht, sondern verwaltet. Die bildungspolitischen Entscheider sitzen auf Landesebene. Dort gibt es als gesetzliche Einrichtung zur Beratung des Kultusministeriums auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung den Landesschulbeirat der ein Anhörungsrecht hat, Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen kann. Das Kultusministerium beruft dessen Mitglieder aus dem Kreis der Elternschaft, der Lehrkräfte, der Landesschülervertretung, der Kirchen und weitere Abgeordnete nach den Maßgaben des BayEUG Artikel 73(3).

Der Bereich der Grund- und Hauptschulen kommt hier wegen der fehlenden landesweiten Organisationsstruktur zu kurz. Es fehlt ein Gemeinsamer Elternbeirat auf Landesebene, der GEB Bayern, als demokratisch legitimierte Elternvertretung für den Bereich der Grund- und Hauptschulen. Dieser würde gebildet aus gewählten Vertretern der GEB aus ganz Bayern.

Eine entsprechende Petition dazu wurde vom Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags im Jahr 2006 abgelehnt. Deswegen kann kein Landeselternrat , wie er in Artikel 73(4) BayEUG vorgesehenen ist, mit unmittelbarem Vorschlagsrecht eingerichtet werden. Dasselbe gilt für die Förderschulen.

Die Eltern der weiterführenden Schulen Realschule und Gymnasium, Fachoberschule FOS und Berufsoberschule BOS gründeten (mit Hilfe schulischer Strukturen z.B. beim Einsammeln der Mitgliedsbeiträge zugleich mit dem Kopiergeld) Landeselternvereinigungen. Den viel zahlreicheren Volksschulen (früher Hauptschulen, jetzt Mittelschulen) bleibt dies versagt. Hier wird der Elternbeirat zwar gewählt, dann aber in seinen Mitwirkungsrechten stark eingeschränkt und auf seine Schule begrenzt. Elternverbände haben dort keine Rechte. Die Einführung des Gemeinsamen Elternbeirats Bayern GEB By, könnte dem fundamental wichtigen Primarbereich die richtige Gewichtung geben und die Interessen der größten bayerischen Schülerschaft (fast 60%) an den Hauptschulen angemessen im Landesschulbeirat vertreten.

Das dreigliedrige, in Wirklichkeit mit den Förderschulen und Berufsschulen eher vier- oder fünfgliedrige Schulsystem, benötigt also nach Auffassung der im NEV engagierten Eltern weiterhin eine privat organisierte schulartübergreifende Elternvertretung, den Elternverband. Da die Schularten größtenteils aufeinander aufbauen und Bildungs- und Schulkarrieren häufig nicht geradlinig verlaufen, ist es notwendig das gesamte Schulsystem in all seinen Verflechtungen zu betrachten. Dieser Aufgabe widmet sich der NEV mit seinen rein ehrenamtlichen Mitgliedern in verschiedenen Sachgebieten. Berücksichtigt werden selbstredend auch die Interessen der vorschulischen Bildung und Erziehung, sowie die weiteren Übergänge in Richtung Berufsausbildung und Studium. Zu diesem Zweck finden regelmäßig verbandsübergreifende Zusammenkünfte und Kooperationen mit den entsprechenden Interessenvertretern statt.

DARUM: Der Nürnberger Elternverband e.V. steht für die gleichberechtigte Mitsprache von Eltern. Eltern sind aufgrund ihrer täglichen Erfahrung mit Schulkindern wichtige Bildungsexperten. Um den gesetzlich definierten gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag im vollen Umfang wahrnehmen zu können, brauchen sie Strukturen. Elternverbände bieten hier allen Interessierten, deren Blick über das eigene Schulhaus hinausreicht, den Einstieg und schließen die bestehende Lücke. Zur fachlichen Qualifikation von Neueinsteigern bietet der NEV Seminare und Beratungen an. Langfristiges Ziel ist eine gesetzliche legitimierte und landesweite Elternvertretung für alle Schularten in Bayern, im gemeinsamen Bemühen um beste Schul- und Bildungsbedingungen für unsere Kinder.

Nürnberger Elternverband e.V. Von Eltern – für Eltern!

Nürnberg, 17. Mai 2011 Gerlinde Mathes und Bernd Zinkel