Benutzer:Burkhardt.alexander/Immission

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Immission bedeutet bezüglich der Umweltgesetzgebung Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf Mensch und natürliche Umwelt. Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann folglich auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz umfasst allgemeine Grundlagen und Regelungen zum Schutz von Menschen sowie Tieren, Pflanzen und Sachen vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.[1]

In der Umweltgesetzgebung wird unterschieden zwischen Grenzwerten, Richtwerten und Orientierungswerten.

  1. Edeltraud Günther: Immission Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 12. Juni 2017