Benutzer:Dieter Frick/Städtebau

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Städtebau bezieht sich, im Wortsinn, auf das Bauen von Stadt. Stadt ist der Gegenstand, Bauen eine auf die Herstellung, Veränderung oder Beseitigung von Gebäuden, technischen Anlagen und Pflanzungen und gleichzeitig auf die Schaffung öffentlichen Raums gerichtete Tätigkeit. Diese Tätigkeit wird von einer Vielzahl privater und öffentlicher Akteure ausgeübt. Dabei kommt der öffentlichen Hand (Gemeinde und Staat) eine besondere Aufgabe zu. Diese besteht in der Koordination und Steuerung der Bautätigkeit in einem Gebiet durch das Aufstellen von Regeln für das Bauen. Die Aufgabe von Städtebau bezieht sich dabei nicht auf das Bauen an sich, die Errichtung einzelner Gebäude, sondern auf die „Anordnung von Gebäuden und deren Beziehung und Verbindung zu einander“ (Cerdà). Die Beziehung und Verbindung geschieht über den öffentlichen Raum, was seine zentrale Bedeutung im Städtebau ausmacht. Vorrangiges Ziel ist die Zueinander-Ordnung von Gebäuden, technischen Anlagen und Pflanzungen unter den Gesichtspunkten der Sicherung materiell-physischer Grundbedingungen, der Nutzbarkeit (Funktion), Verständlichkeit (Gestalt) und Nachhaltigkeit. Als Teildisziplin von Stadt- und Raumplanung ist Städtebau vorrangig mit der baulich-räumlichen Organisation, mit der gebauten Stadt befasst, - im Unterschied und in Verbindung zu ihrer sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Organisation. Städtebau ist im Kern durch den Umgang mit den Ressourcen Bodenfläche, Bebauung und Bepflanzung bestimmt, nicht nur der Stadt im engeren Sinne, sondern des gesamten Siedlungssystems mit seinen bebauten oder zu bebauenden Teilgebieten. Die wesentlichen Handlungsfelder von Städtebau sind Stadterneuerung, Stadtumbau und Stadterweiterung, auch der Bau neuer Städte, der allerdings heute in den wirtschaftlich entwickelten Ländern als Aufgabe nur noch ausnahmsweise vorkommt. Instrumente des Städtebaus sind insbesondere rechtsverbindliche und andere gestaltgebende räumliche Pläne, die Bodenordnung, Enteignung und öffentliche Investitionen. Die Aussagen in den folgenden Abschnitten spiegeln die Verhältnisse in Europa und Nordamerika wider und sind nur bedingt auf andere Länder übertragbar.

Begriff Städtebau

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Städtebau ist zu unterscheiden von den Begriffen Stadtentwicklung und Stadtplanung. Stadtentwicklung bezeichnet die laufend sich vollziehende Veränderung von Stadt, - auch wenn der Begriff manchmal auch synonym zu Stadtplanung gebraucht wird. Stadtplanung ist die bewusste Steuerung der Entwicklung von Stadt durch die öffentliche Hand, überwiegend die Gemeinde, und zwar mittels sozialer, ökonomischer, ökologischer und baulich-räumlicher Planungen und Maßnahmen. Städtebau stellt dabei die baulich-räumliche Dimension von Stadtplanung dar; der nicht seltene synonyme Gebrauch von Stadtplanung und Städtebau ist insofern unscharf. Städtebau als öffentliche Aufgabe ist die Steuerung der Entwicklung der baulich-räumlichen Organisation von Stadt. Er bezeichnet zugleich die Profession derer, die im Städtebau tätig sind.

Geschichte und gesellschaftliche Bedeutung

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Die Geschichte des Städtebaus ist, wie die der Stadt, rund 5000 Jahre alt. Ausgrabungen zeigen, dass die frühen Städte ohne ein gewisses Maß an Planung nicht entstanden sein können. Bereits aus der griechisch-römischen Antike sind Namen von Städtebauern überliefert, zum Beispiel der des Hippodamos von Milet (5. Jahrhundert v.Chr.), der dort und an anderen Orten mit einem orthogonalen System von Straßen und Baublöcken gearbeitet hat. Im Mittelalter haben “Lokatoren“ die Grundrisse neuer Städte ausgelegt. Berühmte Autoren wie Vitruvius im 1. Jahrhundert v.Chr. oder Alberti im 16. Jahrhundert in Italien haben sich praktisch und im Rahmen ihrer Schriften mit Städtebau beschäftigt und Regeln dafür aufgestellt. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert bildete sich heraus, was wir heute unter Städtebau verstehen. Anlass und Hintergrund waren nicht nur die rasante wirtschaftliche Entwicklung in Europa und Nordamerika, sondern gleichermaßen die katastrophalen Wohnbedingungen und hygienischen Verhältnisse in den Arbeitervierteln der schnell wachsenden großen Städte. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts sind große Projekte des Stadtumbaus und der Stadterweiterung geplant und ausgeführt worden. Bekannte Beispiele in Europa sind die Grands travaux in Paris (1852-1870) unter dem Präfekten Georges-Eugène Haussmann, die Erweiterung von Barcelona durch Ildefons Cerdà (ab 1859) oder das Wiener Ringstraßenprojekt (ab 1860). Cerdà ist zugleich Autor einer grundlegenden Theorie des Städtebaus im Industriezeitalter. Während das Arbeitsfeld des Städtebaus bis dahin im Wesentlichen eine Angelegenheit von Architekten, Ingenieuren und Landvermessern war, wurde es gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Europa und Nordamerika zu einer eigenständigen Disziplin. Dies zeigte sich in umfangreichem fachlichen Austausch, internationalen Wettbewerben, bedeutenden Ausstellungen und der Errichtung von Lehrstühlen an Universitäten und Technischen Hochschulen. Zwischen etwa 1920 und 1975 waren Leitbilder wie die „Gartenstadt“ (Howard), die „Charta von Athen“(Le Corbusier), die „gegliederte und aufgelockerte Stadt“ (Göderitz / Rainer / Hoffmann) oder die „autogerechte Stadt“ (Reichow) maßgebend für den Städtebau, was sich insbesondere in den großen neuen Wohnsiedlungen in Deutschland und vielen anderen Ländern ausdrückte (Städtebau der Moderne). Aber auch der „Städtebau in Diktaturen“ hat in dieser Zeit eine Rolle gespielt, in der Sowjetunion, Deutschland, Italien, Spanien, Portugal (Bodenschatz u.a.). Seither haben sich vermehrt ältere Konzeptionen und der gezielte Umgang mit dem vorhandenen Baubestand wieder durchgesetzt. Stichworte sind „Bestandsentwicklung“, „Kompakte Stadt“, „Europäische Stadt“.

Die gesellschaftliche Bedeutung von Städtebau wird oft unterschätzt. Städtebau verschafft der Stadt und ihren Teilen durch bewusste Steuerung des Baugeschehens die räumliche Organisation und Gestalt, - wenn und soweit Ideen und geeignete Pläne sich gegenüber den vielen Einzelinteressen politisch durchsetzen lassen. Der Erfolg oder Misserfolg städtebaulicher Planung bestimmt in erheblichem Maße die Qualität städtischer Lebensbedingungen und bildet so den Rahmen für das Handeln und Verhalten der Stadtbewohner und -nutzer (Einwohner, Gewerbetreibende, Unternehmen, Touristen usw.). Zugleich sind sie es, die durch ihre Bautätigkeit und Nutzung „Stadt“ hervorbringen. Deshalb ist Partizipation, die Beteiligung der Bürger ein wichtiger Bestandteil im städtebaulichen Planungsprozess. Dies findet sowohl in der Stadtpolitik wie in der Baugesetzgebung seinen entsprechenden Niederschlag.

Elemente des Städtebaus

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Öffentlicher Raum

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Der öffentliche Raum ist das zentrale Element im Städtebau. Er ist ein Teil des städtischen Außenraums insgesamt, und zwar derjenige Teil, der durch allgemeine Zugänglichkeit, Durchlässigkeit und räumliche Kontinuität bestimmt und in der Regel am öffentlichen Straßen- und Wegenetz orientiert ist, - im Unterschied zu den halböffentlichen und privaten Außenräumen. Der (gebaute) öffentliche Raum ist das "zusammenhängende, die ganze Stadt durchdringende Primärsystem, ... strukturierende Vorgabe und Hülle für die Bebauung der Stadt" (Schneider). Er stellt die visuell und körperlich wahrnehmbare "Beziehung und Verbindung" zwischen den Gebäuden her (Cerdà), dies als Rahmenbedingung für das Handeln und Verhalten der Einwohner und Passanten, für das, was in ihm geschieht (sozialer öffentlichen Raum). Der gebaute öffentliche Raum ist allerdings eine notwendige Bedingung für das was geschieht, durch die Eigenschaft seiner Nutzbarkeit, Verständlichkeit und Nachhaltigkeit (Dauerhaftigkeit). "Zentral für den Städtebau ist die Fähigkeit der gebauten Umwelt, einen positiven sense of place zu befördern, an den gewöhnlichen Orten, die den Rahmen für das tägliche Leben der Leute bilden" (Knox). Vielfach ist der öffentliche Raum indessen einseitig vom Autoverkehr beherrscht, zu Teilen auch von Totalüberwachung bedroht, worunter er als Ort des Aufenthalts, der Begegnung, des Sehens und Gesehen-werdens, des Kaufens und Verkaufens usw. erheblich leidet.

Maßstabsebenen

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Die Ausprägung der baulich-räumlichen Organisation von Stadt und Siedlung ist nicht kontinuierlich, sondern weist Cluster und Sprünge auf. Die Grundstücke sind in ihrer Größe sehr unterschiedlich: überwiegend kleine Parzellen und Inselflächen (Blöcke) in den bebauten Gebieten, sehr große Inselflächen (Äcker, Wiesen, Waldstücke) in den unbebauten Gebieten. Dem entsprechend fein- oder grobmaschig ist das Netz der Straßen und Wege. Umgekehrt schaffen die jeweiligen Verkehrsnetze Gelegenheiten zur Ansiedlung und produzieren zugleich Standortqualität. Auf dieser Grundlage bilden sich Teilgebiete heraus, die jeweils unterschiedliche Maßstabsebenen darstellen: Inselfläche oder Block, Quartier, Stadtteil, Gesamtstadt, Region. Die Herausbildung solcher Teilgebiete verschiedener Größenordnung ist einerseits funktional bedingt, andererseits trägt sie wesentlich dazu bei, dass die räumliche Gliederung einer Siedlungseinheit und die Verknüpfung zwischen dem lokalen, stadtteilbezogenen, gesamtstädtischen und regionalen Maßstab wahrgenommen und verstanden werden kann. Das darin zum Ausdruck kommende Verhältnis zwischen dem Teil und dem Ganzen hat umso mehr Gewicht, je größer und weiter ausgedehnt eine Stadt oder städtische Agglomeration ist. Entsprechend groß ist die Bedeutung der unterschiedlichen Maßstabsebenen als Bestandteilen baulich-räumlicher Organisation und städtebaulicher Planung. Sie werden auch als Organisationsstufen oder Skalen bezeichnet (Baccini / Oswald).

Infrastruktur als Element des Städtebaus bezieht sich auf die Ausstattung der Stadt mit solchen Gebäuden, technischen Anlagen und Einrichtungen, die eine wesentliche materielle Voraussetzung für die allgemeine Nutzung der bebauten und unbebauten Bodenflächen und für das Funktionieren der baulich-räumlichen Organisation insgesamt bilden. Die Infrastruktur umfasst die Netze der Straßen-, Schienen- und Wasserwege, der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, Telekommunikation und digitalen Ausstattung (technische Infrastruktur), sowie die Einrichtungen für Bildung, Kultur, Erholung und Gesundheit (soziale Infrastruktur). Eine tragende Rolle für die Infrastruktur hat der öffentliche Raum, unter dem oder an dem die technischen bzw. sozialen Einrichtungen in der Regel untergebracht sind. Die Ausstattung mit Einrichtungen der Infrastruktur beeinflusst wesentlich die Lage- und Standortqualität eines Gebietes. Die verschiedenen Netze reichen zugleich über ein einzelnes Gebiet hinaus, über die verschiedenen Maßstabsebenen hinweg, und stellen so die Verbindung zwischen der jeweils lokalen und der überlokalen Ebene her.


Bodeneinteilung

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Die Art der Anordnung von Gebäuden, technischen Anlagen und Pflanzungen sowie ihre Beziehung und Verbindung zu einander stellt sich grundlegend bereits im System der Bodeneinteilung dar, das in einzelnen Blockflächen sowie verbindenden Netzflächen (Straßen und Wegen) besteht. Die Blockflächen sind in der Regel in Parzellen oder Grundstücke unterteilt; sie sind diskontinuierlich und stehen überwiegend unter dem Verfügungsrecht einzelner Eigentümer (Personen oder Institutionen). Die Flächen des Straßen- und Wegenetzes sind demgegenüber kontinuierlich und stehen grundsätzlich unter dem Verfügungsrecht der öffentlichen Hand. Sie bilden in der Stadt die Grundlage für den öffentlichen Raum. Die Bodeneinteilung, einmal zustande gekommen, setzt in der Regel langfristig den Maßstab für Größenordnung und Typologie der Gebäude, für Länge und Breite der Straßenabschnitte und Plätze und für die Anlage des Straßen-und Wegenetzes insgesamt. Die Bodeneinteilung, das heißt zugleich Größenordnung und Zuschnitt der Grundstücke, hat erhebliche Bedeutung für die Bebauung und Nutzung eines Stadtgebietes.

Bebauung / Bepflanzung

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Bebauung steht für die Masse und Anordnung der Gebäude und technischen Anlagen in einem Gebiet. Durch die Art der Beziehung und Verbindung zwischen ihnen, insbesondere über den öffentlichen Raum und das Netz der Straßen und Wege, wird die Qualität der baulich-räumlichen Organisation der Stadt maßgeblich bestimmt. Bepflanzung steht für die pflanzliche Ausstattung von Freiflächen aller Art: Alleen, Parks, Spielplätze, Sportanlagen, Friedhöfe usw. Auch wenn der Raum zwischen den Gebäuden, zumal der öffentliche Raum, eine Schlüsselfunktion bei der Entstehung und Veränderung von Stadt hat, wird dieser erst durch Bebauung und Bepflanzung sichtbar und begreifbar verwirklicht. Die jeweils vorhandene Bebauung und Bepflanzung stellen eine wesentliche Ressource für die weitere baulich-räumliche Entwicklung der Stadt dar. Ökonomisch gesehen besteht diese Ressource in dem Kapital, das in die Gebäude, technischen Anlagen und Pflanzungen jeweils investiert ist. Die Gebäude selbst und die von ihnen gebildeten privaten und öffentlichen Außenräume sind, kulturell gesehen, Träger von Geschichte und können einen wichtigen Einfluss auf die weitere Entwicklung haben.

Ziele des Städtebaus

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Sicherung materiell-physischer Grundbedingungen

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Das Ziel der Sicherung der materiell-physischen Grundbedingungen im Städtebau bezieht sich auf das, was die lokale Gesellschaft an Gebäuden, technischen Anlagen, Pflanzungen und Außenräumen sowie an Infrastruktur mindestens braucht oder unbedingt für erforderlich hält, um im praktischen Sinne zu existieren. Hinzukommen muss die Mindestqualität der natürlichen beziehungsweise ökologischen Lebensbedingungen und das Vorhandensein der Ressourcen, um diese Grundbedingungen dauerhaft gewährleisten zu können. Die Erklärung der Habitat-Konferenz der Vereinten Nationen in Vancouver 1976 fordert Obdach und das Minimum an städtischer Infrastruktur, das heißt Wohnung, Gesundheit, Erreichbarkeit, möglichst störungsfreien Verkehr, Versorgung mit Gütern, Beseitigung der Abfälle, und ausreichende Versorgung mit Wasser und Energie. Die Habitat III-Konferenz in Quito 2016 hat diese Forderungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erweitert.

Nutzbarkeit (Funktion)

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Das Ziel der Nutzbarkeit im Städtebau steht für die zweckentsprechende Anordnung und Zueinander-Ordnung der öffentlichen Räume, der Gebäude, technischen Anlagen und Pflanzungen zu einer sinnvoll nutzbaren und technisch befriedigenden baulich-räumlichen Organisation. Sie bezeichnet im Besonderen die zu schaffende Beziehung zwischen den Menschen und den Dingen, der Stadt als Gesellschaft (civitas) und der Stadt als Bauwerk (urbs). Nutzbarkeit im Städtebau ist die Angemessenheit und Zweckdienlichkeit der gebauten Stadt im Hinblick auf die (bewussten und unbewussten) praktischen, sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche ihrer Benutzer. Nutzbarkeit bezieht sich auf den Gebrauch, auf das Verhältnis zwischen gebauter Stadt und sozialem Verhalten darauf, „wie gut ihr räumliches und zeitliches Muster dem gewohnten Verhalten der Einwohner entspricht“ (Lynch).

Verständlichkeit (Gestalt)

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Das Ziel der Verständlichkeit im Städtebau zielt auf Schönheit in einem differenzierten Sinn, auf etwas das über praktische Nutzbarkeit und funktionierende Technik hinaus geht, zugleich aber einem realen Bedürfnis der Menschen entspricht. Dieses Bedürfnis bezieht sich auf die visuelle und körperliche Wahrnehmbarkeit der baulich-räumlichen Organisation von Stadt und ihrer historischen Schichten, auf die Identität des Ortes und die Identifikation mit dem Ort, auf Orientierung, auf den sichtbaren räumlichen Zusammenhang zwischen dem Ganzen einer Siedlungseinheit und ihren Teilen. Verständlichkeit meint die Klarheit mit der die Stadt wahrgenommen werden kann und die Leichtigkeit mit der ihre Elemente mit anderen Begebenheiten und Orten verbunden werden können. (Lynch)

Das Ziel der Nachhaltigkeit im Städtebau bedeutet, dass Planungen und Maßnahmen zur Veränderung der baulich-räumlichen Organisation an die Voraussetzung der langfristigen Entwicklung und umfassenden Funktionsfähigkeit der sozialen und ökonomischen Systeme und des Naturhaushalts gebunden sein sollen und dass dabei andere als erneuerbare Ressourcen nicht eingesetzt werden. Das kulturelle, baulich-räumliche wie soziale Erbe ist zu erheblichen Teilen ebenfalls zu den nicht oder nur bedingt erneuerbaren Ressourcen zu zählen und es bedarf deshalb großer Sorgfalt bei der Anpassung an Veränderungen. "Für die Ressource Raum (gegliedert nach morphologischen Kriterien) und die essentiellen Massengüter Wasser, Biomasse, Baumaterialien und Energieträger sind Minimal- und Maximalgrößen so zu setzen, dass einerseits die regionalen Grundbedürfnisse gedeckt und andererseits weder die regionalen noch die globalen Kapitalien ('Hinterland') langfristig vermindert werden" (Baccini / Oswald). Dies bedeutet eine baulich-räumliche Organisation, welche unter anderem Energieersparnis und den sparsamen, rationellen Einsatz von Rohstoffen unter Nutzung aller verfügbaren Potenziale berücksichtigt: Flächen sparende Formen der Bebauung und Erschließung, umweltverträgliche Organisation von Verkehr, Einsatz erneuerbarer Energiequellen, umweltfreundliche Technologien in der Produktion, geschlossene Stoffkreisläufe, Mehrfachnutzung von Materialien und Produkten, usw.

Handlungsfelder des Städtebaus

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Stadterneuerung

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Stadterneuerung ist einerseits ein Prozess, der sich in unterschiedlicher Intensität und Geschwindigkeit im gesamten bebauten Stadt- oder Ortsgebiet in Form von Handlungen oder Maßnahmen der Einwohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer sowie auch der öffentlichen Hand laufend vollzieht. Stadterneuerung ist andererseits ein Handlungsfeld des Städtebaus in Teilgebieten der Stadt, in denen dieser Prozess nicht oder nur unzureichend stattfindet und deshalb besondere Eingriffe erfordert. Es handelt sich dann um eine Vielzahl von Maßnahmen die geeignet sein sollen, einem vorhandenen Stadtgebiet oder Quartier nicht nur zur Verbesserung der baulich-räumlichen Organisation, sondern zugleich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse, der Qualität der Lebensbedingungen insgesamt zu verhelfen. Dazu gehören an städtebaulichen Maßnahmen unter anderen die In-Wert-Setzung des öffentlichen Raums einschließlich der Grün- und Freiflächen, die Erhaltung des historischen Erbes, die Anpassung und Ergänzung der sozialen und technischen Infrastruktur, die Instandsetzung und Modernisierung, auch der Abriss und Neubau von Gebäuden. Mit Stadterneuerung sind in der Regel auch Nutzungsänderungen verbunden, wobei ein behutsames Vorgehen, das vorhandene baulich-räumliche, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Strukturen berücksichtigt, gefordert ist („behutsame Stadterneuerung“). Es soll ein Zustand erreicht werden, der den Einwohnern, Gewerbetreibenden und Eigentümern in dem jeweiligen Gebiet anschließend eine laufende, selbst organisierte Erneuerung erlaubt. Wie die Erfahrungen über viele Jahrzehnte gezeigt haben, sind städtebauliche Maßnahmen für sich allein allerdings ungenügend und helfen nur bedingt, wenn die soziale und ökonomische Desintegration in einem Gebiet eine bestimmte Schwelle überschritten hat. Es hat sich dennoch, etwa im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ und des „Quartiersmanagement“ in Deutschland gezeigt, dass baulich-räumliche Maßnahmen ein wichtiges Element im schwierigen und langwierigen Prozess der Erneuerung eines Stadtgebietes darstellen.

Stadtumbau als Handlungsfeld des Städtebaus bezieht sich auf Maßnahmen größeren Umfangs innerhalb der vorhandenen Stadt. Damit sind nennenswerte Veränderungen der baulich-räumlichen Organisation verbunden, etwa durch große Infrastrukturmaßnahmen, Anlage neuer zentraler Einrichtungen, Umbau oder auch „Rückbau“ ganzer Wohnquartiere, Umnutzung ehemaliger Hafen-, Eisenbahn-, Industrie- oder militärischer Flächen usw. Notwendigkeit oder Sinn solcher Veränderungen können sich sowohl aus dem Wachstum, der beschleunigten Entwicklung einer Stadt oder Stadtregion, als auch aus ihrer Stagnation oder Schrumpfung ergeben. Während in den Phasen beschleunigter Entwicklung der Schwerpunkt des allgemeinen Interesses auf der Stadterweiterung liegt und der Stadtumbau eher deren Folgeerscheinung ist, wird in Phasen der Schrumpfung Stadtumbau in vielen Fällen zur vorrangigen Strategie. Mehr als auf den Handlungsfeldern der Stadterneuerung und Stadterweiterung, die in aller Regel auf bestimmte Stadtteile oder Quartiere bezogen sind, spielt beim Stadtumbau das enge Wechselverhältnis zwischen teilräumlichen und gesamtstädtischen Bedingungen eine Rolle. Es kommt auf eine Gesamtkonzeption an, die die großen Investitionen innerhalb der vorhandenen Stadt nicht nur für sich selbst, sondern für möglichst viele Sektoren der Stadtentwicklung wirksam werden lässt und zugleich einen behutsamen Umgang mit dem Bestand an Gebäuden und Außenräumen gewährleistet. Im Falle von Stagnation oder Schrumpfung, der Abnahme der Anzahl der Einwohner und dem Leerstand von Wohnungen, Gewerberäumen und öffentlichen Einrichtungen betrifft dies eine Konzeption, aus der abgeleitet werden kann, welche Stadtteile und Quartiere (in der Regel die zentral gelegenen) auch künftig erhalten und gestärkt, und welche innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch Abriss von Gebäuden reduziert oder aufgegeben werden sollen.

Stadterweiterung

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Stadterweiterung ist, neben Stadterneuerung und Stadtumbau, eines der drei großen Handlungsfelder des Städtebaus. Sie war im Zusammenhang mit der Industrialisierung und dem außergewöhnlichen Wachstum mancher Städte im 19. Jahrhundert das klassische Handlungsfeld. Der Titel des bekannten Buches von Reinhard Baumeister Stadterweiterungen … (1876) weist darauf hin ebenso wie der Umstand, dass die ersten Stadtplanungsämter in Deutschland „Stadterweiterungsbüro“ hießen. Stadterweiterung ist die Anlage neuer Stadtteile oder Quartiere am jeweiligen Stadtrand, in Bezug auf die Stadt im weiteren Sinne jede zusätzliche Inanspruchnahme von bisher unbebautem Land für Siedlungswecke. Maßnahmen der Stadterweiterung sind im allgemeinen geringeren Restriktionen ausgesetzt als solche der Stadterneuerung oder des Stadtumbaus, da sie „auf der grünen Wiese“ stattfinden und kaum auf baulichen Bestand und dessen Nutzung Rücksicht nehmen müssen. Stadterweiterungen geschehen geplant oder, zu nicht geringem Teil, ungeplant, das heißt den jeweiligen Einzelakteuren überlassen. Wenn Stadterweiterungen nach den formulierten Zielvorstellungen konzipiert und vielleicht sogar gut geplant sind, stehen sie als eine Art Muster für den Städtebau ihrer Zeit. Unter heutigen Bedingungen muss allerdings der Sinn von umfangreicheren Stadterweiterungen, jedenfalls in den wirtschaftlich entwickelten Ländern, in ökologischer und ökonomischer Hinsicht hinterfragt werden. Dem steht das Konzept der „Innenentwicklung“ gegenüber. Danach sollen wenig genutzte oder brachliegende Flächen innerhalb des Stadtgebietes bei Berücksichtigung ausreichender Freiräume vorrangig bebaut werden.

Bau neuer Städte

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Der Bau neuer Städte als Handlungsfeld ist mit der Vorstellung von Städtebau eng verbunden, auch wenn er heute eher die Ausnahme bildet, jedenfalls aus europäischer Sicht. Er beginnt mit der Wahl des Ortes, wobei Topographie, Klima und Wasservorkommen wichtige Kriterien bilden, ebenso wie die Lage zu den übergeordneten Verkehrslinien: Fernstraßen, Eisenbahnen und Wasserwege.

Instrumente des Städtebaus

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Die Instrumente, die der öffentlichen Hand, insbesondere der Gemeinde für ihre Aufgabe der Koordination und Steuerung der Bautätigkeit zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Man kann sie einteilen in institutionelle, materielle und informationelle Instrumente. Institutionelle Instrumente stellen Vorschriften dar über das, was in Bezug auf Nutzungsart und Bebauung erlaubt und erwünscht ist (Optionen) und über das, was nicht erlaubt ist (Restriktionen). Sie sind nach deutschem Recht im Baugesetzbuch und in anderen Gesetzen festgelegt. Materielle Instrumente schaffen reale Voraussetzungen und zugleich Anreize für private Bautätigkeit. Sie bestehen insbesondere in den Infrastruktur-Investitionen der öffentlichen Hand, in der Art und Weise, wie die Netze der Straßen- Schienen- und Wasserwege sowie der technischen Versorgungsleitungen angelegt und verändert werden, wo und in welcher zeitlichen Reihenfolge dies geschieht. Das gilt entsprechend für andere öffentliche Investitionen: Gebäude für Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser usw. Ein weiteres materielles Instrument ist die finanzielle Förderung privater Investitionen beim Wohnungsbau (Wohnungsbauförderung) und bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben (Wirtschaftsförderung). Informationelle Instrumente sind öffentliche Verlautbarungen der Gemeinde über Chancen und Möglichkeiten für private Investitionen, die aufgrund der geltenden Pläne, der materiellen Standortbedingungen und der vorhandenen Förderprogramme günstig und sinnvoll getätigt werden können.

Infrastrukturplanung

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Infrastrukturplanung als Instrument des Städtebaus dient der Ausstattung der Stadt mit solchen Gebäuden, technischen Anlagen und Einrichtungen, die eine wesentliche materielle Voraussetzung für die Nutzung der bebauten und unbebauten Bodenflächen im Einzelnen und für das Funktionieren der baulich-räumlichen Organisation insgesamt bilden. Im Unterschied zur Bodennutzungs- und Bebauungsplanung ist Infrastrukturplanung nicht auf alle, sondern auf ganz bestimmte, strategisch bedeutsame Orte und Vorgehensweisen gerichtet, insbesondere auch auf den öffentlichen Raum sowie die Verkehrs- und Leitungsnetze. Indem die öffentliche Hand einen großen Teil der Herstellung und Unterhaltung der Infrastruktur finanziert, bildet deren Planung ein gewichtiges Instrument des Städtebaus. Infrastrukturplanung ist nicht Querschnittsplanung (wie die Bodennutzungs- und Bebauungsplanung), sondern umfasst verschiedene sektorale oder Fachplanungen, die jeweils zu koordinieren und in die städtebauliche Gesamtplanung einzubinden sind. Die etablierten Arten von Infrastrukturplanung sind mit den unterschiedlichen Fachressorts der öffentlichen Verwaltung verbunden: Verkehrsplanung, Grünflächenplanung, Schulplanung, Gesundheitsplanung usw. In zahlreichen Fällen findet die Einbindung nur unvollständig statt, und Fachplanungen folgen eigenen Gesichtspunkten, oft unter Vernachlässigung negativer Nebenwirkungen, zum Beispiel bei der Straßenverkehrsplanung.  Hauptartikel Infrastrukturplanung

Bodenordnung als Instrument des Städtebaus ist der planende Umgang mit der jeweils vorhandenen Bodeneinteilung. Allgemeine Aufgabe der Bodenordnung ist die Veränderung der Einteilung der Bodenfläche eines Gebietes so, dass die vorgesehene Bodennutzung, Bebauung und Bepflanzung möglichst zweckmäßig stattfinden und öffentlicher Raum entstehen kann. Eine besondere Aufgabe der Bodenordnung in der Praxis des Städtebaus ist die „Produktion“ von Bauland. Maßnahmen der Bodenordnung sind einerseits an jeweils vorzugebende Inhalte und Zwecke aus der Bodennutzungs-, Bebauungs- und Infrastrukturplanung gebunden, andererseits schafft Bodenordnung die buchstäblich grundlegenden sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die vorgesehene Bebauung und Nutzung überhaupt realisiert werden kann. Solche Maßnahmen bestehen in der Ausweisung von Bauland, der Umlegung, Grenzregelung und Enteignung von Grundstücken (nach deutschem Städtebaurecht) sowie eigenen Aktivitäten der Gemeinde am Bodenmarkt (kommunale Bodenpolitik). Die jeweils zu verändernde oder neu zu schaffende Bodeneinteilung kann Ausdruck einer städtebaulichen Konzeption sein, diese sozusagen nachzeichnend. Sie kann zugleich eine unmittelbar steuernde Wirkung zeitigen, indem sie über die Grundstückseinteilung und über Maschenweiten und Querschnitte des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes die baulich-räumliche Organisation der Stadt maßgeblich begründet.

Bodennutzungsplanung

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Bodennutzungsplanung, oder Flächennutzungsplanung, als Instrument des Städtebaus bezieht sich auf die Steuerung der räumlichen Zueinander-Ordnung der für die menschlichen Daseinsfunktionen erforderlichen Grundstücke in einem Gebiet. Es handelt sich um Funktionen, die längerfristig und regelmäßig betrieben werden und entsprechende Gebäude, technischen Anlagen oder Pflanzungen erfordern: Wohnen, Arbeiten, Produzieren, Verwalten, Kaufen, Verkaufen, Sich erholen, Sich bewegen, usw. Festzulegen ist, welche Funktionen oder Nutzungsarten und die dazu erforderlichen baulichen Investitionen wo, an welchen Orten innerhalb des Netzes der Straßen und Wege und in welcher Nutzungsmischung stattfinden oder nicht stattfinden sollen. Bodennutzungsplanung soll Regeln im Hinblick auf eine funktionale, verständliche und nachhaltig wirksame Anordnung, Beziehung und Verbindung der verschiedenen Nutzungsarten und ihrer Standorte aufstellen, und sie steuert damit auch den laufenden Vorgang der Nutzungsänderung. Es geht darum, wie die Teilgebiete und Grundstücke genutzt werden sollen, in welche Richtung sich die räumliche Verteilung der unterschiedlichen Nutzungsarten und ihrer Standorte im Verlauf bestimmter Zeitabschnitte entwickeln und was in den einzelnen Teilgebieten demzufolge gebaut oder nicht gebaut werden soll (Optionen und Restriktionen). Baurechtliche Grundlage in Deutschland ist der Flächennutzungsplan gemäß Baugesetzbuch.

Bebauungsplanung

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Bebauungsplanung als Instrument des Städtebaus soll, auf der Grundlage der vorgesehenen Bodennutzung, die sinnvolle Anordnung und Zueinander-Ordnung von Gebäuden, technischen Anlagen und Pflanzungen gewährleisten. Sie soll die Bautätigkeit der privaten und öffentlichen Bauherren (Grundstückseigentümer) mittels geeigneter Regeln so lenken, dass die Ansprüche an die Nutzbarkeit, Verständlichkeit und Nachhaltigkeit in einem Stadtgebiet erfüllt sind. Bebauungsplanung ist auf die Maßstabsebenen von Stadtteil und Quartier konzentriert. Sie bezieht sich darauf, welche Grundstücke in einem Gebiet bebaut oder nicht bebaut, wie die vorhandenen oder neu zu errichtenden Gebäude, technischen Anlagen und Pflanzungen zu sinnvoll nutzbaren, visuell und körperlich wahrnehmbaren öffentlichen Räumen angeordnet und wie deren Dimensionen sowie Ausstattungs- und Nutzungsregeln für die Straßen, Plätze, Parkanlagen usw. festzulegen sind. Im Einzelnen geht es um den Umfang (Bebauungsdichte), das Format (Breite, Tiefe, Höhe) und die Nutzungsart der Gebäude und darum, an welcher Stelle auf den zu bebauenden Grundstücken sie zu errichten sind. Dies wird in städtebaulichen Entwürfen und städtebaulichen Rahmenplänen vorbereitet und mündet (in Deutschland) in der Regel in rechtsverbindliche Bebauungspläne gemäß Baugesetzbuch, die vom Gemeindeparlament zu beschließen sind. Sie gelten in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung und mit den örtlichen Bauordnungen.

Investitionsförderung

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Investitionsförderung als Instrument des Städtebaus besteht im gezielten Einsatz öffentlicher Mittel zur Unterstützung privater Bautätigkeit. Dies im Unterschied zu den überwiegend öffentlichen Investitionen im Rahmen der Infrastrukturplanung. Die Vergabe von Mitteln folgt jeweils unterschiedlichen Motiven: wohnungspolitischen, wirtschaftspolitischen, arbeitsmarktpolitischen. Für den Städtebau ist entscheidend, dass durch die Bestimmung der Teilgebiete und Standorte, an denen eine Förderung erfolgen oder nicht erfolgen soll, die jeweils geltenden Planungen unterstützt werden. Während die Bodennutzungs- und Bebauungsplanung den institutionellen und die Infrastrukturplanung überwiegend den materiellen Rahmen setzen, wodurch Vorbedingungen für die Bautätigkeit begründet werden, wirkt die Investitionsförderung unmittelbar auf diese ein. Mit der Investitionsförderung kann, neben den öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur, ein Beitrag zur materiellen Verwirklichung städtebaulicher Zielsetzungen geleistet werden. Grundlage der Investitionsförderung ist insbesondere die Finanz- und Investitionsplanung der öffentlichen Haushalte und dabei die Koordination und Konzentration von Mitteln der verschiedenen Fachressorts und Verwaltungsebenen (Gemeinde, Land) im Sinne gezielter Ausrichtung auf einheitliche Förderziele, einer wechselseitigen Verstärkung und jedenfalls der Vermeidung gegenläufiger (städtebaulicher) Wirkungen.

Ausbildung und Beruf

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Städtebau ist zugleich eine Architektur- und eine Raumplanungsdisziplin. Dementsprechend findet die Ausbildung sowohl im Rahmen von Studiengängen der Architektur als auch solchen der Stadt- und Raumplanung statt. Lehrstühle bzw. Fachgebiete für Städtebau gibt es in den deutschsprachigen Ländern seit Beginn des 20. Jahrhunderts an den Fakultäten der Architektur, zum Teil auch des Bauingenieurwesens. In vielen anderen Ländern bestehen verwandte Ausbildungssysteme. Fachgebiete für Städtebau spielen eine wichtige Rolle in den seit 1969 gegründeten Studiengängen der Stadt- und Raumplanung, dort im Zusammenwirken mit Stadtsoziologie, Stadtökonomie, Städtebaurecht und anderen Fachgebieten. Eine Weiterbildung findet in Deutschland im Rahmen des staatlichen „Höheren technischen Verwaltungsdienstes“ statt und führt zum Assessor im Fach Städtebau. Der Beruf des Stadtplaners (Städtebau eingeschlossen) ist in Deutschland seit den 1980er Jahren anerkannt, indem die Architektenkammern eigene Abteilungen für Stadtplaner führen. Ebenfalls seit dieser Zeit gibt es eigene Berufsverbände: Vereinigung für Stadt,- Regional- und Landesplanung (SRL) sowie Raumplanung (IfR). Daneben ist die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL), gegründet 1922, eine wichtige Ebene fachlichen Austauschs.

Noch einzuarbeiten

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Im Text erwähnte Literatur (in der Reihenfolge der Ersterwähnung)

  • Ildefonso Cerdá: Teoría general de la urbanización, Band I-II. Imprenta Española, Madrid 1867.
  • Ebenezer Howard (1898): Garden cities of tomorrow. Faber & Faber, London 1965.
  • Le Corbusier (1942): La Charte d’Athènes. Les éditions de minuit, Paris 1957.
  • Johannes Göderitz / Roland Rainer / Hubert Hoffmann: Die gegliederte und aufgelockerte Stadt. Wasmuth, Tübingen 1957.
  • Hans-Bernhard Reichow: Die autogerechte Stadt. Ein Weg aus dem Verkehrs-Chaos. Otto Maier, Ravensburg 1959.
  • Harald Bodenschatz / Piero Sassi / Max Welch Guerra (eds.): Urbanism and Dictatorship. A European Perspective. Birkhäuser, Basel 2015.
  • Bernhard Schneider: Die Stadt als System öffentlicher Räume. In: Martin Wentz (Hrsg.), Die kompakte Stadt, S. 133-149. Campus, Frankfurt am Main / New York 2000.
  • Paul. L Knox: Creating Ordinary Places: Slow Cities in a Fast World, in: Journal of Urban Design, Vol. 10/1, 2005, S. 1-11.
  • Peter Baccini / Franz Oswald (Hrsg.): Netzstadt. Transdisziplinäre Methoden zum Umbau urbaner Systeme. vdf Hochschulverlag AG an der ETH, Zürich 1998.
  • Kevin Lynch: A theory of good city form. The MIT Press, Cambridge Mass. / London 1981.
  • Reinhard Baumeister: Stadterweiterungen in technischer, baupolizeilicher und wirtschaftlicher Beziehung. Ernst & Korn, Berlin 1876.
  • Camillo Sitte (1889): Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen. Georg Prachner, Wien 1965.
  • Josef Stübben (1890): Der Städtebau. Vieweg, Braunschweig / Wiesbaden 1980.
  • Raymond Unwin: Town planning in practice: an introduction to the art of designing cities and suburbs. Fisher Unwin, London 1909.
  • Cornelius Gurlitt: Handbuch des Städtebaues. Der Zirkel, Berlin 1920.
  • Fritz Schumacher: Vom Städtebau zur Landesplanung und Fragen städtebaulicher Gestaltung.
  • Wasmuth, Tübingen 1951.
  • Leonardo Benevolo: Die sozialen Ursprünge des modernen Städtebaues. Bertelsmann Fachverlag, Gütersloh 1971.
  • Gerd Albers: Entwicklungslinien im Städtebau. Ideen, Thesen, Aussagen 1875-1945: Texte und Interpretationen. Bertelsmann Fachverlag, Düsseldorf 1975.
  • Engelbert Lütke Daldrup: Bestandsorientierter Städtebau. Möglichkeiten, Auswirkungen und
  • Grenzen der Innenentwicklung. Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur. Dortmund 1989.
  • Jan Gehl (1989): Life between buildings, using public space. Arkitektens Forlag, Copenhagen 1996.
  • Klaus von Beyme / Werner Durth / Niels Gutschow / Winfried Nerdinger / Thomas Topfstedt (Hrsg.): Neue Städte aus Ruinen. Deutscher Städtebau der Nachkriegszeit. Prestel, München 1992.
  • Vittorio Magnago Lampugnani (Hrsg.): Anthologie zum Städtebau, Band 3. Vom Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur zeitgenössischen Stadt. Gebr. Mann, Berlin 2005.
  • Harald Bodenschatz: Großstädte von morgen: internationale Strategien des Stadtumbaus. Braun, Berlin 2008.
  • Dieter Frick: Theorie des Städtebaus. Zur baulich-räumlichen Organisation von Stadt. Wasmuth, Tübingen / Berlin 2011.
  • Leonhard Schenk: Stadt entwerfen. Grundlagen, Prinzipien, Projekte. Birkhäuser, Basel 2013.

Einzelnachweise

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