Benutzer:Dinobert/Spielwiese

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Gefahrgutklasse 1 – Explosive Stoffe
Unterklasse 1.3 – Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen, aber nicht massenexplosionsfähig sind

Talkover (aus dem Englischen "darüber sprechen") nennt man in der Radio- und Studiotechnik ein Musikstück, mit dem ein gesprochener Text unterlegt wird.

Die Pyrotechnik (von griechisch πυρ pyrFeuer“) weist auf eine Technik in Verbindung mit – meist explosiv ablaufender – Verbrennung hin.

  • Ein pyrotechnisches Erzeugnis ist eine Bezeichnung für Produkte der pyrotechnischen Industrie, in denen pyrotechnische Sätze enthalten sind.
  • Ein pyrotechnischer Gegenstand ist – als rechtliche Bezeichnung - ein Gegenstand, der einen pyrotechnischen Satz enthält, bei deren willkürlich ausgelöster chemischer Zustandsänderung bestimmte Bewegungs-, Licht-, Knall-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorgerufen werden sollen.
  • Ein pyrotechnischer Effekt ist – anwendungsorientiert – ein pyrotechnischen Gegenstand (Effektträger) und dessen Wirkung.

Pyrotechnische Erzeugnisse sind z. B. Streichhölzer oder die Treibladungen in Airbags, insbesondere aber Produkte der Feuerwerkerei sowie Spezialeffekte (special effects).

Gegenstände mit pyrotechnischen Materialien unterliegen in fast jedem Land dem nationalen Sprengstoffrecht oder einem speziellen Pyrotechnikgesetz. Dabei werden sie nach dem Gesamtsatzgewicht in verschiedene Klassen eingeteilt.
Der Transport ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt.

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