Benutzerin:DocKatrin/Steinmetz-Brot

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STEINMETZ-Brot ist das älteste Markenbrot in Deutschland, das seit über 120 Jahre im Handel ist.

1892 ließ sich der Müller Stefan Steinmetz ein Reinigungsverfahren für Getreide patentieren, das Steinmetz-Verfahren. Das Getreide wird gewaschen und von den mit Rückständen und Verunreinigungen belasteten Hülsen befreit und dann vermahlen (Soft-Water-Shelling-Verfahren). So entsteht ein Mehl, das nicht nur weniger Schadstoffe, wie zum Beispiel Mykotoxine enthält, sondern auch weniger Bitterstoffe.

Das Steimetz-Peeling-Verfahren

In wissenschaftlichen Studien wurde bewiesen, dass Steinmetz-Brote im Vergleich zu Brot, das mit konventionellem Mehl oder ökologisch erzeugtem Mehl gebacken wird, bis zu 70% weniger mit Pestiziden belastet sind und die Schimmelpilzbelastung sogar um 100% sinkt – und das bei vollem Gehalt an Vitaminen, Mineral- und Nährstoffen.[1] [2]

Auf Basis diesen Mehls erfand Stefan Steinmetz vier Rezepte für Vollkornbrot, nach denen noch heute gebacken wird. Die Brote nach der Rezeptur von 1892 werden heute ergänzt durch die Brotlinie STEINMETZ(pur)².


Die Geschichte des STEINMETZ-Brots[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 9.2.1892 wurde das erste weltweite Patent zur Reinigung von Getreide nach dem Steinmetz-Verfahren erteilt. Ebenfalls im Jahr 1892 wurden die vier Vollkornbrote, die Stefan Steinmetz auf den Markt brachte, als erste deutsche Markenbrote in Leipzig mit einer Goldmedaille ausgezeichnet. Alle Brote erhielten von Anfang an eine Banderole mit werbewirksamen Texten und wurden in Blechbackformen mit Markenschriftzug gebacken. Werbematerialien und Plakate unterstützten den Verkauf.

1895 wurde offiziell auch die Marke STEINMETZ geschaffen. Es erfolgte der Eintrag in das Schutzregister. 10 Jahre später, 1905, erhielten die vier Brotsorten, die ab sofort STEINMETZ-Brot hießen, in Leipzig eine weitere Goldmedaille, ebenso wie 1911 auf der Dresdner Hygiene-Ausstellung.

Im Nachkriegsjahr 1919 erfolgte in Berlin zusammen mit August Wittler die Gründung einer gemeinsamen Firma unter dem Namen „STEINMETZ-Mühle und Brotfabrik GmbH“. Es folgte die Erfindung der isolierten Markenbackform, die patentiert wurde. Mit dieser Backform gelang es, Vollkornbrot in einer einheitlichen Form bei gleichzeitiger Frische- und Geschmacksgarantie zu backen. Mit Einführung dieser Patentbackform entwickelten sich die Brote in Verbindung mit der Banderole zu einem Markenprodukt.

Das Steinmet-Kraftbrot aus einer Anzeige von 1925

1927 wurden von Stefan Steinmetz mehrere Schriften zum Thema „Brot als Marke“ veröffentlicht.

Stefan Steinmetz 1928 an seiner Mühle

Ein Jahr später (1928) wurden neue Werbestrategien für die Vermarktung der Brote entwickelt, die als Vorlage für spätere Kinowerbung dienten.

1932 wagte die Firma den Schritt hin zur Multimediawerbung und setzte bald darauf neben Plakatwerbung auch auf Werbefilme, zunächst im Kino, ab den 1970er Jahren auch im Fernsehen, um für das Brot einen neuen Kundenkreis zu erschließen. [3]

Noch 1939 wurden von „Wittlerbrot“ (Berlin) täglich mehr als 80.000 STEINMETZ-Brote gebacken. Während der Kriegsjahre wurde der Firmensitz zerstört und die Absatzgebiete in Deutschland und Europa gingen verloren.

Mit der Währungsreform 1948 begann ein Neustart; mit Werbestrategien wurde das Brot wieder bekannt gemacht. Und bereits 1950 fand die Firma bundesweit Partner, die STEINMETZ-Brot in Lizenz produzierten und vermarkteten.

1963 wurde der noch heute verwendete Marken-Schriftzug geschaffen.

Ab 1970 liefen – nach Jahren der Kinowerbung – erstmals Werbefilme für die Sorten Kraftbrot und Landbrot im deutschen Fernsehen. 1971 wurden monatlich mehr als 2.500.000 Brote gebacken. STEINMETZ galt als die größte bundesweit agierende Brotmarke mit hohem Marktanteil an industriell gefertigten Backwaren. Ein paar Jahre später, 1976, wandte sich die Firma auch dem japanischen Markt zu; dort wurde Brot nach den deutschen Original-Rezepturen gebacken.

1984 fand ein Umbruch im Brotsektor statt. Viele Betriebe der Brotindustrie mussten wegen eines Strukturwandels schliessen. STEINMETZ-Brot war nicht mehr im Lebensmittelhandel verfügbar. Innerhalb kurzer Zeit verlor die Firma ihre Lizenzpartner und war zur Neustrukturierung gezwungen.

In den folgenden Jahren konzentrierte man sich auf die direkte Zusammenarbeit mit Handwerksbäckern und Lizenzbäckern. So wurde 1989 das Hamburger Schwarzbrot entwickelt, 1991 neue Brotkonzepte für Wurzelbrot und Fitmacher; 1996 erschien das STEINMETZ-Bäcker-Handbuch mit neuen Brotideen. In den 1990er Jahren wurde auch das STEINMETZ-Verfahren verbessert (1992) und ein neues Sauerteig-Verfahren patentiert (1994).

2004 stieg Tobias Steinmetz, der Urenkel des Begründers, in die Firma ein. Mit ihm wurde die Förderung von Kunden in Japan und Südkorea intensiviert, indem 2009 spezielle Brotrezepte für den dortigen Markt entwickelt wurden.

Das Jahr 2013 leitete einen Neustart ein: Es gab erste Anfragen, die Brotmarke STEINMETZ zu reaktivieren. Die Marke STEINMETZ mit der roten Schleife wurde überarbeitet. Sie wurde zur Marke für Endverbraucher und wurde nur für Produkte verwendet, welche neben dem Mehl als Zutat auch eine Rezeptur verwenden, die von STEINMETZ kontrolliert wird.

Im März 2014 kehrte die Firma mit den historischen Markenbroten von 1892 und fünf weiteren modernen Produkten nach 30 Jahren Pause in den Lebensmittelhandel zurück.

Seit November 2014 ist STEINMETZ-Brot für alle EDEKA Händler im Norden über das Zentrallager zu beziehen und damit für rund 6.5000.000 Einwohner im Norden verfügbar.

Brot wie 1892[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

STEINMETZ-Brote werden von ausgewählten Bäckereien nach den Original-Rezepten des Stefan Steinmetz von 1892 aus gereinigten Vollkorngetreide gebacken.

Die Rezepte von 1892 sind im Original überliefert und werden seit 2014 wieder so gebacken, wie sie bereits damals gebacken wurden. Die Brote sind frei von Lebensmittelzusatzstoffen und werden nach klassischer Backtradition ohne moderne Hilfsmittel hergestellt. Sie bestehen zu 100% aus Vollkorngetreide und haben durch das spezielle Reinigungsverfahren einen reduzierten Schadstoffgehalt, der unter der gesetzlich vorgeschriebenen Norm liegt.

Das STEINMETZ-Brot gibt es in 4 Sorten:

  • Kraftbrot: 100% Roggen- und Weizenvollkornbrot
  • Grahambrot: 100 % Weizen- und Roggenvollkornbrot
  • Rheinischbrot: 100% Roggenvollkornbrot
  • Vollbrot: 100% Roggen-, Weizen- und Dinkelvollkornbrot

STEINMETZ (pur)²[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2014 hat STEINMETZ unter dem Namen (pur)² neue Produkte entwickelt, um das Sortiment der historischen Brote zu ergänzen. Auch diese Brot werden ausschließlich mit Getreide produziert, das das Steinmetz-Verfahren durchlaufen hat.

Es gibt folgende STEINMETZ (pur)²-Brotsorten:

  • Mühlen-Brot - Roggenmischbrot
  • Holsteiner-Brot - Roggenmischbrot
  • Doppelkruste - Roggenmischbrot
  • Möhrchenbrot – Weizen-Mischbrot mit Möhren
  • Rauchmalzbrot – Roggenvollkornbrot mit Rauchmalz
  • Gourmet-Baguette – Weizenbrot
  • Kürbis-Dinkelbrot - Dinkelbrot mit Kürbiskernen

Außerdem gibt es seit 2015 das Cross Country Landbrot, ein Weizenmischbrot mit Roggen und Dinkelvollkorn, mit dem ein soziales Projekt unterstützt wird.

Die Reinheits-Garantie für Brot[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits 1892 sprach sich Stefan Steinmetz für eine Reinheits-Rezeptur beim Brotbacken aus. Hierzu gehört vor allem ein Verzicht auf Zusatz- und Fremdstoffe. Alle verarbeiteten Zutaten werden auf der Zutatenliste entsprechend der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben angeben und besonders gekennzeichnet, wenn Sie STEINMETZ-Reinheitsgetreide enthalten. Erlaubt sind nur Zutaten, die auch schon zu Zeiten der Gründung der Firma 1892 üblich und bekannt waren, gesundheitlich unbedenklich sein und vom Kunden als klassische Zutat des Bäckerhandwerks akzeptiert werden. Es werden keinerlei Lebensmittelzusatzstoffe verarbeitet. Das heißt, es wird auf Geschmacksverstärker, Farbstoffe, Konservierungsmittel, künstliche Aromen, synthetische Süßstoffe und gentechnisch veränderte Zutaten verzichtet; außerdem auch auf solche Zutaten, die laut Gesetz zwar verwendet werden dürfen, aber nicht deklariert werden müssen, wie beispielsweise künstlich hergestellte Enzyme. [4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ehrtfried Böhm: Unser täglich Brot. Eine Dokumentation. Steinbock-Verlag, Hannover 1966, S. 11ff.
  • Claus Schünemann, Günter Treu: Technologie der Backwarenherstellung. Gildebuchverlag, Alfeld an der Leine 1989, ISBN 3-7734-0113-2, S. 202.
  • Marlis Bach, Kurt Bach: Bausteine für Gesundheit und Vitalität. Der etwas andere Wege zur bewussten Gesundheit. Eigenverlag, Fernitz 2001, ISBN 3-9501421-0-X, S. 167-170.
  • Imagebroschüre „Was hat Gottlieb Daimler mit Stefan Steinmetz gemeinsam?“ der Firma STEFAN STEINMETZ GmbH & Co. KG
  • Franz Josef Steffen: Brotland Deutschland, Band 2, Deutscher Bäckerverlag-Verlag, Bochum, 2000:124-125
  • Dr. Gerhard Wichmann, Untersuchungen vom LEFO-Institut Ahrensburg; Inst. für Lebensmittel- und Umweltforschung - Untersuchung und Bewertung, Deutschland
  • "Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Februar 2014 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist"

Weblinks und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Literatur von und über Stefan Steinmetz [1] im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
  • Website der Firma [2] STEFAN STEINMETZ GmbH & Co. KG:
  • STEINMETZ Kino- und Fernsehwerbung: https://www.youtube.com/channel/UC6albYZIT5A7opkytwIYImQ
  • "Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Februar 2014 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist". §5(2) [3]
  1. [/Dr. Gerhard Wichmann, Untersuchungen vom LEFO-Institut Ahrensburg; Inst. für Lebensmittel- und Umweltforschung - Untersuchung und Bewertung, Deutschland].
  2. [/Marlis Bach, Kurt Bach: Bausteine für Gesundheit und Vitalität. Der etwas andere Wege zur bewussten Gesundheit. Eigenverlag, Fernitz 2001, ISBN 3-9501421-0-X, S. 167-170.].
  3. Steinmetz Kino- und Fernsehwerbung.
  4. [/"Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Februar 2014 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist", §5(2)].