Benutzer:Eckhardju/Artikelentwurf Sächsische Münzgeschichte

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Prägungen im Königreich Sachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prägungen nach der Wiener Münzkonvention 1763 - 1838[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Taler im Königreich Sachsen
Konventionstaler im 10-Taler-Münzfuß 1806-1838
Taler Kurant im 14-Taler-Münzfuß 1839-1856
Vereinstaler im 30-Taler-Münzfuß 1857-1871

Beschreibung der Münztypen und Varianten der im Königreich Sachsen geprägten Umlaufmünzen, Goldmünzen und Gedenkmünzen.

Entwicklung der Münzprägung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem verlorenen 4. Koalitionskrieg 1806 musste das Kurfürstentum Sachsen in Posen den Friedensvertrag von Napoleon unterzeichnen, den Rheinbund beitreten, sein Bündnis mit Preußen lösen und künftig mit seinen Truppen gegen Preußen an der Seite Napoleons kämpfen. Dafür wurde es zum Königreich erhoben. Sachsen erhielt den bisher preußischen Landkreis Cottbus. Eigene Gebiete gingen an das neue Königreich Westphalen. Mit der Proklamation vom 20. Dezember 1806 und Generale vom 29. Dezember 1806 wurde der Kurfürst als Friedrich August I. König von Sachsen.

Nach den Friedensverträgen von Tilsit 1807 und Schönbrunn 1809 erhielt Sachsen vom besiegten Preußen und Österreich auch das von Napoleon gebildete Herzogtum Warschau. In wenigen Stunden diktierte Napoleon in Dresden die Verfassung nach französischem Vorbild und setzte am 22. Juli 1807 Friedrich August als Herzog von Warschau ein. Diese Veränderungen führten zu einer Expansion der sächsischen Textilindustrie und wirtschaftlichen Aufschwung im ganzen Land. Der Geldbedarf stieg und damit die Münzprägung am Beginn des Königreiches.

Königreich Sachsen und Polen 1812 und 1815
Bild von Rudolf Lorenz, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871, Hobria Berlin 1968

Wenige Tage nach der Völkerschlacht von Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 wurde der sächsische König durch den preußischen König inhaftiert und nach Berlin gebracht. Er sollte symbolisch für alle Verbündeten Napoleons bestraft werden. Sachsen stand zunächst unter russischer und dann preußischer Verwaltung. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurden die durch Napoleon veranlassten territorialen Veränderungen rückgängig gemacht. Die durch Napoleon verliehenen Königstitel blieben erhalten. Bereits am 22. Mai 1815 verzichtete Friedrich August I. freiwillig auf das Herzogtum Warschau. Die polnischen Gebiete waren nun endgültig an Russland verloren. Die Nieder- und Oberlausitz erhielten die preußischen Provinzen Brandenburg und Schlesien. Außerdem erhielt Preußen alle nördlichen Gebiete etwa oberhalb der Linie Leipzig-Riesa einschließlich Wittenberg und Torgau sowie Territorien in Thüringen, die ab 30.04.1815 die neue preußische Provinz Sachsen bildeten. Dazu gehörte u.a. Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen, das obere Eichsfeld (das untere Eichsfeld ging an das Königreich Hannover) und die albertinischen Gebiete Nordthüringens. Sachsen verlor etwa zwei Dritteln des Territoriums und etwa 40% der Bevölkerung. Es hatte nur noch 1,185 Mio. Einwohner.

Trotz dieser Verluste konnte sich Sachsen sehr schnell erholen. Es gehörte zu den wenigen Ländern mit einer hohen Industrialisierung (Bergbau und Hüttenwesen, Textil- und Maschinenindustrie, Bücher und Luxusgegenstände) und einer hochentwickelten Landwirtschaft. Das Verkehrswesen spielte eine wichtige Rolle. Der wirtschaftliche Aufstieg machte Sachsen zum führenden Industrie- und Handelsstaat in Mitteleuropa. Es war das Land mit dem höchsten Bevölkerungszuwachs seit 1816. Die Münzausprägung stieg wieder an und blieb bis etwa 1832 auf hohem Niveau.

Angesichts der bevorstehenden Währungsreform nach Gründung des Deutschen Zollvereins sank in den Folgejahren die Münzproduktion.

Nach dem Dresdner Münzvertrag vom 30.07.1838 musste sich die Münzproduktion wegen der Ablösung des Konventionsfusses durch die neue Währung im 14-Taler-Münzfuß deutlich erhöhen. Annahmepflicht der alten Konventionsmünzen gab es nur noch bis Ende 1840. Daraus resultiert die sehr hohe Produktion im Jahr 1841. Der Bedarf an Münzen stieg durch die weiter fortschreitende Industrialisierung und dem Bevölkerungszuwachs. Der Aufstand im Mai 1849 führte nur zu einer kurzen Unterbrechung des Aufschwungs.

Die Außerkraftsetzung der Verfassung 1850 hohe Prägezahlen

Mit dem Wiener Münzvertrag 1857 und dem zunehmenden internationalen Handel begann dann eine weitere Periode hoher Münzproduktion.


Kurantmünzen und Scheidemünzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufstellung der produzierten Münztypen verdeutlicht, dass im Königreich Sachsen die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen über die Ausprägung der Scheidemünzen eingehalten wurden. Die Auflagen waren nur so hoch, wie tatsächlich im täglichen kleinen Zahlungsverkehr benötigt.

Prägezahlen der Kurantmünzen in Stück

Münzen 1806-1838 1839-1856 1857-1873
2 Taler 0 2.814.246 1.905.936
1 Taler 16.877.864 21.551.386 27.010.962
1 Ausbeutetaler 152.884 531.263 2.458.420
2/3-Taler 1.204.280 0 0
1/3-Taler 1.440.604 2.089.842 1.288.304
1/6-Taler 9.680.822 6.855.188 5.245.961
1/12-Taler 34.089.967 0 0
1/24-Taler 3.432.904 0 0

Prägezahlen der Scheidemünzen in Stück

Münzen Werkstoff 1806-1838 1839-1856 1857-1873
1/48 Taler Billon 19.116.338 0 0
8 Pfennige Billon 7.336.578 0 0
2 Neugroschen Billon 0 15.139.388 3.555.514
1 Neugroschen Billon 0 17.427.366 5.887.725
½ Neugroschen Billon 0 13.601.742 0
5 Pfennige Kupfer 0 0 5.695.573
4 Pfennige Kupfer 4.096.800 0 0
3 Pfennige Kupfer 2.497.930 0 0
2 Pfennige Kupfer 0 7.377.127 8.633.280
1 Pfennig Kupfer 14.058.727 13.972.503 16.818.269
1 Heller Kupfer 561.600 0 0

Tagelöhne 1825 in Dresden: für Handarbeiter 6 Groschen, Maurer 8 Groschen und Zimmermann 10 Groschen.

Preise 1831 in Dresden:

1 Pfund Rindfleisch (0,467 kg) 2 Groschen 8 Pfennig 1 kg Butter 11 Groschen 1 Schock Eier (60 Stück) 25 Groschen 1 Schock Käse 18 Groschen 1 Metze Erbsen (6,4 l) 12 Groschen 1 Scheffel Kartoffeln (ca. 104 l) 1 Taler 10 Groschen 1 Scheffel Roggen 3 Taler 4 Groschen 1 Scheffel Weizen 4 Taler 12 Groschen


Konventionsspeciestaler 1806 - 1838[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Münzen im Konventionsmünzfuß Größenvergleich
Dukat - Taler - Scheidemünze Silber - Scheidemünze Kupfer

Der mit Verordnung vom 14. Mai 1763 eingeführter Konventionsfuß gemäß Wiener Münzkonvention von 1753 blieb von 1806 bis 1838 geltender Münzfuß im Königreich Sachsen. Er wurde nach der Ausprägung auch als 10-Taler-Fuß oder 20-Gulden-Fuß bezeichnet. Münzgewicht war weiterhin die Kölner Mark nach dem in Dresden geltenden Gewicht von 233,543 g Feinsilber.[1]

Die Trennung zwischen Silberwert und Nennwert blieb damit erhalten. Die Ausprägung des Talers erfolgte zum Nennwert von 32 Groschen mit 10 Stück aus der feinen Mark. Der Konventionsspeciestaler aus Dresden enthielt somit 23,354 g Feinsilber. Bei einem Feingehalt von 833,33‰ hatte er ein Soll-Gewicht von 28,025 g.

Der Reichstaler war Rechnungstaler mit der Einteilung von 1 Reichstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige = 576 Heller. Er wurde als Münze im Königreich Sachsen nicht ausgeprägt. Der Wert des Konventionsspeciestaler ergibt sich aus der Rechnung:

32 Groschen geteilt durch 24 Groschen = 1,333 oder 1⅓ Reichsrechnungstaler oder 1 Reichsrechnungstaler 8 Groschen.

Nach der Wiener Münzkonvention musste erstmals auf dem Gepräge des Konventionsspeciestaler der Münzfuß angegeben sein. Der Münzherr garantierte damit den Silbergehalt der Münzen. Im Königreich Sachsen erfolgte diese Angabe als Umschrift auf der Rückseite: ZEHN EINE FEINE MARK. Weitere Bezeichnungen zum Münzname oder zum Wert in Reichsrechnungstalern fehlten. Sie waren nur auf den Talerteilstücken enthalten.

Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gab es abgesehen von Österreich nur noch wenige Länder, die den Konventionstaler prägten:

334.674 Stück Königreich Bayern bis 1825 und danach nur noch als Geschichtstaler
154.076 Stück Herzogtum Nassau bis 1815
16.795 Stück Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt bis 1813
12.919 Stück Großherzogtum Baden bis 1811
1.729 Stück Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha von 1829-1835
19.671 Stück weitere 6 Länder bis 1821

Das Königreich Sachsen prägte 16,8 Mio. Konventionstaler. Es war eines der wenigen Länder, wo der Konventionsfuß noch gesetzlicher Münzfuß war.

Talerprägungen unter Friedrich August I. König von Sachsen 1806-1827[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Prägung des Konventionsspeciestaler von 1806 bis 1827 erfolgte in der Münzstätte Dresden unter folgenden Münzmeistern:

  • Samuel Gottlieb Helbig, Amtszeit 1804 bis 1813, Münzzeichen mit Punkt unten S.G.H. oder mit Punkt in der Mitte S•G•H•
  • Johann Gotthelf Studer, Amtszeit 1812 bis 1832, Münzzeichen I.G.S. bzw. ab 1824 nur S

Zur Bewältigung der sehr hohen Prägezahlen 1812 und 1813 begann bereits 1812 der Münzmeister Johann Gotthelf Studer seine Tätigkeit in Dresden und arbeitete bis 1813 parallel mit dem Vorgänger Samuel Gottlieb Helbig zusammen. Deshalb wurde der Konventionsspeziestaler von 1813 mit beiden Münzmeisterzeichen geprägt. Für das Jahr 1814 sind nur Probeprägungen bekannt. Danach gingen die Prägezahlen deutlich zurück.

Konventionsspeziestaler 1806 bis 1817[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obwohl die Annahme des Königstitels erst im Monat Dezember erfolgte, erschienen noch wenige Exemplare des ersten sächsischen Königstalers im Jahr 1806. Dessen Gestaltung war abgesehen von geringfügigen Unterschieden im Bild und in der Schrift sowie den Varianten in der Randgestaltung typisch für die Talerproduktion der Jahre 1806 bis 1817.

Für die Vorderseite wurde nicht wie vor der Krönung ein Brustbild im antiken Harnisch, sondern ein barhäuptiges Kopfbild des Königs nach rechts im klassizistischen Stil verwendet. Perücke und Nackenschleife unterstreichen die konservative, reformfeindliche Haltung des Königs. Die von links beginnende Titelumschrift mit großen Buchstaben in Latein lautet: FRIDERICUS AUGUSTUS DEI GRATIA REX SAXONIÆ (Friedrich August von Gottes Gnaden König von Sachsen).

Für die Rückseite wird ein heraldisch tingiertes Wappen des Königreichs Sachsen in einem ovalen Wappenschild mit aufgesetzter Königskrone verwendet. Laut Generale vom 29.12.1806 sollte sich das vorläufige Wappen des Königreichs eigentlich in einem geschweiften Wappenschild befinden. Wie bei den letzten kurfürstlichen Konventionstalern ist das Wappenschild beidseitig mit zwei Lorbeergirlanden geschmückt und mit zwei über Kreuz liegenden Palmzweigen als Symbol für den Friedenswunsch eingefasst. Zwischen deren Stielenden befindet sich das Münzmeisterzeichen. Die von rechts beginnende Umschrift in Deutsch enthält als Pflichtangabe den ausgeschriebenen Münzfuß „ZEHN EINE FEINE MARK“ und die Jahreszahl.

Laubrand oben, darunter Napoleonrand unterschiedlich gestaltet

Bedingt durch die Herstellung in freier Prägung sind die Taler bis 1816 nicht kreisrund. Durch den ungleichmäßigen Prägedruck entstanden größeren Schwankungen beim Durchmesser und bei der Dicke der Münzen. Der gerändelte Randstab ist überwiegend lückenhaft ausgebildet. Der Rand wurde als Laubrand und in verschiedenen Varianten zusätzlich als Napoleonrand geprägt. Der erstmals in Sachsen geprägte Napoleonrand ist ein stilisierter Laubrand und sieht aus wie aneinandergereihte Buchstaben N oder M.

Durch die sehr hohen Prägezahlen bis 1813 musste mit mehreren Stempeln gearbeitet werden. Das führte zu diversen geringfügigen Abweichungen zwischen den Jahrgängen, aber auch innerhalb eines Jahres.

Konventionsspeciestaler 1806
Königstaler
Mmz. SGH
Auflage in geringer Anzahl
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1806 28,02 g 41,10 mm 2,28 mm
Laubrand
Konventionsspeciestaler 1807-1813
Auflage 5.029.205 Stück mit Ausbeutetaler
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1807 28,10 g 40,14 mm 2,56 mm
1812 28,06 g 40,05 mm 2,21 mm
1812 28,09 g 39,94 mm 2,76 mm
1813 28,06 g 40,48 mm 2,47 mm
Konventionsspeciestaler 1807-1813
Mmz. SGH Varianten
große breite Königskrone
Laubrand: 1806, 1807
Napoleonrand: 1807, 1810, 1811, 1812, 1813

Varianten der im Zeitraum von 1807 bis 1813 unter Münzmeister Samuel Gottlieb Helbig geprägten Taler: [2] [3] [4]

  • Größe des Kopfbildes: 1807 kleiner als 1806, ab 1810 wieder größer
  • Königskrone: 1808 große und kleine Krone, 1812 und 1813 deutlich breitere Krone
  • Palmzweige: 1812 und 1813 andere Spitzen und abgeknickt
  • Münzmeisterzeichen: Trennpunkte unten oder mittig
  • Größe und Abstand der Buchstaben der Umschriften variieren, ab 1810 fehlt nach dem Wort "ZEHN" der Punkt
  • Auch mit Jahreszahl 1813 über 1812 geschnitten

Nach dem Wiener Kongress und dem Verlust an Territorium und Einwohner reduzierten sich die Prägezahlen deutlich:

Mmz. SGH und IGS Auflage 1813 = 773.310 Stück mit Ausbeutetaler
Mmz. IGS Auflage 1814 = Probeprägung unter russischer Verwaltung
Mmz. IGS Auflage 1815 = 510.380 Stück mit Ausbeutetaler
Mmz. IGS Auflage 1816 = 481.350 Stück mit Ausbeutetaler
Konventionsspeciestaler 1813-1816
Mmz. IGS
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1813 27,90 g 39,80 mm 2,38 mm
1816 27,93 g 39,62 mm 2,60 mm
1816 28,09 g 39,87 mm 2,63 mm
Konventionsspeciestaler 1813-1816
Mmz. IGS Varianten
nur mit großem Kopfbild
nur mit breiter Krone
nur mit abgeknickten Palmzweig
nur mit Durchmesser unter 40 mm
Laubrand: 1816
Napoleonrand: ?

Varianten der im Zeitraum von 1813 bis 1817 unter Münzmeister Johann Gotthelf Studer geprägten Taler:[5] [6]

  • Jahrgang 1813 auch mit Stempelfehler: ENIE statt EINE unter russischer Verwaltung 1814 geschlagen
  • ab Jahrgang 1815 Jahreszahl mit arabischer 1, vorher unvollständige römische I
  • auch mit Jahreszahl 1815 aus 1813 und 1816 aus 1815 geschnitten
  • Jahrgang 1816 auch mit Randschrift GOTT * SEGNE * SACHSEN und zwei Arabesken (siehe weiter unten)

Konventionsspeziestaler 1816 bis 1823[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Münzmeister Johann Gotthelf Studer führte 1816 in Sachsen die Ringprägung ein. Begonnen wurde mit den Silbertalern. Die Ronde befindet sich bei der Ringprägung in einem Stahlring. Damit wird verhindert, dass während des Prägevorgangs durch den Pressdruck ein größerer oder unrunder Durchmesser der Münze entsteht. Der Durchmesser der in Ringprägung hergestellten Taler lag nicht mehr über 39 mm. Es war erstmals eine zentrierte und kreisrunde Prägung möglich. Dafür vergrößerte sich die Münze am Rand geringfügig. Dieses Randstäbchen wurde mit einem Perlkreis versehen. Der dickere Rand ermöglichte außerdem eine vertiefte Randschrift.

Zusammen mit der Einführung der Ringprägung erfolgte die Beschriftung der Münzen nur noch in deutscher Sprache. Unerwartet für den konservativ eingestellten König wurde in der Titelumschrift auf das "Gottesgnadentum" verzichtet. Abhängig von der Größe des Brustbildes wurde die Titelumschrift in drei Varianten ausgeschrieben oder abgekürzt. Der gealterte König lässt sich trotz des verlorenen Krieges wieder in Uniform und mit Perücke darstellen. Die Wiedergabe der Uniform und die abgebildeten Orden ändern sich:

  • Der nichtmilitärischen Orden der Rautenkrone wurde von König Friedrich August I. am 20.07.1807 zum Andenken an das gebildete Königreich gestiftet. Er bestand aus einem Ordensband mit Kleinod und einem Bruststern. Beim Taler von 1816 erfolgte die Abbildung ohne Bruststern.
  • Als Herzog von Warschau hatte Friedrich August den Orden des Weißen Adlers weiterentwickelt. Er wurde vom Ordensband halb verdeckt ab 1817 abgebildet.
  • Der militärische St. Heinrichs Orden ist der älteste sächsische Ritterorden. Am 23. September 1829 erhielt der Orden durch Friedrich August eine Erweiterung seiner Statuten. Er wurde ab 1822 als Ordensspange abgebildet.
  • 1819 wurde Friedrich August Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies. Das umgelegte Halsband mit dem goldenen Widderfell wurde ab 1822 abgebildet.

Das Brustbild mit allen Orden auf den Münzen entspricht der Darstellung des Königs auf dem bekannten Gemälde des Malers Carl Christian Vogel von Vogelstein aus dem Jahr 1823.

Das Bildnis war Ausdruck dafür, dass sich an der bestehenden Ordnung nichts ändern sollte. Friedrich August I. war Gegner liberaler Ideen und gegen Reformen für mehr Rechte des aufkommenden Bürgertums.

Auf der Rückseite wurde das ovale Wappenschild mit aufgesetzter Königskrone, Girlanden und Palmwedel sowie dem Münzmeisterzeichen I.G.S. zwischen den Stielenden beibehalten. Änderungen gab es bei der Umschrift, die jetzt von links beginnt, statt bisher von rechts. Die Jahreszahl steht unter dem Münzmeisterzeichen I.G.S. und nicht wie vorher in der Umschrift.

Alle Taler von 1816 bis 1823 enthalten auf glattem Rand die vertiefte Randschrift GOTT SEGNE SACHSEN. Am Randstab befindet sich beidseitig ein Perlkreis. Der Abstand zwischen den Perlen wurde bei den Talern ab 1817 gegenüber dem Schlafrocktaler vergrößert.

Mit der Einführung der Ringprägung gab es einen Probetaler mit dem zuletzt verwendeten Kopfbild des Königs und den Schlafrocktaler in geringer Auflage-[7]

Konventionsspeciestaler 1816
Schlafrocktaler
Auflage etwa 2.000 Stück
Brustbild nach rechts mit Kleinod der Rautenkrone
FRIEDR • AUGUST KOENIG VON SACHSEN
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1816 28,00 g 38,89 mm 3,08 mm
Konventionsspeciestaler 1817-1821
Gesamtauflage 1.641.667 Stück
Brustbild nach links
Ordensband und Bruststern Orden Rautenkrone
FRIEDRICH AUGUST KOENIG VON SACHSEN
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1819 27,81 g 37,93 mm 2,55 mm
Konventionsspeciestaler 1822-1823
Gesamtauflage 1.123.493 Stück
Brustbild massiger, alle 4 Orden[Anm.1 1]
Titelumschrift gekürzt:
FRIEDR. AUGUST KOENIG V. SACHSEN
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1823 27,87 g 38,35 mm 2,55 mm
  1. Umgelegtes Ordensband mit Kleinod und Bruststern des Ordens von der Rautenkrone, halbverdeckter Ordensstern vom Orden des Weißen Adlers, Ordensspange mit dem St.-Heinrichs-Orden, Halsband mit dem goldenen Widderfell des Ordens vom Goldenen Vlies.


Konventionsspeziestaler 1824 bis 1827[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor dem Tod des Königs am 05. Mai 1827 wurden die letzten Konventionsspeziestaler mit neuer Vorder- und Rückseite geprägt.

Das Brustbild des Königs ist nicht mehr so massiv dargestellt. Es gab erneut Änderungen bei den Orden. Ordensband und Kleinod des Ordens der Rautenkrone wurden durch einen umgelegten Hermelinmantel ersetzt. Die gekürzte Titelumschrift blieb erhalten.

Die Rückseite wurde durch die erstmalige Verwendung eines vereinfacht dargestellten Majestätswappens ohne Wappenmantel komplett neu gestaltet. Das geschweifte Wappenschild mit 5 schwarzen Balken auf goldenem Grund mit einem schrägrechten grünen Rautenkranz wurde heraldisch tingiert abgebildet. Das Majestätswappen hatte König Friedrich August I. bereits 1815 verordnet. Das Münzmeisterzeichen aus nur einem Buchstaben S steht relativ klein unter dem Wappenschild nahe am Münzenrand und teilt die Jahreszahl. Die Pflichtangabe zum Münzfuß blieb unverändert.

Der Durchmesser der Taler verringerte sich um weitere 1 mm auf 37 mm; entsprechend erhöhte sich die Dicke der Münzen um etwa 0,5 mm. Die Randschrift GOTT SEGNE SACHSEN enthält jetzt eine Krone zwischen zwei Arabesken. Die Wörter werden nicht mehr durch einen Stern sondern durch eine stilisierte Blüte getrennt.

Konventionsspeciestaler 1824-1827
Auflage 2.060.240 Stück mit Ausbeutetaler
Titelumschrift gekürzt:
FRIEDR. AUGUST KOENIG V. SACHSEN
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1826 28,04 g 37,38 mm 2,99 mm
1827 28,08 g 37,47 mm 3,03 mm


Ausbildung der Randgestaltung der Taler ab 1816[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Taler 1816 mit Laubrand
Schlafrocktaler 1816
Taler ab 1822
Taler ab 1824

Erstmalig für Sachsen wurden Exemplare des Jahrgangs 1816 aus freier Prägung mit einer Randschrift im Laubrand versehen. Der Text GOTT SEGNE SACHSEN wurde unverändert für alle Taler und Doppeltaler bis 1871 verwendet. Veränderungen gab es bei den Trennzeichen zwischen den Wörtern.

  • Trennzeichen des Laubrandtalers von 1816 aus einem sechszackigen Stern zwischen den ersten zwei Worten und zwei stilisierten Blüten am Ende der Randschrift fanden bis 1823 Verwendung.
  • Die Trennzeichen des Schlafrocktalers blieben einmalig in ihrer Verwendung.
  • Ab 1824 verdrängte eine stilisierte Blüte den sechszackigen Stern und am Ende der Randschrift wurde eine Krone zwischen zwei Palmwedel geprägt. Diese Gestaltung blieb bis zum letzten Taler, den Siegestaler 1871 erhalten.

Talerprägungen unter Anton König von Sachsen 1827-1836[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weil kein männlicher Erbe existierte übernahm der jüngere Bruder des verstorbenen Friedrich August I. den Thron. Anton hatte keine Regierungserfahrung und wollte wegen seines fortgeschrittenen Alters offensichtlich auch keine Veränderungen. Sein Interesse galt der Musik. Zu seinen Verdiensten gehört die Vereinigung der neuen Bauten auf der Neustädter Seite von Dresden im Jahr 1835 zu einem vierten Stadtteil unter dem Namen Antonstadt.

1830 und 1831 kam es auch in Sachsen wegen fehlender bürgerlicher Freiheiten und hoher Steuern sowie wachsender Unzufriedenheit über den verhassten Minister von Einsiedel zu politischen Unruhen. Dem Bürgertum gelang es die Proteste mit einer neuen Verfassung und Reformversprechen der Regierung zu beenden. Mit der ersten sächsischen Verfassung vom 04.09.1831 wurde das Königreich Sachsen eine konstitutionelle Monarchie. Der König behielt seine alleinige Souveränität, war jedoch bei den Regierungsgeschäften an die Mitwirkung der Minister und die Entscheidungen der beiden Kammern der Ständeversammlung gebunden. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer konnten direkt und geheim gewählt werden. Wahlberechtigung bestand ab 25 Jahre und wenn man mindestens 3 Taler Staatssteuern zahlte. Wählbar war jeder ab 30 Jahre und wenn er mindestens 30 Taler Staatssteuern zahlte. Es wurde begonnen die Bauern von den Feudallasten zu befreien. Auch der Forderung des Volkes nach einem jüngeren Regenten musste König Anton nachkommen und ernannte am 13.09.1830 seinen Neffen Friedrich August zum Prinz-Mitregenten, was jedoch keine Auswirkungen auf die Gestaltung der Münzen hatte.

Am Währungssystem gab es immer noch keine Änderungen, obwohl nur noch in Österreich und im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Konventionsspeciestaler geprägt wurden. Die Prägung erfolgte weiter in der Münzstätte Dresden unter den Münzmeistern:

  • Johann Gotthelf Studer, Amtszeit 1812 bis zum Tod am 29. März 1832, Münzzeichen S
  • Johann Georg Grohmann, Amtszeit 24. August 1833 bis 1844, Münzzeichen G

Für den Zeitraum ohne eingesetzten Münzmeister erfolgte die Prägung mit den alten Stempeln von 1832 und Mmz. S. Der Wechsel des Münzmeisters führte zu keine Veränderung bei der Gestaltung der Taler.[8]

Anton lies sein Kopfbild wieder im klassizistischen Stil abbilden. Das Antlitz sah wesentlich jünger aus als das tatsächliche Alter des Königs von 71 Jahren. Außerdem war es so unglücklich gestaltet, dass es sofort den spöttischen Spitznamen Mohrenkopf erhielt. Dieser Mohrenkopftaler wurde deshalb auch nur zwei Jahre geprägt. Ab 1829 wurde das neue Kopfbild dem Alter des Königs angepasst. Die von links beginnende Titelumschrift ANTON V.G.G. KOENIG VON SACHSEN enthielt wieder das Gottesgnadentum.

Bei der Gestaltung der Rückseite der Münzen gab es eine Neuerung. Der geschweifte Wappenschild wurde wieder verziert. Statt der früher verwendeten Palmen-, Eichen- oder Lorbeerzweigen wurde jetzt auf allen Umlaufmünzen die Mauerraute als Zierelement verwendet. Die Mauerraute mit blattförmig ausgebildeten Zinken ist bereits Vorbild für den Rautenkranz im Wappen von Sachsen. Unter dem Wappenschild wurden die Zweige mit einer Schleife zusammengebunden. Dazwischen befand sich das Münzmeisterzeichen und darunter am Rand die Jahreszahl in Bogenschrift. Der Münzfuß ZEHN EINE FEINE MARK wurde wieder oben, als von links beginnende Umschrift, jedoch von der Königskrone getrennt angegeben.

Die letzte Gestaltung der Randschrift GOTT SEGNE SACHSEN wurde beibehalten.

Konventionsspeciestaler 1827-1828
Mohrenkopftaler
Mmz. S
Auflage 715.366 Stück
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1827 27,97 g 37,39 mm 2,90 mm
1828 28,03 g 37,39 mm 3,00 mm
Konventionsspeciestaler 1829-1832
Mmz. S
Auflage 2.830.882 Stück
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1829 28,07 g 36,94 mm 3,04 mm
1832 28,05 g 36,92 mm 3,03 mm

Mit dem Wechsel des Kopfbildes, gab es geringfügige Änderungen auf der Wappenseite. Die Zweige und insbesondere die Blätter der Mauerraute wurden neu geformt. Der WEchsel des Münzmeisters 1833 führte zu keinen weiteren Veränderungen.

Konventionsspeciestaler 1833-1836
Mmz. G
Auflage 1.718.985 Stück
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1833 28,19 g 37,02 mm 2,99 mm
1834 27,94 g 36,95 mm 2,86 mm
1836 27,93 g 36,98 mm 2,74 mm

Bei den Talern von 1833 und 1834 gab es fehlerhafte Randschriften. So wurde SACHSEN mit F statt E geschlagen bzw. der Buchstabe war so nah am Rand, dass der unter Teil des E fehlte.[9]

Talerprägungen unter Friedrich August II. König von Sachsen 1836-1838[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem der Neffe von Friedrich August I. und Anton bereits 1830 zum Mitregenten ernannt wurde, übernahm er nach dem Tod von König Anton am 06. März 1836 den Thron. Das Jahresbudget für die königliche Familie betrug übrigens nach dem Königlichen Hausgesetz von 1837 maximal 120.000 Taler.

Der junge König begann mit Reformen. Unter anderem sah das neue Kriminalgesetzbuch von 1838 für Falschmünzen Zuchthaus bis 8 Jahre und für Beschneiden oder Abfeilen bis 6 Monate Gefängnis vor. Andererseits wollte der König die feudalen Verhältnisse aufrechterhalten.

Mit der wirtschaftlichen Entwicklung im seit 1834 bestehenden Deutschen Zollverein war klar, dass eine Währungsreform kommen wird. Es wurden nur noch wenige Konventionsspeciestaler in der Münzstätte Dresden unter dem Münzmeister Johann Georg Grohmann, Amtszeit 1833 bis 1844, Münzzeichen G geprägt. Die Jahresauflage sank auf etwa 5% der unter König Anton produzierten Taler.

Die Vorderseite der Taler zeigte ein großen Kopfbildnis des Königs nach rechts im klassizistischen Stiel und nicht wie bei anderen Regenten in der bürgerlichen Biedermeiermode mit lange Koteletten und eventuell einen Oberlippen- oder Backenbart. Er war der letzte deutsche Regent, der das Gottesgnadentum weiter in der Titelumschrift führte. 1836 und 1837 war die Titelumschrift oben durch das Kopfbild unterbrochen, ab 1837 auch durchgehend mit größeren Buchstaben. Außerdem änderte sich die Schreibweise des Wortes König:

  • FRIEDRICH AUGUST / V.G.G. KŒNIG V. SACHSEN
  • FRIEDRICH AUGUST V.G.G. KOENIG V. SACHSEN

Die Darstellung des sächsischen Wappens wurde für die letzten Konventionstaler nochmals geändert. Statt eines geschweiften Schildes wurde jetzt ein rechteckiges Wappenschild wie im Majestätswappen abgebildet. Die Mauerraute blieb als Zierelement erhalten. Unter dem Wappenschild wurden die Zweige weiter mit einer Schleife zusammengebunden. Dazwischen befand sich unverändert das Münzmeisterzeichen und darunter am Rand die Jahreszahl in Bogenschrift. Der Münzfuß „ZEHN EINE FEINE MARK“ wurde weiterhin oben, als von links beginnende Umschrift, von der Königskrone getrennt, angegeben.

Die letzte Gestaltung der Randschrift GOTT SEGNE SACHSEN wurde beibehalten.

Konventionsspeciestaler 1836-1837
Mmz. G
Titelumschrift unterbrochen
Gesamtauflage 64.374 Stück
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1837 28,07 g 37,45 mm 2,81 mm
Konventionsspeciestaler 1837-1838
Titelumschrift durchgehend
1837 Auflage 93.513 Stück
1838 Auflage 138.997 Stück
Jahr Gewicht Durchmesser Dicke
1837 27,89 g 37,45 mm 2,69 mm
1838 28,05 g 37,33 mm 2,71 mm

Abgesehen von Österreich ist der Taler des Jahres 1838 der letzte geprägte Konventionsspeciestaler der deutschen Staaten. Das dürfte der Anlass dafür gewesen sein, die Auflage nochmals deutlich zu erhöhen.

Kurs und Außerkurssetzung der Konventionstaler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

keine Annahmepflicht ab 01.01.1841 laut Münzverfassung Königreich Sachsen vom 20.07.1840 und Verordnung des sächsischen Finanzministers vom 17.11.1840; neuer Wert (im 14-Taler-Fuß) = 1 Taler 11 Neugroschen 1 Pfennig; endgültige Außerkurssetzung ab 31.10.1858 mit Wiener Münzvertrag vom 24.01.1857(ausgenommen der genannte Maria-Theresien-Taler)








Prägungen nach der Dresdner Münzkonvention 1838 - 1857[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prägungen nach dem Wiener Münzvertrag 1858 - 1871 / 1873[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

König Johann von Sachen Regentschaft 09.08.1854-29.10.1873 (Friedrich Gonne 1855 Pastell, Stadtgeschichtliches Museum Leipzig)

Prägungen unter Münzmeister Gustav Theodor Fischer von 1858 bis 1860[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politik, Wirtschaft und Handel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den politisch ruhigen 50iger Jahren entwickelt sich das Königreich Sachsen zu einem führenden Industriestaat. Der Gesamtwert der erzeugten Industriegüter erreichte jährlich etwa 90 Mio. Taler und der Exportüberschuss etwa 3 Mio. Taler. Der Warenumsatz auf den drei Leipziger Messen lag bei 60 Mio. Taler pro Jahr.

Das Budget der Staatseinnahmen und –ausgeben war von 1855-1857 mit jeweils jährlich 9.959.353 Taler veranschlagt. Die Staatsschuld erreichte 1855 eine Höhe von 62.236.066 Taler, davon 55.215.625 Taler neue Schulden seit 1830, 20.441 Taler ältere Schulden und 7 Mio. Taler unverzinsliche Kassenbillets. 1857 wurden die alten Kassenbillets eingezogen und für 9 Mio. Taler neue Kassenbillets ausgegeben. Kassenbillets gab es zu 1, 5, 10, 20 und 50 Taler. Die Leipziger Bank gab auch Noten zu 100 und 500 Taler aus. [10]

Mit über 2 Mio. Einwohnern (davon ~60% im arbeitsfähigen Alter zwischen 14 und 60 Jahre) war Sachsen das am dichtesten besiedelte Land Europas. 1858 hatte Dresden 117.750 und Leipzig 74.209 Einwohner.[11] Entsprechend hoch war der Bedarf an Münzen für den Geldverkehr. Seit 1851 wurden jährlich über 5 Mio. Stück sächsische Münzen gemäß Münzverfassung vom 20.07.1840 ausgegeben, zuletzt 1854 im Wert von 3,9 Mio. Taler.

Der König erhielt seit 1855 jährlich 570.000 Taler und die Königin 30.000 Taler zur freien Verfügung. Dafür ging der Ertrag aus ihren Besitzungen an den Staatshaushalt. Das Jahreseinkommen eines Fabrikanten in einer Großstadt lag in den 50iger Jahren bei 20.000 bis 40.000 Taler. Ein Baumwoll- und Leineweber hatte ein Wochenlohn (6 Tage je 10 Stunden) von 2 Talern 3 Neugroschen, ein Maurer- oder Zimmergeselle von 2 Talern 18 Neugroschen. Die Lebenshaltungskosten eines 5-Personen-Haushalts (war Landesdurchschnitt) betrugen 3 Taler 15 Neugroschen pro Woche.[12]

Nach Berechnungen der Bundesbank hätte ein Taler der Jahre 1857 bis 1860 im Jahr 2012 eine Kaufkraft von 27 bis 30 Euro.[13]

Ende der 50iger Jahre erreichte die von Amerika ausgehende Finanz- und Wirtschaftskrise auch Sachsen. Die Nachfrage nach Gold- und Silbergeld durch die Flucht aus dem Papiergeld stieg enorm. Das Königreich Sachsen gehörte mit zu den deutschen Ländern, die durch eine verstärkte Münzprägung zur relativ schnellen Überwindung dieser internationalen Krise beitrugen.

Übernahme des Wiener Münzvertrages in Landesrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab dem 08.02.1856 nahm der Bevollmächtigte des Königreiches Sachsen Adolf Freiherr von Weißenbach, Geheimrat und Finanz-Ministerialdirektor der Oberrechnungskammer an den Vorverhandlungen zu einen neuem Münzvertrag teil, die bereits seit 1854 von Österreich, Preußen, Hannover, Frankfurt, Bayern und Parma geführt wurden. Technischer Beistand war der königliche Münzgegenwardein Gustav Julius Buschik (später Münzmeister in Dresden). Sachsen setzte sich für eine Silberwährung mit Annäherung an das französische Münzsystem und eine konsequente Begrenzung von Scheidemünzen ein. Die wiederholt vorgetragene Forderung als neue Vereinsmünze den Drittel-Taler, eingeteilt in 100 Pfennig als Grundlage für ein künftiges dezimales Währungssystem festzulegen, erreichten jedoch noch keine Mehrheit. [14]

Sachsen musste die neuen Vereinsmünzen akzeptierten und unterzeichnete am 24. Januar 1857 den Hauptvertrag sowie den verbindlichen Separat-Artikel. Am gleichen Tag wurde von Sachsen mit den Ländern, die bisher nach den 14-Taler-Münzfuß prägten, ein Nachtrag zum Dresdner Münzvertrag vom 30.07.1838 unterzeichnet. Geregelt wurden – auch in Umsetzung des Separat-Artikels - die weiteren Taler-Prägungen, der Drittel-Taler in Sachsen, der Münzfuß der Scheidemünzen und die Gedenkmünzen (siehe jeweils weiter unten).

Mit Verordnung des Königs Johann vom 18.05.1857 erfolgte die Bekanntmachung des Wieners Münzvertrages im Königreich Sachsen ohne Veröffentlichung des Separat-Artikels sowie des Nachtrags zum Dresdner Münzvertrag vom 30.07.1838.[15] Mit einer „Verordnung wegen vertragsmäßiger Modifizierung der hierländischen Münzverfassung“ vom 19.05.1857 wurde die geltende Münzverfassung vom 20.07.1840 im Königreich Sachsen modifiziert.[16] Danach ist ab 1857 nur noch nach den Bestimmungen des Wiener Münzvertrages zu prägen: Beibehaltung der Silberwährung mit Einführung des 30-Taler-Münzfußes für die Ausprägung der Kurantmünzen als Zwei-, Ein-, Drittel- und Sechstel-Taler auf Grundlage des Zollpfundes zu 500g mit Zählweise in dezimaler Abstufung.

Im Königreich Sachsen wird weiterhin in der Münzstätte Dresden geprägt. Seit 1845 ist Gustav Theodor Fischer Münzmeister. 1857 begann er mit der Ausprägung der ersten Münzsorten in der neuen Währung. Der gesamte Jahrgang wurde nur in der neuen Währung geprägt.

Vereinsgoldmünzen 1857 bis 1859[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 7 der Verordnung vom 19.05.1857[16] beschränkte sich die weitere Goldausmünzung im Königreich auf die neu eingeführten Vereinsgoldmünzen Krone und Halbe Krone. Verpflichtungen oder Beschränkungen zur Ausprägung der Goldmünzen gab es nicht. Neben Sachsen wurden die Goldmünzen nur noch in Österreich, den Königreichen Hannover, Preußen und Bayern sowie im Herzogtum Braunschweig geprägt. Es bestand nach § 10 der genannten Verordnung keine Annahmepflicht als Zahlungsmittel. Insbesondere während oben genannter Finanzkrise wurden sie jedoch dafür verwendet.

Nach der Münzverfassung vom 20.07.1840 wurden im Königreich Sachsen bis 1856 insgesamt nur 26.900 Stück Goldmünzen in der alten Währung geprägt. Die Auflage der neuen Vereinsgoldmünzen in den ersten drei Jahren unter Münzmeister Fischer betrug bereits 24.516 Stück. Das sind 35% aller in Königreich Sachsen ausgegebenen Kronen-Münzen und 51% aller Halb-Kronen-Münzen.

Überhaupt wurde in allen Ländern, die die Vereinsgoldmünzen prägten, von 1857 bis 1859 bereits ein Anteil von 34% aller Kronen-Münzen und 51% aller Halb-Kronen-Münzen, die jemals bis 1871 ausgegeben wurden, erreicht. Die hohe Auflage resultierte aus der sich weltweit verbreitenden Finanz- und Wirtschaftskrise infolge der Zahlungsunfähigkeit von amerikanischen Banken. Es kam zu einem verstärkten Abfluss von Gold- und Silbergeld in die USA.

Die Prägungsverhältnisse der neuen Goldmünzen unterschieden sich deutlich von Ihren Vorgängern:

Nominal Prägezeit Rauhgewicht Feingewicht Feingehalt Durchmesser Dicke
Sophiendukat 1806-1873 3,490 g 3,442 g 986,11‰ 23,0 mm
Dukat 1806-1838 3,490 g 3,442 g 986,11‰ 20,0 mm
2 ½ Taler 1842-1854 3,341 g 3,016 g 902,78‰ 18,0 mm
5 Taler 1806-1854 6,682 g 6,032 g 902,78‰ 22,0 mm
10 Taler 1806-1854 13,364 g 12,064 g 902,78‰ 25,0 mm
½ Krone 1857-1870 5,556 g 5,000 g 900,00‰ 20,0 mm 1,2 mm
1 Krone 1857-1871 11,111 g 10,000 g 900,00‰ 24,0 mm 1,7 mm

Der Vergleich im Feingewicht verdeutlicht, dass eine Einordnung der neuen Goldmünzen schwierig ist. Folgerichtig wurden mit dem Wiener Münzvertrag die bisher vorhandenen Goldmünzen in den Vertragsländern verboten. Der weiter geprägte Sophiendukat war seit 1846 kein Zahlungsmittel mehr, sondern eine Medaille. Die Umrechnungskurse zwischen alten und neuen Goldmünzen bestimmte § 12 der Verordnung vom 19.05.1857: 1 Dukat = 0,3442 Krone und 5 Taler (Gold) = 0,6032 Krone.[16]

Die Prägeverhältnisse berücksichtigen, dass vieler ausländischer Goldmünzen mit einer Feinheit von 900‰ ausgeprägt wurden. Damit sie die Silberwährung nicht gefährden, sollte der Goldwert nicht in der Nähe des Wertes von 10 Silbertaler kommen. Ein Wertverhältnis zum Taler wurde auf dem Gepräge nicht mehr angegeben. Der Wert der Vereinsgoldmünzen zur Silberwährung sollte nur durch den Markt bestimmt werden. In sächsischen Münzakten wurde die Vereinskrone mit 9,2 Talern verrechnet.[18]

Unter Berücksichtigung der Vorschriften nach § 8 der Verordnung vom 19.05.1857 erhielten beide Vereinsgoldmünzen folgendes Gepräge:[16]

  • Avers:
Kopfbild des Königs nach links mit kurzem nach vorn gekämmten Haar im Stil des Klassizismus, darunter Münzmeisterzeichen F (für Gustav Theodor Fischer),
Es wird unverändert das Kopfbild des Königs von 1855 verwendet, entworfen vom ersten Graveur der Königlichen Münzstätte Karl Christian Friedrich Ulbricht, der von 1848 bis 1860 in Dresden tätig war. Ulbricht gestaltete das Porträt nach der im Jahr 1855 vom Bildhauer Ernst Rietschel geschaffenen Büste des Königs im Stil des Klassizismus. Rietschel hatte seit 1832 eine Professur für Bildhauerei an der Dresdner Kunstakademie.
Titelumschrift: IOHANN V.G.G. KOENIG V. SACHSEN (= JOHANN VON GOTTES GNADEN KÖNIG VON SACHSEN)
König Johann war der letzte sächsische König, der in der Titelumschrift nicht auf das Gottesgnadentum verzichtete.
  • Revers:
Nominal 1 KRONE bzw. 1/2 KRONE und darunter Jahreszahl als Inschrift innerhalb eines offenen Kranzes aus Eichenlaub,
durch zwei Rosetten geteilte Umschrift jeweils von links beginnend:
oben Münzbezeichnung VEREINSMÜNZE und unten mit kleineren Buchstaben Münzfuß 50 EIN PFUND FEIN bzw. 100 EIN PFUND FEIN
  • Randstäbchen mit anliegenden Perlkreis beidseitig.
  • Randschrift auf glatten Rand: GOTT * SEGNE * SACHSEN * ~ ♔ ~ * Randschrift auf glatten Rand: GOTT * SEGNE * SACHSEN * ~ ♔ ~ *
Vereinssilbermünzen 1857 bis 1859[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Königreich Sachsen endete 1856 die Prägung der bisherigen Doppeltaler und Taler im 14-Taler-Münzfuß aus der Münzmark zu 233,855 g. Wie in der königlichen Verordnung vom 19.05.1857 vorgesehen, begann 1857 die Ausprägung der neuen Vereinssilbermünzen Zwei-Vereinstaler und Ein-Vereinstaler im neuen 30-Taler-Münzfuß aus dem Münzpfund von 500 Gramm.[16] Der einfache Taler, der vorher Landesmünze war, wurde jetzt ebenfalls zur Vereinsmünze. Neue und alte Münzen sind als "Talerwährung" zu bezeichnen, ohne Unterschied im äußeren Wert (§ 2 der Verordnung vom 19.05.1857). Die geringen Unterschiede im Silberwert konnten schon wegen der zulässigen Abweichung beim Ausprägen vernachlässigt werden. Damit wurden alle einfachen Taler im 14-Taler-Münzfuß und alle Doppeltaler in allen Vertragsstaaten Zahlungsmittel, unabhängig davon, welches Land die Münzen ausprägte. Allerdings mussten bei Gewichtsverlusten durch Umlauf von mehr als 2% jeder Staat seine eigenen Vereinstaler einziehen.

Den neuen Taler als "Ein"-Vereinstaler zu bezeichnen sowie alte und neue Talermünzen im Wert gleichzustellen, geht übrigens auf eine Forderung von Sachsen am 28.03.1856 in den Vorverhandlungen zum Wiener Münzvertrag zurück. Die gewünschte Unterscheidung zu den alten Talern von Preußen und Sachsen sollte durch eine Verkleinerung im Durchmesser erreicht werden.

Die vorgeschriebenen Prägungsverhältnisse der neuen Doppeltaler(§ 4 der Verordnung vom 19.05.1857) unterschieden sich tatsächlich nur geringfügig vom Vorgänger. Beim einfachen Taler wurde der Feingehalt als Vereinsmünze angepasst. Alle Vereinstaler wurden im Ring geprägt.

Nominal Prägezeit Rauhgewicht Zulässige Abweichung Feingewicht Feingehalt Zulässige Abweichung Durch-messer Dicke
Zwei Taler Vereinsmünze 1839 bis 1856 37,120 g 36,860 bis 37,231 g 33,408 g 900‰ Silber 100‰ Kupfer +/- 3,000‰ 41,0 mm 3,01-3,09 mm
Zwei Vereinstaler 1857 bis 1861 37,037 g 36,778 bis 37,148 g 33,333 g 900‰ Silber 100‰ Kupfer +/- 3,000‰ 41,0 mm 3,01-3,09 mm
Ein Taler 1839 bis 1856 22,272 g 22,161 bis 22,383 g 16,704 g 750‰ Silber 250‰ Kupfer +/- 3,472‰ 34,0 mm 2,59-2,79 mm
Ein Vereinstaler 1857 bis 1871 18,519 g 18,445 bis 18,593 g 16,667 g 900‰ Silber 100‰ Kupfer +/- 3,000‰ 33,0 mm 2,55 mm

Die Überprüfung des Feingehaltes auf nassem Wege ergab bei den Zwei-Vereinstalern von 1857 bis 1859 nur etwa 872‰ Silber. Der tatsächliche Durchmesser lag zwischen 41,10 und 41,20 mm.

Unter Berücksichtigung der Vorschriften erhielten die ersten Vereinssilbermünzen folgendes Gepräge:

  • Avers:
Kopfbild des Königs nach links mit kurzem nach vorn gekämmten Haar im Stil des Klassizismus, darunter Münzmeisterzeichen F (für Gustav Theodor Fischer),
Es wird wie bei den Vereinsgoldmünzen unverändert das Kopfbild des Königs von 1855 verwendet.
Titelumschrift: IOHANN V.G.G. KOENIG VON SACHSEN (= JOHANN VON GOTTES GNADEN KÖNIG VON SACHSEN)
König Johann war der letzte sächsische König, der in der Titelumschrift nicht auf das Gottesgnadentum verzichtete.
Rückseiten der Vereinsmünzen
2 Taler Dresdner Münzvertrag (rechts)
Zwei-Vereinstaler Wiener Münzvertrag (links)
  • Revers:
Gekrönter geschweifter Wappenschild von Sachsen umzogen vom Band des Ordens von der Rautenkrone mit anhängendem Kleinod in einem aus der Königskrone herabfallenden Hermelinmantel; darunter in Bogenschrift vom Ordenskleinod getrennte Jahreszahl
Zur besseren Unterscheidung von den Vorgängermünzen wurde ein neu gestaltetes Wappen verwendet. Der Wappenschild war nicht mehr gerade sondern geschweift und hatte außerdem eine Krone. Auch der von König Friedrich August II. eingeführte Wappenmantel erhielt ein neues Aussehen.
König Friedrich August I. stiftete am 20.07.1807 den ersten nichtmilitärischen Orden der Rautenkrone, um auch verdienstvolle Staatsmänner auszeichnen zu können. Der Name bezieht sich auf die im Wappen von Sachsen enthaltene grüne Raute. Das Ordenszeichen besteht aus einem goldenen, grünemaillierten Johanniterkreuz. In seiner Mitte die goldenen Chiffren F A für Friedrich August. Das Ordenszeichen wird am grasgrünen Ordensband von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen. Der Orden wurde von 1807 bis 1918 in 431 Exemplaren verliehen.
Umschrift links Nennwert ZWEI VEREINSTHALER bzw. EIN VEREINSTHALER und rechts Silberwert XV EIN PFUND FEIN bzw. XXX EIN PFUND FEIN
Der Inhalt der Umschrift war für alle Vertragsstaaten gesetzlich vorgeschrieben.
Randverzierung Zwei-Vereinstaler
  • Randstäbchen mit anliegenden Perlkreis beidseitig. Randschrift auf glatten Rand: GOTT ~ ♔ ~ SEGNE ~ ♔ ~ SACHSEN * ~ ♔ ~ *

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lorenz, Rudolf, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871, HOBRIA Berlin, 1968, S.20
  2. Helmut Kahnt, Die sächsischen Münzen 1763-1827, 1.Auflage 2014, Nr.1204
  3. Arnold/Küthmann/Steinhilber, Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute, 29.Auflage 2014, Land Sachsen, Königreich, Nr.12
  4. Lorenz, Rudolf, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871, 1968, Nr.36
  5. Helmut Kahnt, Die sächsischen Münzen 1763-1827, 1.Auflage 2014, Nr.1208.1.
  6. Arnold/Küthmann/Steinhilber, Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute, 29.Auflage 2014, Land Sachsen, Königreich, Nr.12
  7. Helmut Kahnt, Die sächsischen Münzen 1763-1827, 1.Auflage 2014, Nr. 1215, 1216
  8. Lorenz, Rudolf, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871, HOBRIA Berlin, 1968, S.50
  9. Lorenz, Rudolf, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871, HOBRIA Berlin, 1968, S.56
  10. Dr.H.F.Brachelli, Deutsche Staatenkunde, Zweiter Band. 1857, S. 35, 72f., 915, (Google eBook)
  11. Dr. F. H. Ungewitter, Neueste Erdbeschreibung und Staatenkunde ..., Erster Band 4. Auflage 1858, S.283ff.,(Google eBook)
  12. Rudolph Strauss, Löhne sowie Brot- und Kartoffelpreise in Chemnitz, 1770 bis 1850, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte.- Berlin : Akad.-Verl, ISSN 0075-2800, ZDB-ID 2205610. - 1962, 4
  13. [www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Unternehmen_Und_Private_Hauhalte/Preise/kaufkraftaequivalente_historischer_betraege_in_deutschen_waehrungen.pdf?]
  14. Protokolle der Verhandlungen der auf dem Handels- und Zollvertrage vom 19.Februar 1853 beruhenden Conferenz über eine allgemeine Münz-Convention, Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1857, ÖStA, FM, Pr , Karton 167/1856
  15. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreiches Sachsen, 6tes Stück vom Jahre 1857, Nr.39, S.81ff. [1]
  16. a b c d e Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreiches Sachsen, 6tes Stück vom Jahre 1857, Nr.40, S.96ff. [2]
  17. Erstellt nach Angaben aus: Arnold/Küthmann/Steinhilber, Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute, 25. Auflage, 2010
  18. Rudolf Lorenz, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871 und des Grossherzogtums Warschau 1807-181, HOBRIA Berlin 1968, S. 19