Benutzer:Erarehumanumest/Zukunft Europa

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Ursprung der Zukunftsdebatte

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Die Frage nach der Bestimmung Europas ist älter als die Europäische Union selbst. Noch unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges schlug der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill 1946 die „Vereinigten Staaten von Europa“ vor – einen europäischen Bundesstaat, in dem alle Nationalstaaten aufgehen, und der als neuer Souverän für die gesamte Politik zuständig wäre. Ein paar Jahre später sprach sich Frankreichs Präsident Charles de Gaulle für ein „Europa der Vaterländer“ aus. Ihm schwebte ein Europa aus souveränen Nationalstaaten vor. Das „Europa der Vaterländer“ hat die EU mit ihren Gemeinschaftszuständigkeiten schon lange hinter sich gelassen und bis zum europäischen Superstaat, der die Nationalstaaten und ihre Demokratien ablöst, wird sie es wahrscheinlich nie bringen. Also sucht auch Europa nach dem goldenen Mittelweg. Wie dieser Weg aussehen soll, dafür gibt es fast so viele Vorschläge wie der Kontinent Staaten hat.

Berliner Erklärung

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Die Europäische Union lebt auch in Zukunft von ihrer Offenheit und dem Willen ihrer Mitglieder, zugleich gemeinsam die innere Entwicklung der Europäischen Union zu festigen... Mit der europäischen Einigung ist ein Traum früherer Generationen Wirklichkeit geworden. Unsere Geschichte mahnt uns, dieses Glück für künftige Generationen zu schützen. Dafür müssen wir die politische Gestalt Europas immer wieder zeitgemäß erneuern. Deshalb sind wir heute, 50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge, in dem Ziel geeint, die Europäische Union ... auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen. Denn wir wissen: Europa ist unsere gemeinsame Zukunft.

Quelle: Berliner Erklärung zum 50. Jahrestag des vereinten Europas. Am 25. 3. 2007 unterzeichnet von EU-Ratspräsidentin Merkel, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Pöttering und Kommissionspräsident Barroso


  • ablehnenden Referenden in FR und NL -> Grenzen des Grundkonsenses übr die Reichweiter der Integration erreicht (vgl. Streinz, AöR 135, 2010, 1)

vgl. Verheugen "tiefe Vertrauenskrise" und Zweifel an europäischer Integration vgl. Oppermann "Scherbenhaufen" der Verfassungsväter

  • 2010/2011 Griechenland- und Staatsschuldenkrise

vgl. Thiele, EuZW 2011, 929

Politische Union - Spannungsfeld zwischen Förderalisten und Intergouvernementalisten

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Die europäischen Politiker debattieren schon lange und zurzeit besonders intensiv darüber, ob es eine politische Union geben soll, in der viele den letzten Baustein der europäischen Integration sehen. Es gibt im Prinzip zwei große Lager: Als Föderalisten bezeichnet man die Anhänger der Integration, die auch die politische Union wollen. Von Föderalismus spricht man, wenn sich mehrere gleichberechtigte Staaten sich in einem Bund zusammenschließen. Dabei ist der Bund die übergeordnete Ebene, der den Bundesstaat nach außen vertritt. Auf der anderen Seite stehen die Intergouvernementalisten, die das Primat eindeutig bei den Nationalstaaten sehen. Der Intergouvernementalismus sieht eine möglichst ausgewogene Machtverteilung zwischen Nationalstaaten vor, die souverän entscheiden, mit wem sie in welchem Maße zusammenarbeiten. Das Spannungsfeld zwischen Föderalisten und Intergouvernementalisten ist konstitutiv für die EU. Wahrscheinlich ist es sogar unauflösbar, zumindest dann, wenn sich die EU so erweitert, wie sie das fortwährend tut.

Bei 28 und mehr Mitgliedstaaten wird es enorm schwer sein, im Europäischen Rat, der weiter einstimmig entscheidet, größere Kompetenzübertragungen an die EU durchzusetzen, etwa eine Vergemeinschaftung der Verteidigungspolitik.

Quelle: Bernd Oswald, Was wird aus der Idee EU? In: Süddeutsche Zeitung, 17. 6. 2003

Differenzierte Integration

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Die Vorstellungen davon, wie sich das Gebilde namens EU entwickeln soll, streben zunehmend auseinander. Eine Vertiefung der Integration im Gleichschritt wird daher immer schwieriger zu bewerkstelligen sein. Entscheidend ist es, diese Tatsache nicht allein als Problem, sondern auch als strategische Chance für die Zukunft Europas zu sehen. Bereits in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts, als mit der Wirtschafts- und Währungsunion und dem bevorstehenden Beitritt neuer Mitgliedstaaten aus Mittelost-Europa Strategien zur Vertiefung und Erweiterung parallel verfolgt wurden, besannen sich Europas Staatslenker einer Idee, die Willy Brandt und Leo Tindemans bereits zwanzig Jahre zuvor geprägt hatten: die differenzierte Integration. In den verschiedensten Politikbereichen sind seitdem Integrationsschritte erfolgt, an denen sich nicht alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen. Der Eurozone zum Beispiel gehören seit dem Beitritt Zyperns 17 Staaten an und der Schengen-Raum umfasst 25 Mitglieder, zu denen mit Island und Norwegen auch zwei Staaten zählen, die nicht Mitglied der EU sind. Diese und weitere Projekte zeigen, dass die differenzierte Integration schon seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Integrationsprozesses ist. Primärrechtlich wurde die differenzierte Integration erstmalig im Vertrag von Amsterdam verankert. Die Regeln dafür waren kompliziert und in der Realität nicht anwendbar. Das hat man erkannt und die Regeln und Anwendungsbereiche von Nizza über den gescheiterten Verfassungsvertrag bis zum Vertrag von Lissabon verändert und es damit eher ermöglicht, Schritte der differenzierten Integration zu gehen. Man hat diese Möglichkeit im neuen Vertrag mit der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ sogar auf die Verteidigungspolitik ausgeweitet. Trotz des nach wie vor schwierigen Procedere, war die Anwendung der differenzierten Integration nie einfacher als heute.

Europa als Mosaik

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Die EU wird in 20 Jahren zweifelsfrei mehr als 40 Mitglieder haben. Sie wird versuchen, diesen Raum stabil zu organisieren, aber die heutige Erwartung auf staatsähnliche Leistungen nicht mehr erfüllen können. Jene Europäer, die sich weiter integrieren wollen, werden sich Teilräume suchen, die diese öffentlichen Güter zur Verfügung stellen. Insofern wird dieses Europa in einer differenzierten Mosaikform zusammengefügt sein. Dann braucht es aber strategische Köpfe, um diese Kompliziertheit im Griff zu behalten.

Quelle: Werner Weidenfeld, Der EU fehlt ein klares Konzept. In: Schweizer Tages-Anzeiger vom 10.12.2004

Eine Europäische Föderation

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Angesichts dieser Lage könnte man sich also weit über das nächste Jahrzehnt hinaus die weitere Entwicklung Europas in zwei oder drei Stufen vorstellen: Zunächst dem Ausbau verstärkter Zusammenarbeit zwischen denjenigen Staaten, die enger als andere kooperieren wollen, wie dies bereits auch in der Wirtschafts- und Währungsunion und bei Schengen der Fall ist. Auf vielen Gebieten können wir hiermit vorankommen: bei der Weiterentwicklung der Euro-11 zu einer wirtschaftspolitischen Union, beim Umweltschutz, der Verbrechensbekämpfung, der Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik und natürlich auch in der Außen- und Sicherheitspolitik. Sehr wichtig dabei ist, dass verstärkte Zusammenarbeit nicht als eine Abkehr von der Integration verstanden werden darf. Ein möglicher Zwischenschritt hin zur Vollendung der politischen Union könnte dann später die Bildung eines Gravitationszentrums sein. Eine solche Staatengruppe würde einen neuen europäischen Grundvertrag schließen, den Nukleus einer Verfassung der Föderation. Und auf der Basis dieses Grundvertrages würde sie sich eigene Institutionen geben, eine Regierung, die innerhalb der EU in möglichst vielen Fragen für die Mitglieder der Gruppe mit einer Stimme sprechen sollte, ein starkes Parlament, einen direkt gewählten Präsidenten. Ein solches Gravitationszentrum müsste die Avantgarde, die Lokomotive für die Vollendung der politischen Integration sein und bereits alle Elemente der späteren Föderation umfassen.... Der letzte Schritt wäre dann die Vollendung der Integration in einer Europäischen Föderation.

Quelle: Joschka Fischer, Vom Staatenverbund zur Föderation – Gedanken über die Finalität der europäischen Integration. Rede am 12. Mai 2000 an der Humboldt-Universität in Berlin


Unter dem Konzept Politische Union wird die Idee einer "Vertiefung" europäischer Integration zusammengefasst. Kernbereiche, die traditionell zur nationalen Souveränität der Mitgliedsstaaten sind unter anderem die Außenpolitik, Verteidigung und Rüstung, die Wirtschafts- und Finanzpolitik und die Asyl- und Einwanderungspolitik. Quelle: http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/aw_eu_politische_union.pdf http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/zukunftsgruppe-elf-eu-aussenminister-fordern-die-politische-union-11894555.html

Auf ihrem Leipziger Parteitag 2011 in Berlin beschloss die CDU hingegen eine Positionierung, die die Gemeinschaftsmethode propagiert und eine politische Union nach bundesstaatlichen Prinzipien fordert.

Initiativen zur Vertragsänderung im Zuge der Schuldenkrise

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Die EU steckt nicht nur in einer Schuldenkrise, sondern auch in einer Vertrauenskrise. Beide verstärken sich gegenseitig. Die national eingefärbten Kontroversen um nachhaltige Gegenstrategien und die sozialen Verwerfungen in Krisenländern drohen nicht nur die Eurozone zu spalten, sondern gefährden auch das Projekt eines vereinigten Europa. Der Protest gegen „Brüssel“ schlägt in manchen Ländern in manifeste Tendenzen zur Renationalisierung um. Eingerahmt wird all dies von einer weiteren Krise - jener der Demokratie. „Mehr Europa“ klingt für viele Bürgerinnen und Bürger derzeit nach mehr politischer Zentralisierung. Erst wenn die Bürgerinnen und Bürger über europäische Zukunftsfragen selbst Richtungsentscheidungen treffen können, werden sie Europa als ihre Angelegenheit erleben. Gerade jetzt ist eine breite öffentliche Debatte über alternative Vorschläge zur Zukunft Europas gefragt.


Struktur Artikel Europäischer_Konvent#Europ.C3.A4ischer_Konvent_nach_dem_Vertrag_von_Lissabon

  • Diskussionen um 23.10.2011

Ausgestaltung einer Fiskalunion

  • Diskussion in Deutschland Oktober 2011

auf Initiative von Merkel

  • November 2011 Westerwelle - Konvent mit allen 27 Mitgliedern nicht nur EWWU
  • September 2012 Barroso - umfassende Vertragsveränderungen
  • Dezember 2012 Aufschieben Konvent

Schäuble im Oktober 2012

anderes:

Die EU-Außenminister der größten fünf Mitgliedsländer mit Ausnahme von Großbritannien sprechen sich für eine stärkere außenpolitische Integration aus

hne einen Strategiewechsel wird die Währungsunion nicht mehr lange überleben. Es bedarf eines neuen Kurses. Er muss die Rolle Europas im Rahmen der Weltpolitik definieren. Von Peter Bofinger, Jürgen Habermas und Julian Nida-Rümelin

Vertragsänderung verschieben

Cameron

Finalitätsdebatte

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Hier sollte der Artikel Finalitätsdebatte eingebaut werden.

  • Errichtung "Vereinigter Staaten von Europa" vs. bestehender Integrationsstand vs. Staatenbund

möglich auf Europa der zwei Geschwindigkeiten einzugehen?, bei Vertragsänderungen EU 25/17/... Europa_der_zwei_Geschwindigkeiten#Entwicklung_seit_Herbst_2008_.28Staatsschuldenkrise.29

Der Begriff Finalität 

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Seit den Anfängen der europäischen Integration wird die Frage nach ihrem Ziel, ihrer endgültigen Gestalt, ihrer Finalität gestellt. Finalität als Erreichen eines statischen Endzustandes setzt eine räumliche und zeitliche Begrenzung des Integrationsprozesses voraus. Der Prozess der Integration kann jedoch auch als in jeder Beziehung offener Vorgang ohne Finalität gesehen werden, der in einer sich verändernden Welt die Möglichkeit laufender Veränderungen und Anpassungen bietet. Prognosen über die institutionelle Finalität der Integration haben sich im Verlauf des Integrationsprozesses verändert, sind also selbst einem Prozess unterworfen. Während anfänglich die Alternative Bundesstaat (Föderation) oder Staatenbund (Konföderation) die Diskussion beherrschte, wurden mit der Zeit weitere mögliche Formen einer finalen Struktur entwickelt, die sich z. T. von historischen Vorbildern völkerrechtlicher Zusammenschlüsse von Staaten entfernt und zu neuen Modellen des institutionellen Integrationsziels geführt haben. Aber selbst die Versuche, den bisher erreichten Zustand der Integration in der EU begrifflich zu fassen (Staatenverbund, Integrationsverbund), haben noch kein allgemein akzeptiertes Ergebnis erbracht. Quelle: Mickel / Bergmann (Hg.), Handlexikon der Europäischen Union. Stuttgart 2005

Hauptartikel | Finalitätdebatte

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Der Weg ist das Ziel, so lautet eine Antwort auf die Frage nach der Finalität Europas, und mit dem Weg ist die fortschreitende Integration gemeint. Aber wohin führt dieser Prozess, wo ist er zu Ende? Denn der Gedanke des Endes schwingt im Begriff der Finalität mit. Worauf soll der Entwicklungsprozess der Europäischen Union hinauslaufen, inhaltlich und auch räumlich? Geht es um einen neuen Staat[1] die „Staatswerdung Europas“[2] einen Bundes- oder gar Superstaat[3], als Bollwerk gegen West und Ost? Oder nur um eine große Freihandelszone, oder einen Staatenbund als völkerrechtliche Form der Zusammenarbeit, ein Netzwerk?[4] Ist die „Lehre Jellineks“ von den Staatenverbindungen[5] das letzte Wort? Kann es neben derartigen Modellen andere Formen der wirtschaftlichen oder politischen Organisation geben, Leit- und Vorstellungsbilder, die den Integrationsprozess in seiner Eigenart und Zielrichtung einfangen? Und wo soll die Union räumlich enden, eine Union die sich nur fortlaufend erweitert und wegen Größe und Vielfalt immer weniger überschaubar wird? Viele Menschen in Europa kennen die Europäische Union als überstaatliches Konstrukt der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten, die sich darin als „Unionsbürger“ definieren, noch gar nicht. Wer davon gehört hat, kann nicht viel damit anfangen, weil die Idee einer Organisation „sui generis“, des „supranationalen Föderalismus“[6] einer „Föderation der Nationalstaaten“[7] oder wie man diese Union sonst zu qualifizieren versucht, zu komplex ist, zu ungewohnt und auch zu abstrakt, um sich eine Vorstellung davon zu machen und wenigstens im Ansatz zu verstehen, worum es geht.[8] Auch die neueste Entwicklung und der Versuch,das unüberschaubare Vertragswerk, das bestehende Neben- oder besser: Ineinander von Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft in eine „Verfassung für Europa“ Umzugießen und damit transparenter, einfacher verstehbar zu machen,9hilft bei der Frage, was die Union eigentlich ist oder werden soll, nicht weiter. Sie wird das Verständnis für die Europäische Union in ihrer Eigenart und Finalität nicht erleichtern. Die EU bleibt dem Bürger fremd, unfassbar und damit fern, obwohl sie doch eine Union der Bürgerinnen und Bürger ist, in deren Namen auch der Vertrag über die Verfassung für Europa verfasst und beschlossen wurde. Was ist und was wird die EU, darauf richtet sich die Frage nach der Finalität, und bei der Antwort bleiben Politiker und Experten ratlos. Was kann dann aber die gesuchte europäische Identität mit all den darein gelegten Erwartungen sein?[9] Den Prozess der Integration und die nach und nach gebildeten Strukturen in ihrem Verhältnis zu den Bürgern und zu den Mitgliedstaaten, die sich nach wie vor als souveräne Nationalstaaten verstehen, auf einen Begriff zu bringen, ist bislang nicht gelungen. Auch die Erinnerung an das alte römische Reich deutscher Nation, nach Samuel Pufendorf „monstro simile“[10], ist keine wirkliche Hilfe. Das Bundesverfassungsgericht versucht es mit der von Paul Kirchhof geprägten Formel vom „Staatenverbund[11], Neil McCormick schlägt den Begriff des „commonwealth“ vor, in Frankreich spricht man von der „fédération d’Etats-nation“[12], aber kein Begriff hat bislang den Widerhall in der Bevölkerung gefunden, der nötig wäre, um denjenigen Gegenstand wirklich begreiflich zu machen, der jetzt in der neuen Verfassung für Europa rechtlich neu geordnet und begründet wird. Oder sollte die Frage letztlich so offen bleiben, wie der Prozess der Integration selbst?

Die Finalität der Union im Spiegel der Verfassungstexte

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Das Vertragsveränderungsverfahen

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siehe auch Vertrag_über_die_Europäische_Union#Verfahren_zur_Vertrags.C3.A4nderung

Verweise Intern in Wikipedia:
* Europäische_Union#Erweiterung.2C_Vertiefung_und_Finalit.C3.A4t_der_Union: Allgemeine Übersicht, könnte eine Aktualisierung gebrauchen.
* Vertrag_über_die_Europäische_Union#Verfahren_zur_Vertrags.C3.A4nderung: Rechtliche Voraussetzungen für eine Änderung
* Europäischer_Konvent#Europ.C3.A4ischer_Konvent_nach_dem_Vertrag_von_Lissabon weitestgehende Darstellung der aktuellen Diskussion - in WP:EN: 
* Kategorie:Konzept der europäischen Integration - Übersicht über frühere Konzepte
* Kategorie:Zukunft der Europäischen Union - Übersicht über Zukunftsdebatten


Einzelnachweise

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  1. Walter Hallstein , Der unvollendete Bundesstaat, 1969, S. 364 ff.: „föderale Konzeption“
  2. Gunnar Folke Schuppert , Zur Staatswerdung Europas. Überlegungen zu Bedingungsfaktoren und Perspektiven der europäischen Verfassungsentwicklung, StW&StP 5 (1994), 35.
  3. Christoph Schönberger , Die Europäische Union als Bund. Zugleich ein Beitrag zur Verabschiedung des Staatenbund/Bundesstaat-Schemas, AöR 129 (2004), 81 ff.
  4. Francis Maude , Networks and Nations: Towards the new Europe, FCE Spezial 3/00, in: Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht (Hrsg.), Die Reform der Europäischen Institutionen, Forum Constitutionis Europae, Bd. 3, 2002, S. 27 (30).
  5. Georg Jellinek , Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage 1960, S. 737 ff.
  6. Armin von Bogdandy , Supranationaler Föderalismus als Wirklichkeit und Idee einer neuen Herrschaftsform. Zur Gestalt der Europäi- schen Union nach Amsterdam, 1999; ders. , Grundrechtsgemeinschaft als Integrationsziel?, Juristenzeitung 2001, S. 157 ff.
  7. Joschka Fischer , Vom Staatenverbund zur Föderation. Gedanken über die Finalität der Europäischen Integration, FCE Spezial 2/00, in: Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht (Hrsg.), Verfassungsrechtliche Reformen zur Erweiterung der Europäischen Union, Forum Constitutionis Europae, Bd. 2, 2000, S. 171 (179 f.).
  8. Armin von Bogdandy , Beobachtungen zur Wissenschaft vom Europarecht. Strukturen, Debat- ten und Entwicklungsperspektiven der Grundlagenforschung zum Recht der Europäischen Union, Der Staat 40 (2001), 1, 24 ff.
  9. ABl. C 310 v. 16.12.2004, http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:C:2004:310:SOM:DE:HTML
  10. Samuel von Pufendorf , De statu imperii Germanici, 1667, Sechstes Kapitel, § 9.
  11. BVerfGE 89, 155 – Maastricht , im Anschluss an Paul Kirchhof , Der deutsche Staat im Prozess der europäischen Integration, in: HStR VII, § 183 Rn. 38, 50 ff.
  12. Jacques Chirac , Mit Deutschland und Frankreich eine „Avantgarde-Gruppe” bilden. Die Europa-Rede des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac vor dem Deutschen Bundestag in Berlin, FAZ Nr. 147 v. 28. 6. 2000, S. 10.

Ulrike Guérot: Germany debates political union. In: Nicholas Walton, Jan Zielonka (Hrsg.): The New Political Geography of Europe. European Council on Foreign Relations, London Januar 2013, S. 21–29.

Christian Calliess, Europa als Wertegemeinschaft –Integration und Identität durch europäisches Verfassungsrecht,Juristenzeitung 2004, 1033, 1041 f